Hallo zusammen!
Hätte gerne mal eine Einschätzung zu folgender fiktiven Situation:
Person B ist in der Landwirtschaft bei A mit Arbeitsvertrag 40 Wochenstd. angestellt und B werden 30 Urlaubstage gewährt. In der Landwirtschaft ist es üblich, dass sich Arbeitskräfte auch bei einem bestimmten „Personalvermittler“ zur Verfügung stellen - da akuter Arbeitskräftemangel herrscht- und dort auch std.- oder tageweise, gegen Entgelt arbeiten, mit Wissen u. Einverständnis der Arbeitgeber.
Wenn jetzt z.B. B Urlaub hat, sich A deshalb einen Ersatz beim Personalvermittler anfordert und plötzlich B zum Arbeiten vor der Tür steht, obwohl A ihm gerade Urlaub gewährt?.
Im ausserlandwirtschaftlichen Leben ist ja Arbeit während des ERHOLUNGSURLAUBES strikt verboten, weil… (alles bekannt). Gilt das grundsätzlich auch für die Landwirtschaft? Oder wegen der „besonderen“ Umstände (Arbeit mit Tieren kennt keinen geregelten Feierabend und auch kein Wochenende)mit Erlaubnis des Arbeitgebers „geduldet“? Wenn dies so wäre, müsste A ja nicht nur den Lohn fortzahlen während des Urlaubs, sonders auch noch das Entgelt an den Personalvermittler, für seinen eigenen Mitarbeiter? (welcher dann doppelt kassieren würde?). Kann man hier kategorisch sagen: egal ob A einverstanden ist, es ist verboten und ein fristloser Kündigungsgrund? Oder dürfte es solche Ausnahmen geben? Kennt sich jemand hier speziell mit so einer Themenstellung aus?
Danke und Gruss, Nanamee