Langjährige Mieter - Kündigungsfristen

Hi,

hab schon ein paar Beiträge gelesen aber ich denke dieses Thema ist noch nicht diskutiert worden.

Eine Wohnung wurde an 3 verschiedene Mieter mit unterschiedlichen Mietverträgen vermietet. Die Wohnung liegt in einem Ballungsraum mit Wohnungsmangel (z.B. München).
Der erste Mieter wohnt seit der Geburt in der Wohnung und ist 65 Jahre alt. Die beiden weiteren Mieter wohnen seit 30 Jahren in der Wohnung.
Die Wohnung wurde an einen neuen Eigentümer verkauft, der jetzt Eigenbedarf anmeldet und alle Mietverträge mit dieser belegbaren Begründung mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten kündigt.

Hat der aktuelle Eigentümer eine Chance die Kündigung durchzubekommen oder können Ihm die Mieter da einen Strich durch die Rechnung machen.
Aufgrund der schon lange abgeschlossenen Mietverträge ist der Mietzins natürlich entsprechend gering im Vergleich zu den aktuellen Mietpreisen in den Ballungsräumen.

Mal ein etwas komplizierter Fall zur Diskussion, ich hoffe es gibt Diskussionsteilnehmer.

Hallo Andi,

Eine Wohnung wurde an 3 verschiedene Mieter mit
unterschiedlichen Mietverträgen vermietet. Die Wohnung liegt
in einem Ballungsraum mit Wohnungsmangel (z.B. München).

Die Wohnung wurde an einen neuen Eigentümer verkauft, der
jetzt Eigenbedarf anmeldet und alle Mietverträge mit dieser
belegbaren Begründung mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten
kündigt.

Hat der aktuelle Eigentümer eine Chance die Kündigung
durchzubekommen oder können Ihm die Mieter da einen Strich
durch die Rechnung machen.

erst mal eine grundsätzliche Frage: In Deinem Szenario fehlt noch, ob diese Wohnung eine Eigentumswohnung in einem schon länger geteilten Haus ist, oder ob gerade ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde.

Im letzteren Fall gibt es nämlich eine Sonderschutzfrist für die Mieter, die bundesweit 3 Jahre und in München 10 Jahre beträgt. Diese Frist ist unabhängig von der Dauer der Mietverträge.

Gruß, Karin

erst mal eine grundsätzliche Frage: In Deinem Szenario fehlt
noch, ob diese Wohnung eine Eigentumswohnung in einem schon
länger geteilten Haus ist, oder ob gerade ein Mietshaus in
Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde.

Im letzteren Fall gibt es nämlich eine Sonderschutzfrist für
die Mieter, die bundesweit 3 Jahre und in München 10 Jahre
beträgt. Diese Frist ist unabhängig von der Dauer der
Mietverträge.

Gruß, Karin

Hi Karin,
danke für die Antwort.
Im Szanario kann davon ausgegangen werden, dass das schon länger bestehende Mietshaus gerade in neue Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Es gelten nach deiner Antwort also grundsätzlich die Sonderschutzfristen. Kann es zu weiteren Problemen aufgrund der Konstellation kommen?