Landwirtschaftliche GbR

Die Eltern „E“ haben ihren beiden Kindern „S“ und „T“ den kleinen landwirtschaftlichen Betrieb übergeben. Dieser wird weiterbewirtschaftet. Es handelt sich also um eine echte Übergabe.
Durch die Annahme der Übergabe ist automatisch die „S + T GbR“ entstanden, die auch noch durch einen Standarvertrag offiziell gemacht wird (50/50).
Die GbR tritt in alle Verträge der „E“ ein und übernimmt auch deren Geschäfskonten.
Die „E“ erhalten ein Wohnrecht im mitübergebenen Wohnhaus, ein Kostgeld über EUR 200,–/Monat und ein Taschengeld von EUR 300,–/Monat.
Diese Leistungen schulden „S“ und „T“ gesamtschuldnerisch.
„S“ und „T“ gehen hauptberuflich andereren Tätigkeiten nach und machen eine normale kalenderjährliche Steuererklärung.
Die Übergabe erfolgte zum 01.12.2007.
Die Geldleistungen (EUR 500,–/Monat) werden zu Lasten eines Kontos der GbR auf das (neue) Privatkonto der „E“ gezahlt.
Fragen:

  1. Die GbR wird eine eigene Steuererklärung machen, nach § 13a EStG.
    1.a. Zum Ende des Wirtschafsjahres 30.06.2008 ?
    1.b. Mit den Vordrucken von 2008, also erst in 2009 ?
    1.c. Wirkt sich die GbR dann schon in der Steuererklärung für 2007 von „S“ und „T“ aus ?
    1.d. Kann die GbR die Geld- und geldwerten Leistungen an die „E“ in sich absetzen oder müssen dies „S“ und „T“ in ihrer eigenen Steuererklärung machen.

  2. Der Betrieb besteht zur Zeit aus Milchwirtschaft und Ackerbau.
    2.a. Wie wirkt sich eine Aufgabe der Milchwirtschaft aus (§13a !!)
    Sondereinkünfte aus Milchkontingent-VK und Viehverkauf sind zu erwarten. Ist ein Abbau in Raten eher zu empfehlen ?
    2.b. Gleiches zum Ackerbau, allerdings erst in einigen Jahren ?
    Hier sind Sondereinkünfte aus Maschinenverkauf zu erwarten.
    2.c. Die GbR hätte dann nur noch Einkünfte aus Verpachtung von Flächen. Ist dann §13 weiter anwendbar, bzw. sinnvoll ?

  3. Wie wird das Wohnrecht der „E“ steuerlich bewertet ?

Grüsse
Hans

  1. Die GbR wird eine eigene Steuererklärung machen, nach § 13a
    EStG.

Genauer gesagt eine Feststellungserklärung ist abzugeben.

1.a. Zum Ende des Wirtschafsjahres 30.06.2008 ?

Nein, für das normale Veranlagungsjahr, in das dann eben immer zwei Wirtschaftsjahre einfließen. Für 20087 bspw. die Gewinnermittlung (oder hier 13a EStG) für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 und 2008/2009. Je dann der Anteil, der auf das Jahr 2007 entfällt.

1.b. Mit den Vordrucken von 2008, also erst in 2009 ?

Genau.

1.c. Wirkt sich die GbR dann schon in der Steuererklärung für
2007 von „S“ und „T“ aus ?

Kommt drauf an, wann die GbR beginnt. Einkünfte aus Landwirtschaft werden anteilig berechnet und nicht erst wenn das Wirtschaftjahr endet. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4a.html

1.d. Kann die GbR die Geld- und geldwerten Leistungen an die
„E“ in sich absetzen oder müssen dies „S“ und „T“ in ihrer
eigenen Steuererklärung machen.

Diese dauernden Lasten werden auch gesondert festgestellt. Sie werden dann, wie die Einkünfte auch, vom Feststellungsfinanzamt dem Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt und von Amtswegen in der Einkommensteuerveranlagung der Beteiligten berücksichtigt.

  1. Der Betrieb besteht zur Zeit aus Milchwirtschaft und
    Ackerbau.
    2.a. Wie wirkt sich eine Aufgabe der Milchwirtschaft aus (§13a
    !!)
    Sondereinkünfte aus Milchkontingent-VK und Viehverkauf sind zu
    erwarten. Ist ein Abbau in Raten eher zu empfehlen ?
    2.b. Gleiches zum Ackerbau, allerdings erst in einigen Jahren
    ?
    Hier sind Sondereinkünfte aus Maschinenverkauf zu erwarten.
    2.c. Die GbR hätte dann nur noch Einkünfte aus Verpachtung von
    Flächen. Ist dann §13 weiter anwendbar, bzw. sinnvoll ?

Das ist zu umfangreich für ein Forum. Ein Fall für einen Steuerberater mit landwirtschaftlicher Buchstelle.

  1. Wie wird das Wohnrecht der „E“ steuerlich bewertet ?

Das Wohnrecht garnicht mehr. Nur Leistungen als Dauernde Lasten.