Wie weit muss ein Landwirt beim Gülle ausbringen von der Grenze zur Nachbarwiese oder einen Bachlauf weg bleiben?
Letzte Woche sind in meinen zwei Teichen fast alle Fische verendet, weil der Bauer die Gülle bis auf 1m an den Bachlauf ausgebracht hat.Dann ein kräftiger Schauer Regen und fast alles ist Tot.
Meine Frage ist nun was der Landwirt darf, und was nicht. Was kann ich unternehmen? Ich wohne in NRW, falls es Unterschiede ei den Bundesländern gibt. Danke
Hallo,
die Frage kann Dir (in NRW) das örtliche Umweltamt (der kreisfreien Stadt oder des Landkreises) beantworten, das in der Regel auch die Untere Landeswasserbehörde ist.
Rechtsgrundlage für die Gewässerbenutzung (oder die Verunreinigung…) sind das Landeswassergesetz NRW und das Wasserhaushaltsgesetz. Einen Mindestabstand gibt es in der Form des §90a LWG, im Außenbereich - sofern das hier zutrifft - sind’s 5 m. Dass er dort nicht düngen dürfte, steht im §38 WHG. Ob das zutrifft, sagt einem dann die Untere Landeswasserbehörde 
Gruß vom
Schnabel