Langwieriges Zivilverfahren, wie verhalten?

Hallo,

wir wurden in einer Grundstücksangelegeneheit im Jahre 2012 von den Nachbarn verklagt.
Bis zum heutigen Tage fand keine Hauptverhandlung statt, Vergleiche, Güteverhandlungen etc. wurden seitens der Kläger abgelehnt. Bis 2014 fanden 5 Verhandlungstage statt in denen der Richter sich Argumente, Beweisanträge ansah und einen Ortstermin wahrnahm.
Nach dem die Kläger 2014 in einem erneuten Schriftsatz hahnebüchende Behauptungen aufstellten, haben wir dem widersprochen und Antrag auf Prüfung des versuchten Prozeßbetruges gestellt.
Seit diesem Schreiben ist sowohl von Seiten des Gerichtes als auch der Kläger absolute Funkstille,
Kein Schriftverkehr mehr, keine Mitteilungen vom Gericht noch sonstige Verfahrensbezogene Aktivitäten!?
Wie ist dies zu werten? Als Beklagte haben wir kein Interesse das Verfahren zu beschleunigen, aber auf der anderen Seite hätten wir irgendwann auch mal Gewissheit.
Ist das normal, 2 1/4 Jahre Funkstille im Zivilprozeß…

Danke schon einmal für eine qualifizierte Antwort

Ja, es gibt faule Richter, und auch Kläger, die ein Verfahren einfach nicht weiter betreiben. Wenn beides zusammentrifft, hat man je nach erwartetem Ausgang des Verfahrens entweder das Glück, vorerst nicht verurteilt zu werden, oder andererseits das Pech, nicht endlich mal Ruhe zu bekommen. Aufpassen sollte man als Beklagter nur in einer Hinsicht, nämlich dann, wenn es um verzinsliche Ansprüche geht, weil bei Geltendmachung von Zinsen, diese dann natürlich laufen.

Danke für die schnelle Reaktion.

Aber gibt es nicht irgendwelche Fristen? Könnte mann nicht ab einem bestimmten Zeitpunkt auf
Einstellung des Verfahrens wegen Untätigkeit o.ä. bestehen.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Untätigkeit bis zum Santnimmeleinstag zu einer Benachteiligung der Prozeßbeteiligten führen kann. Uns trifft kein Verschulden, wir haben alle Beweise,
Nachweise, Schriftsatzerwiderungen etc. Fristgemäß erbracht. Die Klägerseite nicht,
Besteht nicht eine Verpflichtung solche Verfahren zügig und ohne behinderung abzuschließen??

Ich weis ja, dass unsere Justiz etwas kompliziert aggiert, aber das geht ja wohl nicht.
Zumahl der Fall relativ einfach ist und es dazu etliche Grundsatzurteile und BGH- Stellungnahmen gibt.