ich wusste nicht genau in welches Thema es passt, deshalb probiere ich es einfach mal hier.
Welche Grundvoraussetzungen müssen eigentlich vorhanden sein, damit man Landwirtschaft anmelden kann? Gibt es eine Mindestfläche, die bewirtschaftet werden muss oder wonach richtet sich das?
LuF Betriebe sind in der Regel keine Gewerbebetriebe im Sinn der Gewerbeordnung. Es gibt Ausnahmen, wenn eine festgelegte Relation Viehbesatz/Nutzfläche überschritten wird.
Mindestgrößen gibt es in sekundären Zusammenhängen, z.B. Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Alterskasse, Befreiung von der Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf Antrag. Diese Mindestgrößen werden teilweise in (Fläche * Hektarwert) festgelegt, teilweise nur in Fläche, und sind von Bundesland zu Bundesland und auch nach Anwendungszwecken verschieden.
Also mir geht es hauptsächlich darum ein bestehendes landwirtschaftliches „Gewerbe“ zu erhalten, damit das Laufen der Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen weiter bestehen kann. Dabei interessiert mich dann natürlich, welche Eigenleistungen erbracht werden müssen, um das besagte Gewerbe weiter existieren zu lassen. D.h., müssen Flächen bewirtschaftet werden, gibt es eine Mindestgrenze an Hektar etc.
die Steuervergünstigung gibts auf Antrag, wenn die Landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens 1 ha ausmacht, Beiträge zur Berufsgenossenschaft bezahlt werden (Befreiung nur bis 0,25 ha LN möglich), und ein Rohertrag (Einnahmen minus Materialeinsatz) von wenigstens 1.500 € im Jahr erwirtschaftet wird.
Im Zweifelsfall wird das am Rohertrag scheitern, falls nicht ordentlich Wald dabei ist.