Hallo,
wir wurden in einer Grundstücksangelegeneheit im Jahre 2012 von den Nachbarn verklagt.
Bis zum heutigen Tage fand keine Hauptverhandlung statt, Vergleiche, Güteverhandlungen etc. wurden seitens der Kläger abgelehnt. Bis 2014 fanden 5 Verhandlungstage statt in denen der Richter sich Argumente, Beweisanträge ansah und einen Ortstermin wahrnahm.
Nach dem die Kläger 2014 in einem erneuten Schriftsatz hahnebüchende Behauptungen aufstellten, haben wir dem widersprochen und Antrag auf Prüfung des versuchten Prozeßbetruges gestellt.
Seit diesem Schreiben ist sowohl von Seiten des Gerichtes als auch der Kläger absolute Funkstille,
Kein Schriftverkehr mehr, keine Mitteilungen vom Gericht noch sonstige Verfahrensbezogene Aktivitäten!?
Wie ist dies zu werten? Als Beklagte haben wir kein Interesse das Verfahren zu beschleunigen, aber auf der anderen Seite hätten wir irgendwann auch mal Gewissheit.
Ist das normal, 2 1/4 Jahre Funkstille im Zivilprozeß…
Danke schon einmal für eine qualifizierte Antwort