Landwirt Landschaftspflege Steuern

Hallo User,

eine Frage zur Landschaftspflege. Wie ist das mit den Steuern, wenn man als Landwirt bei Gelegenheit im Bereich der Landschaftspflege sein Gehalt aufbessern will. Gibt es einen bestimmten Steuerfreibetrag im dem Sektor, d.h. wie viel kann man im Jahr verdienen, ohne zusätzlich Steuern zahlen zu müssen. Und: Muss die Umsatzsteuer für die Arbeit als Landwirt an das Finanzamt weitergereicht werden?

Mit freundlichem Gruß Paul

Servus,

bei Gewinnermittlung gem. § 13a EStG gelten Gewinne aus dieser Tätigkeit bis zum Betrag von 1.534 € p.a. als in die Durchschnittsatzgewinnermittlung einbezogen und damit abgehandelt, ohne dass eine separate Hinzurechnung erfolgt. Das ist aber kein Freibetrag.

Die Durchschnittsätze für die Umsatzbesteuerung gem. § 24 UStG (für diese Leistungen 10,7 % USt, 10,7 % Vorsteuer, Zahllast 0) können unter Umständen angewendet werden, wenn nämlich Landschaftspflege und die eigentliche landwirtschaftliche Erzeugung im Rahmen eines einheitlichen Betriebs stattfinden, und wenn die landwirtschaftliche Erzeugung dem einheitlichen Betrieb insgesamt das Gepräge gibt. Schulbuchbeispiel für so eine Situation ist die Wanderschäferei. Kritisch wird es bereits, wenn z.B. für die Pflege von Streuwiesen ein sonst im landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr benötigter leichter alter Schlepper mit Messerbalken eingesetzt wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder