Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es erlaubt ist, mit einem Landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug Wohnblocks zu bauen? Ich denke, die werden doch steuerrechtlich anders behandelt. Ich frage deshalb, weil bei uns in der Nachbarschaft ein Bauer einen Blocknach dem andern hinstellt, den Aushub und was sonst noch alles anfällt mit seinen Treckern erledigt und ich denke, das ist ein Mißbrauch von Steuergeldern.
Gruß
Orion
Hallo!
Was für Wohnblocks ? Bauern sind gewöhnlich keine Bauunternehmer oder Erdbauunternehmer.
Waren es Unterkünfte für Saisonarbeiter auf seinen Erdbeerfeldern, dann gehört es wohl zum privilegierten Landwirtschaftsbereich dazu.
Sind das externe Dienstleistungen für ein fremdes Bauvorhaben, dann ginge das sicherlich auch.
Nur muss dann z.B. regulärer Diesel statt steuerbegünstigtem „Bauerndiesel“ getankt werden und bei der Kfz-Steuer wäre wohl auch etwas zu beachten.
Warum muss man da eigentlich gleich Steuerbetrug in großem Stil vermuten ?
MfG
duck313
Danke für die Antwort. Es liegt mir fern böses zu vermuten, es handelt sich um einen Großbauern, der auf seinen inzwischen Baugrundstücken Wohnblocks für jeweils 16 bis 18 Wohnungen baut. Seine Trecker sind jedes Wochenende unterwegs mit Erdaushub, Kies bringen, Aushub abtransportieren und so weiter. Ich denke einfach, dass ein Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug nicht so eingesetzt werden sollte
Gruß Orion.
Hallo!
Warum denn nicht ? Was stört Dich daran ?
Ich hatte es doch angesprochen, was gilt.
Der Bauer zahlt verbilligten Treibstoff und keine (?) Kfz-Steuer. Mehr ist es doch nicht, was ihn von einem Fuhrunternehmen unterscheidet.
Aber wenn er für nicht-landwirtschaftliche Fahrten/Tätigkeiten das beachtet ist nichts verwerfliches daran.
MfG
duck313
Danke, ja du hast recht. Was mich eigentlich stört ist, er baut in meiner unmittelbaren Umgebung jedes Jahr einen Block mit ca. 18 Wohneinheiten und macht alles mögliche mit seinem Trecker selber, das heißt, er arbeitet nur am Wochenende und am Abend, wird ewig nicht fertig und wir können uns keinen Sommer mehr auf den Balkon setzen, weil der arbeitet, Krach macht, Staub macht, mit vernünftigen Baumaschinen wäre das ratz fatz fertig und gut ist.
Ich dachte mit seinen Landmaschinen sollte er Landarbeiten machen und aus den Wohnsiedlungen rausbleiben. Wenn es so ist wie du sagt, muss ich mich eben damit abfinden.
Danke
Orion
Servus,
wenn die erstellten Wohnhäuser nicht zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören, verliert der Landwirt damit die Steuerbefreiung für die eingesetzten Fahrzeuge - vgl. § 3 Nr. 7 KraftStG und die Steuerentlastung für den bei den von Dir beschriebenen Tätigkeiten eingesetzten Kraftstoff.
Du kannst ja mal schauen, ob er überhaupt grüne Kennzeichen an seinen Schleppern hat.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort.
Gruß
U.
Es stehen mehrere Fahrzeuge auf der Baustelle von dem Bauern, die haben alle grüne Kennzeichen.
Gruß