Landwirtschaftliche Flächen im Privatvermögen

Hallo,
wenn jemand landwirtschaftliche Flächen, welche im Privatvermögen waren, die er vor 5 Jahren geerbt hat letztes Jahr verkauft hat, muss dann der volle Verkaufsbetrag versteuert werden?
Also wenn jemand eine landwirtschaftliche Fläche geerbt hat, aber sonst gar keine Landwirtschaft da ist oder betrieben wird, und derjenige eben nun die Fläche verkaufen will, weil er mit der Fläche nichts anfangen kann, aber das Geld brauchen kann, meinte ich.

Danke für die Antworten

Mfg. Thomas

Hallo,
wenn der Erblasser die Flächen vorher schon über 5 Jahre (also insgesamt über 10 Jahre) im Eigentum hatte, fällt bei Grundstücksverkäufen im Privatvermögen keine Steuer an.
Hat man aber einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt und wurde dieser aufgelöst, sieht die Lage ganz anders aus. Das bespricht man dann am besten mit einem Steuerberater, der sich mit sowas auskennt.

Cu Rene

Hallo Rene,
ich danke dir sehr herzlich für deinen Beitrag.
Der erblasser hatte die landwirtschaftlichen Flächen über 5 Jahre schon im Besitz.
Die Landwirtschaft war schon seit jahrzehnten vor dem Erbfall beendet.
Demnach müsste also der Verkauf der Landwirtschaftlichen Flächen in dem Fall Steuerfrei sein, richtig?
An den Steuerberater wurde schon gedacht, aber gerne würde ich eben die Meinung bzw. Erfahrung anderer hören.

Besten dank.

Mfg. Thomas

Achtung-auch wenn die LuF schon lange nicht mehr ausgeübt wird, heisst das noch lange nicht, dass die Grundstücke automatisch Privatvermögen sind. Dazu muss ausdrücklich beim FA die Betriebsaufgabe erklärt worden sein.
Passiert das nicht, und die Grundstücke wurden einfach verpachtet, liegt nach wie vor Betriebsvermögen (auch beim Übernehmer, sofern die Flächen gross genug sind, und nicht schon die Übergabe/das Erbe die Betriebsaufgabe erzwungen hat) vor, mit der Folge, dass ein Verkauf der Flächen steuerpflichtig wäre.

Daher sollte auf den StB in diesem Fall nicht verzichtet werden.

Hallo,

Danke für die Antwort.
Wäre dann also wenn die Betriebsaufgabe erklärt worden wäre der Feldverkauf Steuerfrei aus deiner sicht?

Mfg. Thomas

Hi,

Wäre dann also wenn die Betriebsaufgabe erklärt worden wäre
der Feldverkauf Steuerfrei aus deiner sicht?

Die Antwort auf diese Frage nutzt rein gar nichts, denn es ist entscheidend, wie sich die Sachlage im Einzelfall darstellt. Bei landwirtschaftlich mal irgendwann genutzten Grundstücken kannst du davon ausgehen, dass das Finanzamt den Veräußerungserlös der Steuer unterwirft.

Nur wenn man geeignete Gegenargumente hat, kann man das vermeiden. Steuerberater mit dem Zusatz „landwirtschaftliche Buchstelle“ sind dafür die richtigen Ansprechpartner. Das ist sicher keine Do-it-yourself-Baustelle.

Schöne Grüße
C.