Hallo Stefan,
Wie hat das Entlöhnungssystem mit den Arbeitseinheiten in den
LPG’s funktioniert. Hat irgendjemand Aufzeichnungen dazu, was
eine Arbeitseinheit wert war oder wofür man wie viel AE’s
bekommen hat?
Das lässt sich so generell nicht sagen. Die AE errechnete sich individuell für den einzelnen, in dem die jeweils erbrachte Arbeitsleistung zur Arbeitsnorm ins Verhältnis gesetzt wurde. Dabei spielten aber auch noch andere Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Schwere der Arbeit, wie kompliziert die jeweilige Arbeit war und wie hoch die Verantwortung des Betreffenden für die Planerfüllung waren. Eine endgültige Festlegung des Wertes der AE erfolgte demnach meist erst am Ende des Jahres (nach der Jahresabrechnung), so daß vorher eine Pauschale gezahlt wurde, die dann mit dem tatsächlichen Wert der AE verrechnet wurde.
Erschwerend kommt noch dazu, daß bei der Bezahlung auch soziale Vergütungen wie Urlaub, zusätzliches Krankengeld u.ä. und auch materielle Zuwendungen (Milch, Getreide u.a.) be- bzw. verrechnet wurden.
Der materielle Wert einer AE veränderte sich auch im Laufe der Jahre. Man findet Angaben von 3-4 Mark in den fünfziger Jahren (entspricht einem Jahreseinkommen von ca. 3500 DM
http://books.google.com/books?id=UzNBiMv6HgAC&pg=PA7…
und 12 Mark im Jahre 1968
http://www.zeit.de/1968/04/Mit-dem-Regime-arrangiert
Wie war eine LPG sonst organisiert?
Ich weiß etwas über den Vorstand etc. und die Brigaden etc.
Da musst Du zuerst unterscheiden, daß es drei Typen von LPGs gab, Typ I (nur Ackerland gemeinsam), II (auch Zugtiere u. landwirtschaftliche Geräte gemeinsam) und III (im Prinzip alles gemeinsam). Je nach Typ gab es dann verschiedene „Musterbetriebsordnungen“, an denen sich orientiert wurde und in deren Rahmen dann die LPG-Mitglieder ihre eigenen Organisationsstatuten erarbeiteten. da die Unterschiede letztendlich doch nicht so groß waren, kann man folgende Organisationsprinzipien nennen:
Als oberstes Organ fungierte die Mitgliederversammlung, die über die Verwendung der Mittel entschied, über die Aufnahme/Ausschluß von LPG-Mitgliedern, über die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion usw. Ihr gehörten alle Mitglieder an, die dann auch einen Vorstand und einen LPG-Vorsitzenden wählten. Das war dann so verteilt, daß der Vorstand beriet und entschied und diese Entscheidungen wurden in der Mitgliederversammlung abgesegnet.
Für die praktische Arbeit war der LPG-Vorsitzende weisungsberechtigt. Seine Anweisungen gab er an die Brigadeleiter weiter, die dann wiederum die anfallenden Arbeiten an die Mitglieder ihrer Brigade verteilten. Die Arbeitspläne entstanden auf der Grundlage von staatlich ausgearbeiteten Betriebsplänen, die wiederum von oben (Ministerium) nach unten (Kreisleitung) immer mehr verfeinert wurden. Weiterhin wurden die LPGs im Laufe der Zeit immer spezialisierter (z.B. vorwiegend Schweine- oder Hühnerproduktion, Pflanzenproduktion usw.), so daß auch eine Abstimmung mit benachbarten LPG (sogenannte Kooperationspartner) durchgeführt wurde.
Außerdem gab es noch eine Revisionskommision (ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt), die quasi Kontrollaufgaben wahrnahm.
Viele Grüße
Marvin