Hallo,
kann ein Landwirtschaftlicher-Mitunternehmer einen eigenen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb führen?
Bsp: Bauer A, der eine als landwirtschaftliches Nebenunternehmen Ferien auf dem Bauernhof(nur 3 Zimmer, 5 Betten) betreibt, nimmt Person B in seinen eigentlichen Landwirtschaftlichen Betrieb auf (B ist nur Kapitalgeber mit wirtschaftlichem Unternehmer-Risiko).
Bauer A möchte aber seinen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb behalten und auch die Gewinne und die Steuer soll nicht auch auf B „angerechnet“ werden.
LÖSUNG?
Kann andererseits der B nun einen eigenen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb errichten, Beispielsweise auch Ferien auf dem Bauernhof mit nur 3 Zimmern und 5 Betten?
LÖSUNG?
Danke für eure Meinung.
Gruß
Michl