Langjährige Belästigungen durch (verwirrte?) ältere Mieterin

Guten Tag,

ich benötige bitte Rat in folgender Angelegenheit.

Es geht um ein Miethaus mit 5 vermieteten Wohnungen.
Mieterin A (derzeit 84 Jahre) wohnt dort seit 1999. Vor einigen Jahren ist Mieterin B (derzeit 83 Jahre) auch in dieses Haus gezogen.

Bereits seit mehreren Jahren „belästigt“ Mieterin B die anderen Mieter dahingehend, dass
a) eine Familie mit Migrationshintergrund vor Jahren auf´s Übelste beschimpft wurde (die Wortwahl mag ich hier nicht wiedergeben). Seit einiger Zeit verschenkt Mieterin B ihr Hab und Gut an die Kinder der Familie…

b) sie anderen Nachbarn (unter anderem der Mieterin A) lange Briefe schreibt, die teilweise Beschimpfungen und Verleumdungen enthalten.

Bereits vor Jahren wurde die in diesem Haus lebende Vermieterin um Hilfe gebeten, Mieterin B aufzufordern, andere in diesem Haus lebende Menschen nicht zu belästigen, jedoch ohne Erfolg.
Auch die Ratsuche bei der Polizei blieb erfolglos.

Schon vor Jahren vermutete man (in jeglichem Umgang mit den Hausbewohnern) eine „pyschische Erkrankung“ der Mieterin B. Dies jedoch weiterzuverfolgen ist nicht möglich, da Mieterin B alleinstehend ist und niemand da ist, der ihr möglicherweise Hilfe anbietet.
So terrorisiert sie Tag und Nacht die Hausgemeinschaft mit ihren Gemeinheiten, die auf Dauer krank und mürbe machen.

Da die Vermieterin nichts unternimmt, um den Rest der Hausgemeinschaft vor Unruhe, Beleidigungen etc. zu schützen, stellt sich nun die Frage, wie man in einem solchen Fall vorgehen kann. (Einer möglichen Mietminderung würde die Vermieterin lächelnd entgegensehen und würde in der Sache keinen Erfolg bringen.)

Gerne hätte ich einen Vorschlag zur weiteren möglichen Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen
M.

Hallo!

Wende euch an den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt oder des Kreises (Abt. des Gesundheitsamtes).
Dort würde man Maßnahmen zur Hilfe ( das ist wichtig !) für die Mieterin B ergreifen. Beginnend mit Hausbesuchen.

Anmerkung:
Warum lässt man das so an sich heran ? Es liegt doch nahe, die Frau ist krank und macht das wohl nicht weil sie ein schlechter Mensch ist der die Nachbarn traktieren will. Sie braucht Hilfe.

MfG
duck313

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Hallo duck313,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, uns ist klar, dass die Frau Hilfe braucht…und die soll sie auch kriegen.
Tja…warum lässt man das an sich ran? Weil wir alle nur Menschen sind und keine Maschinen, und sich Emotionen oft nicht steuern lassen. Und mit 84 Jahren, bei guter Gesundheit, da möchte man eine ruhige Rentenzeit genießen.
Viele Grüße

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Hallo,
was hat Mieterin A, die alte Dame, jetzt damit zu tun?
Wenn sich die Hausbewohner schon über B gesprochen habe , ist denn niemand da, der mal zu B hingeht, freundlich mit ihr spricht und ihr Hilfe anbietet? Ich meine einfach im Sinne von Freundschaft bzw. guter Nachbarschaft? Vielleiht nicht gerade die 84-jährige (vielleicht aber auch doch?), aber irgendjemand? Das könnte die Situation entspannen.
Ansonsten ist der Sozialpsychiatrische Dienst sicher der richtige Ansprechpartner, FALLS B wirklich krank ist. Sonst wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ihr zur Polizei gehen könnt, wenn sie Gesetze bricht, und sie sonst halt tolerieren müsst.
Deswegen ja: mal einen Kuchen oder ein Glas Marmelade hinbringen, fragen, ob man ihr was aus dem Supermarkt mitbringen kann - wäre das nicht einen Versuch wert?

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oh wie Schade.

Wie schlecht für den Vemieter, auch wenn er hier wirklich nur eingeschränkt handeln kann. Abmahnen und Kündigen könnte zum Erfolg führen. Ist aber Einzelfall abhänige vor allen wenn

vorliegt könnte dies ein Härtefall sein.

na das Glaube ich nicht, denn bei der Mietminderung werden nicht nur die Miete sondern auch die Nebenkosten gemindert, hinzu kommt noch ein zurückbehaltungsrecht um noch mehr druck auszuüben. Tipp als Hausgemeinschaft zu einer rechtlichen Beratung gehen und gemeinsam die Miete mindern.

Der Soziale Dienst wurde ja bereits mehrfach erwähnt.

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Strafanzeige stellen.

Jetzt noch?

Nach offensichtlicher Aussöhnung?

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Und der Verletzte muss dem Antrag zustimmen.

Was willst du also mit diesem Unsinn erreichen? Öl ins Feuer gießen?

Das Amtsgericht aufsuchen und eine Betreuung anregen, kann man auch als Nichtverwandter