Meine Arbeitsstelle befindet sich ca. 100 km von meinem Wohnort entfernt. Wenn ich nun einen Untersuchungstermin bei einem Arzt an meinem Wohnort habe: Muss mein Arbeitgeber mich auch für die längere Anfahrt zum Arzt freistellen? Ich habe im Internet gelesen, dass ich - wenn ich keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit bekomme - entgeltlich von der Arbeit freigestellt werden muss, und dass das im Prinzip auch für die Anfahrt gilt. Aber die Meinungen gehen schon hier auseinander. Bei der Wahl des Arztes bin ich ja frei, und also nicht verpflichtet, einen Arzt in der Nähe der Arbeitsstelle aufzusuchen. Die Anfahrt dauert aber immerhin etwa 2 Stunden … Wer weiß denn bitte, wie das normalerweise gehandhabt wird?
Hm,
ich wüsste keine Textstelle, dass es eine Verpflichtung des Arbeitgebers gäbe, den Gang zum Arzt bezahlen zu müssen.
Dies ist reines Privatvergnügen.
Folgt dann eine Arbeitsunfähigkeit, muss natürlich der AG die Lohnfortzahlung bestreiten.
Was anderes ist natürlich der Gang zum Arzt auf Grund eines Arbeitsunfalles/Wegeunfalles. Dieser Weg zum Arzt wird in der Regel vom AG (ggf. Berufsgenossenschaft) „bezahlt“.
tut mir leid, kenn ich mich überhaupt nicht aus.
viele grüße nitsrek
Hallo,
eine verlässliche Auskunft kann ich Dir da leider nicht geben; es gibt aber sicher Rechtsprechung zu diesem Thema.
Nach meinem Verständnis müsstest Du eine Bestätigung der Arztpraxis bringen, die besagt, dass eine Behandlung zu einem anderen Termin nicht möglich ist.
Gruß
Bolo2L