Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe das Ihr mir diese beantworten können.
Wir möchten gerne ein Grundstück kaufen, auf dieses Grundstück läuft ein Landwirtschaftlicher Betrieb. Die Verkäufer möchten mit dem Verkauf gleich den Betrieb auflösen. Jetzt meine Frage: Muß die Betriebsaufgabe vor dem Verkauf durchgeführt werden oder geht dies mit dem Verkauf dann automatisch bzw. gleichzeitig? Die Verkäufer meinen wenn sie erst die Betriebsaufgabe machen stehen sie Steurerlich nachher besser da bzw sie denken es könnten höhere Kosten auf sie zukommen wenn sie das Grundstück zuerst verkaufen. Stimmt das? Wie ist das Rechtlich? (Sie wollen uns das Grundstück erst nach der Betriebsaufgabe verkaufen!)
Ist das Bundeslandabhängig?
Wir hoffen uns kann jemand helfen, verzweifeln nämlich langsam, da wir mit dem Verkäufer bereits seit 6 Monaten rumdiskutieren.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Sissi