Hallo
Eine Bekannte von mir kann beim Landeswohlfahrtsverband immer für ihren
Behinderten Sohn ein persönliches Buget kleiner Geldbetrag für die Freizeit beantragen.
Immer Jährlich wird das Buget überprüft,jetz dauert es schon fast 9 Monate,und der Behinderte Sohn hat immer noch kein Geld.Im November rufte meine Bekannte beim Landeswohlfahrtsverband an,und bekam unfreudliche antworten,der Verband bräuchte
sämtliche Qittungen von den gemachten Freizeiten,andernfalls würden sie Nachzahlungen fordern,Qittungen hat der Sohn aber nicht mehr,vorher wurde das auch nicht vereinbahrt.
Ist eine so lange bearbeitungs Zeit normal,hat dieses Amt Sonderechte?
Gruß
Hallo,
Eine Bekannte von mir kann beim Landeswohlfahrtsverband
bei welchem, Hessen oder Sachsen? Wahrscheinlich Hessen, denn in Sachsen heißt das wohl Kommunaler Sozialverband.
Dazu fand ich das:
http://www.lwv-hessen.de/files/266/Das_Persoenliche_…
Immer Jährlich wird das Buget überprüft,
So wie ich das verstehe, nicht das Budget sondern der Bedarf. Außerdem steht dort u. a. „Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung mit einem Leistungsträger frei verfügen.“
jetz dauert es schon fast 9 Monate,
Was genau?
und der Behinderte Sohn hat immer noch kein
Geld.Im November rufte meine Bekannte beim
Landeswohlfahrtsverband an,und bekam unfreudliche
antworten,der Verband bräuchte
sämtliche Qittungen von den gemachten Freizeiten,andernfalls
würden sie Nachzahlungen fordern,Qittungen hat der Sohn aber
nicht mehr,vorher wurde das auch nicht vereinbahrt.
Es sollte dennoch möglich sein, wenn die Freizeiten in Anspruch genommen wurden, nachträglich Belegkopien anzufordern oder die Kosten anhand von Kontoauszügen nachzuweisen. Wobei ich dem Faltblatt nicht entnehme, dass das überhaupt notwendig ist, aber das Faltblatt kann ggf. diesbezüglich unvollständig sein.
Schau dir die 2. Seite des Faltblattes an. Trifft die letzte Spalte überhaupt zu? Ansonsten wäre ein anderer Leistungsträger aus der 3. Spalte zuständig, und vielleicht hilft eine Nachfrage dort eher.
Gruß
Christa
Hallo,
wenn der Wohlfahrtsverband für Freizeiten Zuschüsse bezahlt, sind diese zweckgebunden und die Verwendung der Zuschüsse für die Freizeiten sind dann nachzuweisen.
Wenn der Nachweis nicht erfolgt, kann der Verband davon ausgehen, dass die Zuschüsse nicht zweckgebunden verwendet worden sind.
Die Bearbeitungszeit liegt wohl nicht am Verband sondern liegt daran, dass die Nachweise nicht beigebracht werden.
lG
Hallo
Warum sind die Zuschüsse zweckgebunden?Ich glaube auch in der Zielvereinbarung steht,
das dem Behinderte ein Beitrag zu verfügung steht,über das er frei verfügen kann,zur Freizeitgestaltung,egal welche Freizeiten er in anspruch nimmt.Der Landeswohlfahrtsverband will aber jetz genau wissen welche Freizeiten er gemacht hat,und fordert Qittungen .
Gruß