Langsameres Fahrzeug

dito
ohne Worte

Hallo,

Darf ich deine Betreffzeile „Rechtsprechung vs. Amateurjurist“
nebst oben zitiertem weiterem Text so verstehen, dass die
Rechtsvertreter zweier streitender Parteien gemeinsam mit dem
Richter notwendigerweise stets zu einer einheitlichen
rechtlichen Würdigung desselben Sachverhalts gelangen müssen,
damit nicht alle bis auf höchstens einen bei dir als
Amatuerjuristen gelten?

Nein.

Oder andersherum gefragt: Sind da Amateurjuristen unterwegs,
wenn Anwalt A den Präzedenzfall A zitiert, der Anwalt B dem A
diametral entgegenstehende rechtsphilosophische Ausführungen B
macht und Richter C weder A noch B folgt, sondern mit Urteil C
glaubt, Rechtsgeschichte zu schreiben (bevor es in der
nächsten Instanz kassiert und durch D ersetzt wird)?

Nein.

Als Amateurjuristen bezeichne ich solche Menschen, die keine Ahnung von der Materie haben, es aber zu meinen glauben.

So auch in diesem Fall.

Abweichende Meinungen und Auffassungen sind ja okay. Sie sollten aber ansatzweise fachlich begründet und nachvollziehbar sein.

Im konkreten Fall wird die Wirksamkeit eines Gesetzes nur deswegen in Frage gestellt, weil es auslegungsfähig ist. Das ist aber jedes Gesetz.

Gruß

S.J.