Langjähriger Mitarbeiter entlassen?

Hallo Zusammen,

ein AN hat einen Mitarbeiter der schon über vierzig Jahre in diesem Betrieb tätig ist. Leider ist dieser Mitarbeiter inkompetent, unzuverlässig und vermittelt eine Null-Bock-Einstellung. Kann man so einem Mitarbeiter kündigen, ohne das eine Unsumme von Abfindung gezahlt werden muss? Teilweise grenzt es an Arbeitsverweigerung und Dummstellerei. Was kann man bei so einem Mitarbeiter machen? Helfen Abmahnungen?

reb

Mahlzeit,

ein AN hat einen Mitarbeiter der schon über vierzig Jahre in
diesem Betrieb tätig ist. Leider ist dieser Mitarbeiter
inkompetent, unzuverlässig und vermittelt eine
Null-Bock-Einstellung.

als wie kompetent muß der Vorgesetzte dieses Mitarbeiters angesehen werden, wenn er das so lange mitgetragen hat?

Gruß

Sancho

Hallo

ein AN hat einen Mitarbeiter

Ein AN? Oder ein AG? Fragt hier also der AN oder der AG?

Gruß,
LeoLo

Oh, sorry. AG - Arbeitgeber natürlich.

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Hi reb,

nach 40 Jahren sollte der AG sich fragen, wieso der AN den Betrieb nicht ruiniert hat und ihm das Gnadenbrot nicht verweigern. Kommt sicher billiger als ein Streit.

Gruß Ralf

Huhu,
das ist wohl auch von der Größe des Betriebes abhängig.
Unter 20 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht mit
voller Härte.
Das müßte man noch dazu wissen

Gruß
Sina

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Hi,
wir sind mehr als 20 Mitarbeiter.
reb

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off topic
Hi!

Wie kommst Du im Zusammenhang mit dem KSchG auf 20 Mitarbeiter?

LG
Guido

Hallo,

zwei Wege sind denkbar:

  1. Betriebsbedingte Kündigung, wobei aber zuvor wohl noch ein wenig am Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer „gearbeitet“ werden müsste (durch Umstrukturierungen, Beförderung) etc.

  2. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn man das Gefühl hat, der Mitarbeiter wäre nicht immer ganz ehrlich. Da braucht es einen versierten Detektiv, den man in den Betrieb einschleust (was natürlich nicht ganz billig ist). Es soll Leute geben, die ein Talent dafür haben, von Mitarbeitern innerhalb kürzester Zeit zu erfahren, wo mal etwas vom Laster fällt.

Beides ist vielleicht nicht ganz fair und für beides sollte man sich durch einen versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Wenns klappt, dann u.U. ganz ohne Abfindung.

Chrissie

Schlechtleistung, Abmahnung usw.
Hi!

Man könnte den Weg der Abmahnungen gehen.

inkompetent,

Er macht nicht das, was er eigentlich machen sollte?
Abmahnen!
Schlechtleistung ist ein Grund zur Abmahnung. Derer zwei sind meinem ganz persönlichen Empfinden bei 40-jähriger Betriebszugehörigkeit sinnvoll, bevor man deshalb kündigt…

unzuverlässig

Unzuverlässigkeit ist ein Grund zur Abmahnung. Derer zwei sind meinem ganz persönlichen Empfinden bei 40-jähriger Betriebszugehörigkeit sinnvoll, bevor man deshalb kündigt…

und vermittelt eine
Null-Bock-Einstellung.

Was heißt denn das im Klartext?

Kann man so einem Mitarbeiter kündigen,
ohne das eine Unsumme von Abfindung gezahlt werden muss?

Man kann vieles!

Es könnte allerdings ein Richter etwas fragend schauen, wenn man erst nach 40 Jahren merkt, dass man eine Träne beschäftigt…

LG
Guido

Autsch!
Hi!

zwei Wege sind denkbar:

mir fallen da noch ein paar mehr - vor allem realistischere - ein!

  1. Betriebsbedingte Kündigung, wobei aber zuvor wohl noch ein
    wenig am Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer „gearbeitet“
    werden müsste (durch Umstrukturierungen, Beförderung) etc.

Bei beriebsbedingten Kündigungen wird im Zweifel das Gericht erfahren wollen, warum denn ausgerechnet der mit der 40-jährigen Betriebszugehörigkeit gehen soll (Stichwort: Sozialauswahl). Das wird nicht nur schwierig, sondern imho fast unmöglich!

  1. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn man das Gefühl hat, der
    Mitarbeiter wäre nicht immer ganz ehrlich.

Das hat mit einer verhaltensbedingten Kündigung nichts zu tun! Bei verhaltensbedingten Kündigungen geht es um Pflichtverletzungen, also bspw. das dauernde Zu-Spät-Kommen, anhaltende Schlamperei mit Schaden, etc.

Da braucht es einen
versierten Detektiv, den man in den Betrieb einschleust (was
natürlich nicht ganz billig ist). Es soll Leute geben, die ein
Talent dafür haben, von Mitarbeitern innerhalb kürzester Zeit
zu erfahren, wo mal etwas vom Laster fällt.

Wenn ein Mitarbeiter einen Diebstahl begeht, dann rechtfertigt das immer eine außerordentliche (sprich fristlose) Kündigung!

Wenns klappt, dann u.U. ganz ohne Abfindung.

Wenn es klappt, dann auf jeden Fall ohne Abfindung! Die wird nur bei einem Vergleich fällig, oder aber, wenn es nicht klappt.

LG
GUido

Hallo,

  1. Natürlich kann es betriebsbedingt gehen, wenn man nämlich vorher am Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer gewisse kosmetische Korrekuren vornimmt. Die Sozialauswahl findet nur auf derselben horizontalen Ebene statt, sodass es passieren kann, dass der Mitarbeiter, nachdem man ihn befördert, in seiner neuen hierarchischen Ebene am wenigsten schutzwürdig ist (insbesondere weil extra für ihn eine neue Ebene geschaffen wurde und sich die Sozialauswahl damit auf ihn alleine beschränkt oder weil die anderen Mitarbeiter in seiner neuen hierarchischen Ebene alle als Leistungsträger von der Sozialauswahl ausgenommen werden können). Das Ganze erfordert Einiges an Vorarbeit und natürlich viel zeitlichen Vorlauf (insbesondere in meinem Fall 1 - neue hierarchische Ebene), aber es geht. Man muss nur wissen, ob einem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Aufwand wert ist.

  2. Kündigung wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten ist selbstverständlich eine verhaltensbedingte Kündigung. Oder seit wann hat man nicht aus dem Arbeitsvertrag die Nebenpflicht, die Finger vom Eigentum und Vermögen des Arbeitgebers zu lassen?

  3. Wenn es klappt, dann natürlich grundsätzlich ohne Abfindung. Aber klar ist, dass es eine der Hauptqualifikationen des Arbeitsrichters ist, auf beiden Seiten Unsicherheit zu streuen (es muss Seminare dafür geben :smile:) und der Arbeitgeber, gegen den der Annahmeverzug läuft und der Besseres zu tun hat, als beim Arbeitsgericht zu sitzen, doch bereit ist, eine Abfindung zu zahlen, damit das Ganze ein Ende hat.

Chrissie

Frage nach der Priorität
Hi!

  1. Natürlich kann es betriebsbedingt gehen, wenn man nämlich
    vorher am Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer gewisse
    kosmetische Korrekuren vornimmt.

Ich sage nicht, dass es unmöglich ist, aber mal ernsthaft:
Der Kerl ist seit 40 Jahren im Betrieb beschäftigt, also bestenfalls (aus AN-Sicht) Mitte 50.

Wenn es nicht völlig offensichtlich auf das Hinarbeiten der Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinauslaufen soll, braucht es Zeit.

Da wäre die Frage, ob es nicht einfacher ist, ihn die letzten paar Jahre noch zu ertragen oder ihn halt mit verhaltensbedingten Abmahnungen mürbe zu machen (auch das mag nicht unbedingt fair sein)…

  1. Kündigung wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten ist
    selbstverständlich eine verhaltensbedingte Kündigung. Oder
    seit wann hat man nicht aus dem Arbeitsvertrag die
    Nebenpflicht, die Finger vom Eigentum und Vermögen des
    Arbeitgebers zu lassen?

Dann wäre es sinnvoll gewesen, ausdrücklich auf die ao Kündigung einzugehen!

  1. Wenn es klappt, dann natürlich grundsätzlich ohne
    Abfindung. Aber klar ist, dass es eine der
    Hauptqualifikationen des Arbeitsrichters ist, auf beiden
    Seiten Unsicherheit zu streuen (es muss Seminare dafür geben

-)) und der Arbeitgeber, gegen den der Annahmeverzug läuft

und der Besseres zu tun hat, als beim Arbeitsgericht zu
sitzen, doch bereit ist, eine Abfindung zu zahlen, damit das
Ganze ein Ende hat.

OK - JEDER Vorsitzende ist vermutlich bestrebt, einen Kammertermin mit Urteilsverkündung erst gar nicht entstehen zu lassen, sondern die Sache durch einen Vergleich vom Tisch zu schaffen (sind ja auch nur Menschen, die gerne bequem sind).
Aber warum sollte man sich auf einen Vergleich einlassen, wenn die Rechtslage klar ist?

LG
Guido

Nachtrag
Hi!

Mein Zitat:
Das hat mit einer verhaltensbedingten Kündigung nichts zu tun! ist natürlich völliger Blödsinn, weil da das „ordentlich“ (was Du allerdings nicht gesagt hast - deshalb mein Fehler!) fehlt!

Danke für die Korrektur.

LG
Guido

Beides ist vielleicht nicht ganz fair und für beides sollte
man sich durch einen versierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Wenns klappt, dann u.U. ganz ohne Abfindung.

Na dann wollen wir doch hoffen, dass die Gegenseite keinen genauso versierten Anwalt findet. Denn so versierte Tipps wie jemandem einen Diebstahl unterzuschieben gehen in der Regel eher schief… mehrfachst miterlebt. Einmal sogar mit einer 35-Monatsgehälter-Abfindung für ein BR-Mietglied, das man so loshaben wollte.

Gruss Ivo