Landwirtschaft

Liebe/-r Experte/-in,

seit die Zahlungen des EU-Agrarfond veröffentlicht worden sind, regt sich hier bei uns in der Umgebung der Widerstand. Kaum ein „Nicht-Landwirt“ kann diese teilweise horenden Summen nachvollziehen. Nun habe ich mir schon öfters darüber den Kopf zerbrochen, ob an diese im Internet veröffentlichten Zahlungen eigentlich auch bedingungen geknüpft werden , oder ob das ein jeder Landwirt nur aufgrund seines Grundbesitzes überwiesen bekommt.
Vielleicht kann mir jemand von euch mal den genauen Sachverhalt dieser Zahlungen mit den Bedingungen und Konditionen erläutern. Irgendwie finde ich im Netz nichts. Muss ein Landwirt diese Zahlungen noch versteuern? Hat er landwirtschaftlichen Grund gepachtet, muss er an den Beitzer was abgegeben?
Ich finde das ganze sehr undurchsichtig. Denn nur die Zahlen alleine können es ja auch nicht sein, oder?

Bin dankbar für jede Info, denn mich interessiert das wirklich. Denn ich will mich nicht zu irgend etwas äußern müssen, ohne Hintergrunginfos zu haben.
Danke schon mal…

Viele Grüße
Corpusdelicti

Hallo Corpusdelicti,
du bist schon auf dem richtigen Weg, es ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Für die detailierte Beantwortung bin ich allerdings nicht der richtige Ansprechpartner, es findet sich bestimmt jemand mit der Ausrichtung Agrarökonomie.
Viele Grüße
K.S.

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Hallo Corpusdelicti

Die ganze Angelegenheit ist ziemlich kompliziert. Ich versuche aber doch einmal einen kleinen Umriss um das Ganze zu geben.

Zum einen Ist der EU-Agrarfond für alle europäischen Länder gedacht. Deutschland mit verhältnismäßig wenig Landwirtschaft zahlt in diesen Fond mehr ein als an die deutschen Landwirte zurückfließt.

Es gab schon lange Zeit vor der EU verschiedenste Formen der Förderung an Landwirte. Deutschland begründete diese 1955 in §1 des Landwirtschaftsgesetzes folgendermaßen:
„Um der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen
Volkswirtschaft und um der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern
zu sichern, ist die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und
Agrarpolitik - insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik - in
den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen
Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität
zu steigern. Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen
Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden.“

Bisher sah eine Subventionierung so aus, dass Zahlungen auf bestimmte Güter erfolgten. So gab es zum Beispiel einen garantierten Weizenpreis zu denen die Regierung bie zu niedriger Nachfrage den Weizen aufkaufte. Auch wurden Beispielsweise die Bullenmast mit Tierprämien und ähnlichem gefördert.

Auf internationalen Druck von Ländern, die in der Subventionierung der heimischen Landwirtschaft eine Wettbewerbsverzerrung in der Lebebnsmittelproduktion sahen mussten nun produktbezogene Subventionierungen seitens der EU aufgegeben werden.

Da man die Landwirte nicht direkt ins kalte Wasser werfen wollte, gibt es nun die sogenannte Betriebsprämie. Wie diese zustande kommt und welche Bedingungen sich daran knüpfen kann man hier nachlesen.
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/…

Die Zahlungen gelten sowohl für eigene Flächen als auch für Pachtflächen. Bedingung für die Inanspruchnahme ist aber, dass derjenige der die Zahlungen erhält Landwirt ist.

Um zu verhindern, dass die Besitzer der Grundstücke mehr Pacht verlangen, da die sogenanten Zahlungsansprüche (ZA) an Fläche gebunden sind, wurden diese unabhängig von der Fläche gemacht für die sie beantragt wurden. So kann ein Landwirt die Fläche zurückgeben die ZA aber behalten und mit einer anderen Fläche aktivieren. Ebenso kann der Landwirt die ZA verkaufen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Grüße Monika

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hallo corpusdelicti,
deine frage ist berechtigt, etwas hirnrissigeres als die agrarpolitik und deren ausführungsgesetze und verordnungen gibt es glaube ich nicht.
natürlich müssen diese eu-zahlungen versteuert werden, sie stehen dem bewirtschafter zu, sind aber an die Fläche gebunden. die zahlungen richten sich nach kultur, gebiet, den bodenpunkten, der wirtschaftsweise und diverser programme, z.b. uferrandstreifen, feldrand, schonende bodenbearbeitung, handelsdüngerverzicht, bioanbau, artgerechte tierhaltungsprogramme usw.
sobald eine neue regierung oder andere personen in den ministerien sind, wird eine „neue sau durchs dorf getrieben“.
den ursprumg hat die subventionspolitik in dem enteignungsgleichen eingriff in die rechte des grundeigentümers bauer.
durch baugesetzbuch, landschaftsgesetz, planungsgesetze
usw. hat man den bauern die möglichkeit genommen sich geänderten bedingungen anzupassen, der bauer kann halt einfach nicht seinen eigenen golfplatz anlegen, wenn ihm keiner sein getreide abkauft weil er zu teuer produziert.

ich habe vor mehr als 20 jahren ein geändertes agrarprogramm vorgeschlagen, daß vom bauernverband bis heite redikal bekämpft wurde.
mfg
peter kuhles

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Hallo,
selbstverständlich sind an diese Zahlungen Bedingungen geknüpft… und nicht gerade wenig.

Grundsätzlich muss ein Antrag gestellt werden, in dem alle Einzelheiten stehen. Dieser Antrag wird auch kontrolliert, im Büro der Ämter aber auch bei Vor-Ort-Kontrollen. Man verpflichtet sich auch den Antrag mindestens fünf Jahre hintereinander zu stellen.

Es gibt die Flächenprämie wo es pro ha Zuschüsse gibt. Diese hängt aber auch von der Frucht an, die auf den Feldern angebaut wird. Für jedes Flurstück (und das sind viele…) muss genau angegeben werden wie es bewirtschaftet wird, d.h. was angebaut wird, wie es behandelt wird (zB ob auf chemische Unkrautbekämpfung verzichtet wird, ob man sich verpflichtet wenig zu düngen usw.)

Genauso muss zB angegeben werden, auf welchen Flächen eine Herbstbegrünung stattfindet (hier gibt es wieder Vorschriften wann diese gesät werden muss, wann sie umgebrochen werden darf usw.)

Flächen im Wasserschutzgebiet unterliegen auch besonderen Bestimmungen.

Dies sind nur einige Beispiele, die Liste würde sehr lange werden…
Wenn dich aber noch was Spezielles interesiert, kannst du dich gerne melden

An den Eigentümer (nicht Besitzer, Besitzer ist der Landwirt) muss der Landwirt selbstverständlich Pacht zahlen, dann kommen noch Dieselkosten (der wird ja auch immer teuerer), Kosten für die Unfallversicherung, das Saatgut, Dünger (der war dieses Jahr wieder sehr teuer) und Reparaturkosten.
Alle diese Kosten können oft allein durch den Verkauf der Frucht, die angebaut wird, nicht mehr gedeckt werde.

Es fehlt Geld…, d.h. es geht sogar ein Teil der Zuschüsse für die Ausgaben drauf.

Wenn ich diesem Jahr die Preise für Getreide sehe… zu solchen Preisen kann man nicht produzieren.

Sicher währe es auch jedem Landwirt lieber, wenn er von Verkauf seiner Produkte leben könnte und nicht auf Subventionen angewiesen währe.

Immer hin sind es Nahrungsmittel die produziert werden. Und diese sollten doch allen etwas wehrt sein.

Gruß
Daniel

ist die frage mittlerweile geklärt?

ist die frage mittlerweile geklärt?

Ja, aber danke fürs Nachfragen…

Hab grade noch ein AID-Heft zu dem Thema gefunden:
„1569_wasistunserelwwert“, zu finden über Google als PDF-Datei.

ist die frage mittlerweile geklärt?

Ja, aber danke fürs Nachfragen…