Langzeitarbeitslos

Hi ihr lieben,

  1. Frage:
    Wird ein Chef vom Staat bezuschusst, wenn er einen Langzeitarbeitslosen für über ein Jahr einstellt???

  2. Frage:
    Wenn Ja… Fällt diese Bezuschussung weg, wenn der Lebensgefährte des Langzeitarbeitlosen eine Festeinstellung hat???

  1. Frage:
    Wird ein Chef vom Staat bezuschusst, wenn er einen
    Langzeitarbeitslosen für über ein Jahr einstellt???

  2. Frage:
    Wenn Ja… Fällt diese Bezuschussung weg, wenn der
    Lebensgefährte des Langzeitarbeitlosen eine Festeinstellung
    hat???

Hallo,

Arbeitgeber können z. B. zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.

Weitere Informationen hierzu:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27670/Navigation/zen…

Aber letztendlich ist dies eine Kann - Leistung und auch die Zweite Frage kann letztendlich nur der Zuständige Sachbearbeiter richtig beantworten, da z.B. auch die ganzen Finanziellen Faktoren (Was werden Sie verdienen, was wird der Lebensgefährte verdienen, Wie hoch sind die Kosten usw). berücksichtigt werden müssen.

Andere Möglichkeiten sind mir nicht bekannt, was aber nicht heißt das es Sie u.U nicht gibt.

Ich kann Ihnen nur raten sich mit dem Sachbearbeiter der Zuständigen Arge in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe ein wenig weitergeholfen zu haben.

Hi sternchen_mama,

leider kenne ich mich mit der Bezuschussung bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen nicht aus und kann Dir somit nicht weiterhelfen.

MfG

Hi ihr lieben,

  1. Frage:
    Wird ein Chef vom Staat bezuschusst, wenn er einen
    Langzeitarbeitslosen für über ein Jahr einstellt???

  2. Frage:
    Wenn Ja… Fällt diese Bezuschussung weg, wenn der
    Lebensgefährte des Langzeitarbeitlosen eine

Festeinstellung

hat???

Frage 1:
Die Einstellung wird nur dann evtl. bezuschusst, wenn
vor der Einstellung eine Vereinbarung über eine
bestimmte Höhe mit der Arbeitsagentur vereinbart wurde.
Eine Kann-Bestimmung.

Frage 2:
Frage 2 erledigt sich von selbst, wenn vorher eine
ordnungsgemäße Vereinbarung zwischen Arbeitsagentur und
dem Unternehmen getroffen wurde.

Hallo, so pauschal lässt sich die erste Frage nicht beantworten, da hier mehrere/unterschiedliche Voraussetzungen unter anderem auch seitens des Arbeitgebers erfüllt sein müssen.
Der Arbeitgeberzuschuss fällt bei späterer Einstellung des Lebensgefährten natürlich nicht weg, da hiervon finanziell ja auch nur der Arbeitgeber profitiert und nicht der Angestellte.

Hoffe, etwas geholfen zu haben. Beste Grüße.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da ich Frührentner bin,kann ich dir leider nicht helfen!

Hallo,
zwar spät, aber vielleicht trotzdem noch interessant?
Also, ich würde dir raten, mal bei deinem Jobcenter nachzufragen. Dein/e Ansprechpartner/-in kann dir das konkreter beantworten. Zu Frage 1: Wahrscheinlich ja. Sollte möglich sein. Aber: Nachfragen.
Zu Frage 2: Nein. Der Einarbeitungszuschuss ist ja für den Arbeitgeber, nicht für dich. Ob du Single bist oder eine/n Partner/-in hast, spielt hier keine Rolle.
ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen!?!