Moin,
folgendes Konstrukt:
Ein Kunde möchte für von mir gelieferte Ware zwecks Export eine Langzeitlieferantenerklärung haben.
Soweit so gut.
Solange ich von meinem Vorlieferanten auch eine LLE habe, so kann ich ihm ja auch eine ausstellen.
Jetzt kommt der Haken: Die Ware ist indischen Ursprungs, also nix EU.
Ich beziehe die Ware aus England, nur stellen die Engländer keine LLE aus sondern haben jetzt eine Erklärung geschrieben dass die Ware indischen Ursprungs ist und das Ganze mit einem Stempel der englischen Handelskammer versehen.
Nur als Präferenznachweis wird das wohl kaum anerkannt.
Mit den APS ist das Präferenzabkommen ja nur einseitig.
Wenn ich das also richtig sehe darf in Feld 2 der LLE nicht APS genannt werden, oder?
Bin etwas verwirrt.
Gruss Jakob
hallo jakob,
in meiner lle gibt das feld 2 einen anderen text her - da wird nichts von dem, was du beschrieben hast eingetragen. die staaten oder gebiete werden bei meiner in feld 5 eingetragen. und aps habe ich da bis jetzt noch nicht gesehen.
vielleicht hilft dir diese seite
http://www.zoll.de/suche/suchErgebnisse/index.php?se…
ich kann dir aber auch mal meine formular zusenden (immer wieder änderbar - brauchst nix mehr kaufen bei der ihk - ist gültig und wird auch akzeptiert)
viele grüße
manfred
Moin Manfred,
in meiner lle gibt das feld 2 einen anderen text her - da wird
nichts von dem, was du beschrieben hast eingetragen. die
staaten oder gebiete werden bei meiner in feld 5 eingetragen.
und aps habe ich da bis jetzt noch nicht gesehen.
Dann hast Du scheinbar noch die alten Formulare ohne den Kumulierungsvermerk. Meines Wissens nach sind die aber nur noch Übergangsweise zulässig und für manche Länder überhaupt nicht mehr.
In Feld 2 wird in der Regel entweder „Bundesrepublik Deutschland“ oder „Europäische Gemeinschaft“ eingetragen.
In Feld 3 könnte ich nun evtl. APS eintragen, aber ich müsste es ja in Feld 2 eintragen. Und das wird nix, weil der Ursprung ja Indien, also APS, ist.
Die Seite vom Zoll sagt darüber auch nichts weiter aus.
ich kann dir aber auch mal meine formular zusenden (immer
wieder änderbar - brauchst nix mehr kaufen bei der ihk - ist
gültig und wird auch akzeptiert)
Danke für das Angebot, aber ich mache das über eine Software die dem jeweiligen Stand angepasst ist.
Ich schätze, ich muss doch mal versuchen jemanden bei der IHK ans Telefon zu kriegen der da genau Bescheid weiss. Bisher habe ich nämlich überall (auch bei der IHK) unterschiedliche Aussagen erhalten.
Gruss Jakob
hallo,
dann versuch mal die ihk in mannheim - frau reiser - die ist gepolt streng nach gesetz und wird dir die richtige antwort geben können - streng nach gesetz, was nicht immer gut für das geschäft ist!
Reiser, Annette
Tel.: (06 21) 17 09-223
Fax: (06 21) 17 09-5223
[email protected]
Rechtsfragen der Außenwirtschaft, Zoll, Bescheinigungsdienst
Standort: Mannheim
die kennt sich aus und wird dir korrekte antwort geben können.
viele grüße
manfred
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Moin Manfred,
vielen Dank. Da werde ich dann mal nachforschen.
Gruss Jakob