Lange Hosen an Balkon-Geländer?

Mal angenommen Herr A. hat eine Eigentumswohnung mit kleinem Balkon. Gerade so klein, dass 2 kleine Wäscheständer darauf passen.

Herr A. hat das Problem, dass er lange Jeanshosen schlecht über die Wäsche-Ständer hängen kann, da sonst nach 4 - 6 Hosen die Ständer voll sind. Deshalb hängt der A. die Hosen von außen an das Balkon-Geländer um sie zu trocknen. Das hat immer ohne Probleme geklappt. Der Mieter B. hat sich nie daran gestört.

Nun hatte der Eigentümer C. Eigenbedarf an seiner Wohnung (unter A.) angemldet und ist in seine Wohnung (Mieter C.) gezogen. Der Eigentümer C. beschwert sich nun, dass es von seiner Wohnung aus etwa 2-3cm der Hosen sieht.

Da das Verhältnis zwischen A. und C. nie gut war, würde auch Reden helfen…

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Leider habe ich zu dem genannten fiktiven Fall auch noch kein Grundsatzurteil gefunden…

Hallo Alex,

naja, bei einer Behinderung der freien Aussicht auf dem Balkon sinkt wohl der Wert der Eigentumswohnung. Klar, ne.

Selbstverständlich kann man den oberen Mieter gerichtlich zum Tragen von 3/4Hosen verdonnern (Hochwasser ist ja wieder in Mode).

Und wenn der Mieter/Eigentümer vor Gericht eine ausgewiesene Jeansphobie nachweisen kann, könnte man den Übeltäter sogar wegen Körperverletzung belangen.

Sorry, konnte nicht widerstehen.

Fröhlichen Kalauergruß

Annie

Hallo,

auch ohne Rücksicht auf jegliche Rechtslage finde ich es geschmacklos und unästhetisch („voll asi“), die Außenansicht eines Hauses, noch dazu eines Mehrfamilienhauses, sochermaßen zu verunstalten.

LG und nichts für ungut,
sine

Die Hosen hängen vielleicht 2-3 Stunden.

Anzumerken ist, dass es für alle Wohnungen keinen Trockenraum oder eine Rasenfläche zum Aufstellen einer Wäschespinne oder zum Aufhängen einer Leine gibt. Es stehen für die oberen Wohnungen nur der Balkon (1,5m x 1,5m), und für die unteren Wohnungen die Terrasse(3m x 5m) als Trocknungsplätze zur Verfügung.

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Hallo,

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Leider habe ich zu dem
genannten fiktiven Fall auch noch kein Grundsatzurteil
gefunden…

Ich denke, der BGH wird sich noch nicht so dringlich um das Trocknen von Hosen gekümmert haben.
Könnte in passender Höhe nicht auf dem Balkon eine Leine gespannt werden?

Gruß:
Manni

Hallo Alex,

Die Hosen hängen vielleicht 2-3 Stunden.

find ich auch nicht so gut, wenn die Hosen über das Geländer hängen, egal ob 2 oder 3 Stunden.

Jedenfalls darf man nicht die Nutzung des Balkons anderer Mieter einschränken, z.B. die Sicht. Wenn der VM in der Wohnung darunter die fliegenden Vögel beobachten will und ihn dabei die Hosenbeine stören, hat der Mieter schlechte Karten.

Anzumerken ist, dass es für alle Wohnungen keinen Trockenraum
oder eine Rasenfläche zum Aufstellen einer Wäschespinne oder
zum Aufhängen einer Leine gibt. Es stehen für die oberen
Wohnungen nur der Balkon (1,5m x 1,5m), und für die unteren
Wohnungen die Terrasse(3m x 5m) als Trocknungsplätze zur
Verfügung.

ja, das ist übel, aber war ja wohl beim Einzug schon bekannt. Ich würde einen zusätzlichen Wäscheständer zu 6 € kaufen, die Hosen dann zur Hälfte rüber hängen. Bei uns passt das so. Oder eine Leine so hoch anbringen, dass die Hosen auf dem Balkon hängen können. Sieht man dann zwar auch von außen, ist aber auf dem Balkon, den man schließlich mitgemietet hat. Und Wäschetrocknen gehört zum Wohnen. Die Wäsche hängt nur vorübergehend dort. Und das Trocknen an der Luft ist sehr viel ökologischer als in der Trockenmaschine.

Das Trocknen der Wäsche außerhalb der Wohnung oder außerhalb der Balkonbrüstung stellt eine Sondernutzung dar, auf die der Mieter keinen Anspruch hat. Die Außenseite der Balkonbrüstung zählt zur Hausfassade und liegt damit außerhalb des gemieteten Objektes.

aber:

Zitat:
Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, auf dem Balkon Wäsche aufzuhängen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag steht, dass in der Wohnung keine Wäsche getrocknet werden darf, denn der Balkon gehört nicht zum Innenraum der Wohnung.

AG Brühl, 21 C 256/00
Zitatende

Zitat:
Selbst wenn die Hausordnung das Wäschetrocknen auf dem Balkon aus ästhetischen Gründen ausdrücklich verbietet, dürfen zumindest kleinere Wäschestücke - Kinderbekleidung und Sportsachen - dort aufgehängt werden. Auch das Aufstellen eine Wäscheständers ist - jedenfalls soweit er nicht über die Balkonbrüstung ragt - zulässig. Das gilt auch für eine fest montierte Wäschestange oder Wäscheleinen.

AG Euskirchen, 13 C 663/94

Zeitschrift „Mieterschutz“ Ausgabe 2/2005
Zitatende

Gruß
Marion

Hallo sine,

auch ohne Rücksicht auf jegliche Rechtslage finde ich es
geschmacklos und unästhetisch („voll asi“), die Außenansicht
eines Hauses, noch dazu eines Mehrfamilienhauses, sochermaßen
zu verunstalten.

interessant. Du würdest also unser Haus (denkmalgeschützt) als „voll-asi“ ansehen, weil bei uns die schon seit Erstellung des Hauses 1895 nachgewiesenen Außen-Trockenleinen außerhalb des Balkons genutzt werden…

Gruß, Karin