Landwi.Nebengewerbe auch bei Landwi.Mitunternehmer

Hallo,

kann ein Landwirtschaftlicher-Mitunternehmer einen eigenen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb führen?

Bsp: Bauer A, der eine als landwirtschaftliches Nebenunternehmen Ferien auf dem Bauernhof(nur 3 Zimmer, 5 Betten) betreibt, nimmt Person B in seinen eigentlichen Landwirtschaftlichen Betrieb auf (B ist nur Kapitalgeber mit wirtschaftlichem Unternehmer-Risiko).

Bauer A möchte aber seinen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb behalten und auch die Gewinne und die Steuer soll nicht auch auf B „angerechnet“ werden.
LÖSUNG?

Kann andererseits der B nun einen eigenen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb errichten, Beispielsweise auch Ferien auf dem Bauernhof mit nur 3 Zimmern und 5 Betten?
LÖSUNG?

Danke für eure Meinung.

Gruß

Michl

Hallo,

bin leider diesbezüglich überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Tut mir leid, dazu kann ich leider gar nichts sagen.
Gruß

Hallo,

Tut mir Leid,aber mit den Landwirtschaftlichen Gesetzen kenne ich mich nicht aus.

Gruß

monika61

Hallo,

nach meinem Kenntnistand kann A seinen Nebenbetrieb behalten. Problematisch wirds wenn B auch noch mit einem Nebenbetrieb anfängt.

Als Lösung schlage ich folgendes vor. „Kapitalgeber B“ erhält sofern keine weiteren Leistungen (z.B. Mitarbeit, Maschinenüberlassung oder ähnliches) eine angemessene Verzinsung seines Kapitals in Höhe von 5- 10 % (hängt vom Risiko ab.

Ich persönlich rate aber Kontakt zu einer landwirtschaftlichen Buchstelle oder eines Bauernverandes zu nehmen, die haben sicherlich öfters mit solchen Fallkonstellationen zu tun.

Vielen Dank für die Meinung von Elmar und die schnellen Antworten der anderen Helfer.

Ist halt doch ne tricky Konstellation…

Gruß

Michl