ich habe es bisher immer ganz einfach gehabt, da ich nicht der Hersteller meiner Fahrzeuge war und dementsprechend keine LLE oder LE zu erstellen hatte. An deiner Stelle würde ich einfach bei deinem zuständigen Zollamt oder besser direkt beim Hauptzollamt anrufen und „dumm“ fragen.
Hallo Mirko -
sorry, da bin ich überfragt und mit „gefährlichem“ Halbwissen ist einem nicht geholfen.
Aber der Weg zur IHK (als Händler ist man ja Zwangsmitglied) ist nie verkehrt. Die haben Fachleute und der Rat ist kostenlos.
Gruss
Hans
Hallo Mirko, wie das genau bei Lebensmitteln ist, kann ich dir nicht sagen. Ich habe mit Stahlerzeugnissen zu tun und dabei gilt, dass die Ware deutschen Ursprungs ist, wenn sie hier in Deutschland hergestellt wurde oder wenn an der Ware Lohnarbeit in Deutschland verrichtet wurde (lohnveredelung) oder wenn die Waren hier in Deutschland weit über dem Herstellwert des Herstellerlandes verkauft werden (was ich ja schon ziemlich frech finde, Made in Germany nur wegen des Preises). Wenn ich dich richtig verstanden habe, handelst du mit Lebensmittel oder stellt deine Firma Fertigprodukte her von verschiedenen Lieferanten? Ich arbeite nur in einem Handelsunternehmen und ich kann keine Langzeitlieferantenerklärungen ausstellen, da ich im Voraus nicht sagen kann, von welchem Hersteller die Ware kommt. Also stellen wir nur auftragsbezogene Lieferantenerklärungen aus, die ich nach den Angaben der Langzeitlieferantenerklärungen, die ich dann bei der Bestellung beim Hersteller angefordert habe, ausstelle. Wenn du handelst, ist es eigentlich recht leicht. Du lässt dir vom Hersteller eine LLE ausstellen und übernimmst die Einzelheiten.
Für Produkte aus der EU musst du die Ursprungsregel einhalten. Hierzu gehe auf Link: http://www.wup.zoll.de/wup_online/index.php
Gebe dort das Land ein für das zu Lieferantenerklärung abgeben musst, z.B. Schweiz.
Gehe auf Gegenüberstellung der verarbeitungslisten und gebe dann deine Zolltarifnummer deines verkaufsproduktes ein + „alle Präferenzabkommen ein“. Nur wenn du die dann angezeigten Regeln alle einhältst darfst du die LE abgeben. Hinweis: Als EU Vorprodukte gelten nur EU Waren, dfür welche du von deinem Lieferanten auch eine gültige LE hast.
Zur LE siehe:
Das Thema ist für Anfänger wie dich (bitte nicht beleidigt sein- der Profe erkennt schon asu der Frage das bein Basiswissen da ist) sehr gefährlich. Empfehle dich da genauer einzulesen bzw. mal ein Seminar z.B. von der IHK zum Thema Warenusprung/Präferenzen zu besuchen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
mit Lebensmittel kenne ich mich leider nicht aus. Kann dir den Rat geben, wende dich an die IHK. Habe mit ihr sehr gute Erfahrungen gemacht. In allen grösseren Staedten haben sie extra Abteilungen für solche Fragen. Von denen kannst du auch Vordrucke bekommen.
eine LLE darfst Du nur erstellen, wenn die Ware präferenzberechtigt ist, also mit EU-Ursprung. Dabei darf nur ein ganz minimaler Anteil der „Rohstoffe“ aus Nicht-Eu-Ländern sein. Wie hoch der bei Deiner Zolltarifnummer genau ist, mußt Du bei Zoll oder vielleicht auch IHK erfragen.
Für Drittlandswaren kannst Du nur ein Ursprungszeugnis ausstellen.
Gruß Dagmar
Hallo.
Aus technischen Gründen und Unachtsamkeit konnte ich lange Zeit nicht auf w-w-w (wer-weiss-was) zugreifen, weshalb sich inzwischen zahlreiche unbeantwortete Fragen in meinen Profil stapeln. Da ich wer-weiss-was als tolle Einrichtung sehe und diese aktuell halten möchte, werde ich versuchen all diese Anfragen abzuarbeiten.
Auch Sie haben mir vor einiger Zeit eine Anfrage gestellt. Vermutlich konnten bereits andere w-w-w – Mitglieder Ihre Anfrage beantworten bzw. Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Sollte dies nicht so sein, möchte ich Sie bitten mir Ihre Anfrage einfach noch einmal zu schicken.
Ich werde mich bemühen sie schnellst möglich zu beantworten und nehme mir (als Neujahrsvorsatz) vor, künftig besser auf meinen w-w-w – Account aufzupassen
Alles Gute!
mfg
Michael