Landschaftsschutzgebiet

Hallo,

Angenommen: Eine Kommune (K) lässt im Unterholz eines Landschaftsschutzgebiet (LSG) tiefgreifende Rodungsarbieten durchführen. Welchen Vorgaben unterliegt der zulässige Umfang der Rodungsarbeiten? Wer erstellt die Vorgaben?

Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.

Gruß mki

Hallo,

in der Regel schreibt die untere Naturschutzbehörde ganz genau die zu erledigenden Arbeiten vor.

Landschaftsschutzgebiet heisst nicht, daß man da nix machen darf.
Landschaftsschutzgebiet heisst in manchen Fällen, daß man unbedinigt was machen muss (z. B. bei Heidelandschaft ist eine regelmäßige Beweidung unerlässlich)

grüße
miamei

Hallo,

Angenommen: Eine Kommune (K) lässt im Unterholz eines
Landschaftsschutzgebiet (LSG) tiefgreifende Rodungsarbieten
durchführen.
Welchen Vorgaben unterliegt der zulässige Umfang
der Rodungsarbeiten? Wer erstellt die Vorgaben?

Für jedes LSG gibt es eine eigene Schutzverordnung, in der steht, was gemacht werden muß, darf und natürlich auch nicht darf. Die sollte man bei der unteren Naturschutzbehörde (in Bayern bei den Landratsämtern angesiedelt) einsehen können. Ausnahmen davon sind möglich, müssen dann aber genehmigt werden.
Oft enthalten die Verordnungen Regelungen, daß die Flächen so weiter zu bewirtschaften sind, wie es zum Zeitpunkt der Verordnung war. Wenn da vorher Wirtschaftswald war, wird der dann auch ganz normal als Wirtschaftswald weiter genutzt, wozu auch Durchforstungen gehören.

Cu Rene