Hallo Zusammen,
meine Langfristverordnung für Physiotherapie wurde abgelehnt. Nun lege ich Widerspruch ein. Die Verordnung wird nachträglich mit ziemlicher Sicherheit genehmigt werden.
Nun meine Frage: Darf ich zwischenzeitlich mir noch ein Rezept ausstellen lassen? Damit die Behandlung sozusagen fortgesetzt werden kann und nicht unterbrochen wird?
Weil das kann ja auch etwas dauern, bis die Krankenkasse dann zustimmt.
Vielen Dank für die Hilfe bzw. Tipps!!!
Wenn Du so sicher bist, daß die Verordnung genehmigt bekommst, dürftest Du normalerweise mit dem Rezept schon anfangen. Das müßte die Praxis, bei der Du vermutlich schon länger als Patient bist, aber wissen. Wenn nicht, könntest Du natürlich versuchen, noch ein Rezept zu bekommen - Dein Arzt hat ja auch einen Heilmittelkatalog da und müßte diesbezüglich was wissen. Da die Langzeitverordnungen erst dieses Jahr auf den Plan kamen, habe ich noch nicht wirklich viel Erfahrung, wer wie damit umgeht. Bei den Verordnungen außerhalb des Regelfalls war es früher so, daß erst die vorher möglichen Verordnungen laut Indikationsschlüssel ausgeschöpft sein müßten, was für Deinen Fall hieße (insofern Du vorher schon mögliches ausgeschöpft hast), daß Du mit derselben Diagnose wie auf der Langzeitverordnung wohl kein Rezept bekommst. Vielleicht findet sich auch noch jemand, der diesbezüglich mehr weiß, aber ich wollte es nicht unbeachtet lassen. Viel Erfolg.
Vielen Dank!
Die Praxis meinte das die etws zum abrechnen brauchen (wir haben schon eine kleine Stichliste, da sich dies schon etwas hinzieht).
Das Original habe ich noch, es ist bloß noch nicht von der Krankenkasse genehigt worden.
Meine Ärztin meinte, dass das Rezept dann Rückwirkend gilt ab dem Datum der Ausstellung (Mitte Februar). Bloß meine Physiotherapeutin sieht das anders. Aber ich zwei Rezepte gleichzeitig haben? Leider müsste ich nähmlich für die Ausstellung zu einer anderen Ärztin, da meine nicht da ist…
Vllt. weißt du da näherers?? Vielen Dank schonmal für die Tipps vorhin!!
Danke
Wenn eine Krankenkasse eine LangfristVerordnung genehmigt, hat der Arzt die Sicherheit einer Kostenübernahme. So sagen es jedenfalls die Ärzte. Ein jeder Arzt darf aber eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles ausstellen, wenn er dies für medizinisch begründet hält.
Leider hängt das ganze vom Wohlwollen des Arztes ab, auch wenn das Genehmigungsverfahren schon läuft.
Normalerweise darf meines Wissens nach bis zur Genehmigung keine Verordnung ausgestellt und keine Physiotherapie ausgeführt werden. Dies gilt für die besagte Diagnose und Behandlungsform der in der VO angegebenen Krankheit.
Es gibt sonst Probleme mit der Kostenübernahme.
Eine Möglichkeit wäre, von einem Arzt eine Verordnung mit einer anderen Diagnose und somit anderer physiotherapeutischer Behandlung ausstellen zu lassen, sofern eine andere Diagnose zusätzlich
besteht.
Moin Zusammen!
Generell ist es jederzeit möglich mehrere Rezepte parallel zu bearbeiten wenn verschiedene Diagnosen drauf stehen also mal mit dem Arzt sprechen.