Wenn A ein privilegierter Landwirt ist und dem B eine bestimmte Wiese plus Stall plus Paddockbereich für eine begrenzte Zeit verpachtet und dabei für Strom und Wasser ect. Abschlagszahlungen verlangt, ist dann das Procedere bei den Nebenkostenabrechnungen wie im Mietrecht zu behandeln? Speziell nachgefragt nachdem erst 2017 nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung die Abrechnung von 2014 verteilt wurde? Im Landwirtschaftlichen Tagblatt stand nur, wenn Nebenkosten verlangt werden, muß mindestens einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgen.
LG Dermit den Pferden flüstert