ich habe jetzt lange nach richtigen Informationen gesucht, blieb aber erfolglos.
Folgendes Szenario:
Ein Mann gründet mit seinem Vater im Bereich der Landwirtschaft eine GbR. Die Landwirtschaft ist für diesen Mann die einzige Einnahmequelle.
Flächengröße: ca. 50 ha
Wie sieht es im Bereich der Krankenversicherung aus?
Besteht eine Pflichtversicherung? Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung? Wie werden die Beiträge errechnet?
Wie sieht es im Bereich der Rentenversicherung aus?
Besteht eine Pflichtversicherung? Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung? Wie werden die Beiträge errechnet?
UND: Ist das Leistungsspektrum analog der GRV?
Für die Durchführung der Sozialversicherung von Landwirten sind die Träger der „Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV)“ zuständig.
Da es sich hierbei um eigenständige Vorschriften handelt, die nur einen kleinen Personenkreis betreffen, denke ich nicht, dass es hier im Forum Experten gibt.
Ich würde mich einfach mal direkt an den zuständigen Träger wenden oder einen Beratungstermin vereinbaren. Mehr Infos gibts unter www.lsv.de.
Hallo, ergänzend zu Flom - in Gegenden wo viel Landwirtschaft/Weinbau
betrieben wird halten Experten der LKK (Landwirtschaftlichen Krankenkasse) regelmässig Sprechstunden ab - meist in Gemeinde- oder Stadtverwaltungen. Dort wird man am besten beraten.
Gruss
Czauderna