Langzeitarbeitslos?

Hallo,

Antworten sind zu kompliziert und können nicht mit wenigen Worten gegeben werden. Kurze Worte würden den Sinn verfälschen.

§ 149 SGB II Grundsatz
Das Arbeitslosengeld beträgt

  1. für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),
  2. für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)

des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).

§ 147 SGB III Grundsatz
(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach

  1. der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und
  2. dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten und nach Vollendung des … Lebensjahres … Monate
12 6
16 8
20 10
24 12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

§ 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

  1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a.
    ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
  2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
  3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
  4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.

Bei Personen, die

  1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 48 750 Euro,
  2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 49 500 Euro,
  3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 50 250 Euro

nicht übersteigen.
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

  1. angemessener Hausrat,
  2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,
  3. von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,
  4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
  5. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
  6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.

Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgebend.
(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.

Gruß
Otto

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Guten Tag,

wie sieht eigentlich der Lauf der Dinge aus, wenn man heutzutage längere Zeit
(über Jahre) arbeitslos wird?

Nach knapp 30 Jahren Berufsleben.

Und privater Krankenversicherung.

Danke für Aufklärung!

Viele Grüße

Hallo , wenn du über 54 Jahre alt bist bekommst du 24 Monate 68 % von letzten Nettolohn.

Mit der Rente ist bei Hartz hier nichts. Das ist ja auch das Problem. Wer dann keine Arbeit mehr findet, wird mir 63 in Rente geschickt - den Antrag stellt übrigens das Jobcenter für dich. Dagegen machen kannst du nichts - nur klagen vor Gericht, weil das eigentlich ein Unding ist. Die Konsequenz ist dann natürlich, dass die Rente immer geringer wird. Wenn es ganz schlecht läuft, muss man Grundsicherung beziehen . also Hartz4 für Renter.

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Es gibt ein Schonvermögen. Pro Lebensjahr 150 Euro.Also z.B. bei mir 4650 Euro - bin 31. Plus 750 Euro für besondere Anschaffungen. Hast du mehr, musst du das Geld zuerst aufbrauchen.

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Hallo,

was erwartest Du für 3% Beitrag? Dafür gibt es bis zu 24 Monate bis zu 67% vom Netto. RV-Beitrag wird auch noch gezahlt. Ist doch nicht schlecht. Nebenbei bemüht man sich auch noch, dass man bald eine neue Stelle findet.
Selbstverständlich bekommt man nach 30 Jahren nicht noch 15 Jahre 100% vom Brutto. Bei Hartz IV ruht die Rentenversicherung in dem Sinne, dass keine Beiträge gezahlt werden. Kann man natürlich trotzdem freiwillig tun. Wer eine private KV hat, dann doch wohl, weil man nicht wenig verdient hat und sich ein wenig beseite gelegt hat. Sollte also nicht ganz so schlimm werden. Außerdem findet man doch schnell wieder einen Job. Fachkräfte werden überall gesucht. Also mal nicht gleich so black sehen.

Grüße

Naja, am Ende landest du bei Hartz4, wenn du keine Arbeit findest. Die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt dann auch der Staat. Allerdings dann natürlich nur im Basistarif. Dann bekommst du die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte.

Danke dir !

Was ich vielleicht zu schwarz sehe, das siehst du mir etwas zu weiss.
Das ist aber auch erstmal nicht schlimm und das werden wir hier kaum auflösen :smile:

Ich weiß nicht genau, wie es früher mal war, was da gezahlt wurde, aber ich glaube wesentlich mehr.
Und daran messe ich gerade und bin unzufrieden.
Außerdem bin ich nicht deiner Meinung, dass ein besser Verdienender Geld zurücklegen muss, dafür, dass wenn mal irgendwo Verträge und Abmachungen nicht eingehalten werden, dass er das auffangen kann.
Wobei du recht hast, wenn du meinst, er sollte dies tun!

Du scheinst gut Bescheid zu wissen.
Vielleicht kannst du in kurzen Worten erläutern, wann man 24 Monate Geld erhält und wovon es abhängt, ob man 67%
bekommt oder weniger?

Was mir gerade noch auffällt, wenn der Besserverdienende Geld beiseite gelegt hat, bekommt er doch kein Hartz4?

Danke und viele Grüße

Danke!

D.h. nach 12 Monaten bin ich bei Hartz4 ?

Viele Grüße

Wenn da kein weiteres Vermögen ist, ja.

Tolle Geschichte,

30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und dann sowas!

Was ist mit der Rentenversicherung bei Hartz4, die ruht wahrscheinlich?

Danke und Grüße