Langzeitkrank-Urlaub-Krankenkasse-Vers.Schutz

Hallo Wissende,

hoffe, dass ich hier im richtigen Brett bin.

Angenommen, Person A ist wegen mittelschwerer Depression bereits seit einigen Monaten krankgeschrieben. Nun möchte er ein paar Tage zwecks Urlaub ins Ausland fliegen, aber seiner Krankenkasse dies nicht mitteilen, da diese womöglich für diese Zeit das Krankengeld kürzt.

A hat aber auch eine Auslandsreise-KV.

Wenn er nun in Urlaub ginge ohne dies seiner KK mitzuteilen und dort z. B. wegen eines Unfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müsste – wie ginge es dann weiter?

Wenn er die Kostenübernahme bei seiner Auslandsreise-KV beantragt, wendet diese sich automatisch immer auch an die GKV?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Grüße
pamuk

Hallo,

ich bin beruflich viel im Ausland. Ich erhalte jedesmal eine Versicherungsbestätigung „auf Restkostenbasis“ von einer anderen Versicherung als meiner Krankenkasse. Daraus schließe ich das in Krankheitsfall mit Behandlungskosten sich diese Versicherung den Teil von meiner Krankenkasse holt den diese hier für den Krankheitsfall zu begleichen hätte. Ob das im privaten Bereich genau so ist kann ich nicht sagen, liegt meiner Meinung nach jedoch nahe.
Warum erkundigt sich Person A nicht einfach mal bei der Krankenkasse?
Auch ein Arbeitssuchender der Leistungen bezieht darf für eine gewisse Zeit ins Ausland wenn er das der Agentur für Arbeit meldet.
Mit diesem Krankheitsbild ist man ja nicht bettlägerig und einer Genesung stünde das ja nicht entgegen. Im Gegenteil.
Selbst wenn man eine negative Auskunft bekäme werden die von der Krankenkasse der Person wohl kaum gleich einen Detektiv auf den Hals hetzen. Oder man lässt einen guten Bekannten selbigen Sachverhalt bei seiner Versicherung anfragen.
Gruß…

Hallo,
er will also ruhigen Gewissens sich ins Ausland begeben und trotzdem weiterhin Krankengeld von der Kasse erhalten ??
Was ist das denn für ein netter Mensch ??
Wer Urlaub machen kann, der ist grundsätzlich nicht krank !!!
Gruss
Czauderna

Kannst du das näher erläutern? Also wieso genau ist jemand, der verreist, nicht als krank anzusehen?

Dass jemand, der mit zwei gebrochenen Beinen zuhause liegt kann nicht verreisen, das ist ziemlich einleuchtend. Aber was spricht z.B. gegen einen Auslandsaufenthalt bei einer Depression? Ist eine Depression keine Krankheit, weil der Patient nicht bettlägerig ist (was bei schwereren Formen von Depressionen aber durchaus sein kann)? Was hat das Ganze mit „netter Mensch“ zu tun?

Ganz ehrlich, dein Post liest sich für mich wie stumpfes Trollen.

Auch falsches Brett! -> Auch ‚Versicherungen‘
Hallo,

frag auch du doch mal die Mods, ob sie’s verschieben.

Grüße Fred

Hallo,
„stumpfes trollen“ ?? wie niedlich !!
Also, dann lass dir mal von einem Krankenkassenmitarbeiter etwas aus der Praxis berichten. Ich lasse jetzt mal absichtlich Gesetze, Urteile usw. weg.
Wer einen Urlaub macht, der tut dies grundsätzlich um sich zu erholen.
Wer aber krank ist, dazu auch nicht in der Lage seiner Arbeit nachzugehen, der ist in Behandlung und dazu noch, nicht nur sich selbst gebenüber, sondern auch seinem Arbeitgeber aber auch der Versichertengemeinschaft, also seiner Krankenkasse, verpflichtet, möglichst alles zu tun um diese Zustand der Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich zu beenden. Während eines Auslandsaufenthaltes begibt sich der Betreffende ausserhalb des Geschäftsgebietes der zuständigen Krankenkasse. Die Krankenkasse, bzw. sein Arzt oder auch der MDK. haben keinen direkten Kontakt mit dem Betreffenden. Es weiss auch niemand wie die Lebensumstände im gewählten Urlaubsland sind und schon gleich gar nicht ob der geplante Urlaub dem Ziel der baldigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht extrem entgegenwirkt.
Auch die von dir genannte Diagnose „Depressionen“ ist für sich gesehen, nicht geeignet um für die Dauer des geplanten Urlaubs weiterhin Krankengeld zu beziehen. Ohne Krankengeldbezug kann der Betroffene Versicherte fahren wohin er will und solange er will, da hat die Kasse nix dagegen, höchstens sein Arbeitgeber, aber das ist ein anderes Thema.
Die meisten Kassen haben bis vor ein paar Jahren auch anstandslos das Krankengeld weitergezahlt wenn der Arzt eine ausreichende Begründung abgegegeben hatte. Heute ist das eben nicht mehr so - heute sagen sehr viele Kassen - „natürlich kannst du fahren wenn dein arzt nichts dagegen hat, aber Krankengeld gibt es für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eben nicht, du kannst innerhalb von Deutschland
deinen Urlaub machen oder du kannst auch deine Reiserücktrittsversicherung bemühen und den Urlaub dann machen wenn du wieder gesund bist, dann bekommst du auch mehr Geld (vom Arbeitgeber, deinen Lohn)“.
Ich gebe ja gerne zu, dass ich bei „Einzefällen“ schon auch der Meinung bin, dass man da auch das Krankengeld durchzahlen sollte, aber wenn ich dann oftmals lese, dass die Reise in eine Touristenhochburg nach Mallorca oder in die Dom.Rep. führen soll, dann bin ich schon grundsätzlich der Auffassung, dass die Kasse einen solchen Urlaub nicht finanzieren sollte.
Fazit es gibt eben keinen Rechtsanspruch auf Weiterzahlung des Krankengeldes bei einer Reise ins Ausland zu Urlaubszwecken.
Gruss
Czauderna

1 „Gefällt mir“

So… und das ist jetzt eine Begründung deiner Aussage, die ich nachvollziehen kann und hat doch auch wesentlich mehr Inhalt als

Hallo,
er will also ruhigen Gewissens sich ins Ausland begeben und trotzdem weiterhin Krankengeld von der Kasse erhalten ??
Was ist das denn für ein netter Mensch ??
Wer Urlaub machen kann, der ist grundsätzlich nicht krank !!!

Das fällt dir doch bestimmt ebenfalls auf, oder? Du musst mir nicht zustimmen, aber das Zitat liest sich, meiner Meinung nach, mehr wie eine Stammtischparole (oder halt ein Trollversuch) als wie eine begründete Meinungsäusserung.

MfG,
TheSedated

Hallo,
na ja, es kommt eben auf die „Betrachtungsweise“ an. Jemand , der nicht „vom Fach“ ist, liest das als „Stammtischgewätz“ - meine ich jetzt aber nicht negativ. Jemand, der sich beruflich mit solchen Sachen befasst, sieht das eben etwas anders.
Wollen wir deshklab aber keinen Streit - einigen wir uns darauf dass es eben keinen Rechtsanspruch gibt dafür und jeder seine Ansicht dazu hat.
Gruss
Czauderna