Langzeiturlaub auf den Kanaren

Hallo,

Rolf hat vollkommen recht und dies auch durch Zitieren einer
Verordnung belegt. Ausserdem widersprechen sich seine und
deine Ausführungen nicht: ein EU-Bürger darf sich maximal drei
Monate lang unangemeldet in Spanien aufhalten. Dann muss er
sich bei den Behörden anmelden oder das Land verlassen, egal
ob er Urlauber, Rentner oder Arbeitnehmer ist.

Rolfs und deine Aussage können nicht gleichzeitig beide vollkommen richtig sein. Wenn der Urlauber sich nämlich nach 3 Monaten anmelden würde, müsste er gem. deiner Aussage das Land nicht zwangsläufig verlassen.
Nach Rolfs Aussage „Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien sein.“ müsste er es in jedem Fall verlassen.
Dein „oder“, das dem Langzeiturlauber ggf. einen unnötigen Heimflug ersparen würde, hat Rolf nicht erwähnt.

Gruß
Pontius

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ich habe hier nichts unterstellt, sondern nur eine m.E.
berechtigte und naheliegende Frage gestellt.
Ich höre und lese nämlich zum ersten mal, dass deutsche
Urlauber nur für maximal 3 Monate in ein EU-Land einreisen
dürfen.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Welcher meiner beiden o.g. Sätze meinst du?
Ich sehe nicht, was daran falsch sein soll.

Spanien hat jedenfalls von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht:
http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378698/Date…

Das Merkblatt ist doch nur für EU-Bürger mit Wohnsitznahme in Spanien.

Rolfs und deine Aussage können nicht gleichzeitig beide
vollkommen richtig sein. Wenn der Urlauber sich nämlich nach 3
Monaten anmelden würde, müsste er gem. deiner Aussage das Land
nicht zwangsläufig verlassen.
Nach Rolfs Aussage „Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate
in Spanien sein.“ müsste er es in jedem Fall verlassen.
Dein „oder“, das dem Langzeiturlauber ggf. einen unnötigen
Heimflug ersparen würde, hat Rolf nicht erwähnt.

Meine Güte, wir sind hier nicht im Gericht und nicht im Rechtsbrett. Wenn der Frager sich dafür interessiert, wird er von meiner Aussage weg recherchieren und weitere Aufklärung fordern. Ich bekenne mich schuldig dass ich nicht erwähnt habe, dass nach drei Monaten Aufenthalt eine kurze Aus- und wieder Einreise die Frist von vorn beginnen lassen.

Jetzt zufrieden?
Rolf

OT: Freizügigkeit in der EU
Hallo Pontius,

Diese Diskussion ist inzwischen weit von der ursprünglichen Frage entfernt und sprengt auch den Rahmen dieses Bretts. Die für dieses Brett und den UP, auch wenn er nicht danach gefragt hat, relevante Frage ist, d.h. ob ein Langzeiturlauber nach drei Monaten wieder ausreisen muss oder nicht.

Inzwischen haben wir geklärt, dass er sich spätestens nach drei Monaten anmelden muss. Dazu braucht er einen Reisepass und den Nachweis eines Wohnsitzes. Jetzt wäre nur noch zu klären, ob ein Hotelzimmer in der Regel als Wohnsitz anerkannt wird. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der so etwas schon mal gemacht hat. Alles andere ist reine Spekulation.

An Diskussionen darüber, ob sich überhaupt jemand darum kümmert, wenn man länger als drei Monate im Hotel lebt, ohne sich anzumelden, oder wie man ggf. einen Kurztrip in die Heimat nachweisen kann, der nie stattgefunden hat, will ich mich nicht beteiligen. Das würde den Forumsregeln widersprechen.

Gruß
Axurit

Rolfs und deine Aussage können nicht gleichzeitig beide
vollkommen richtig sein. Wenn der Urlauber sich nämlich nach 3
Monaten anmelden würde, müsste er gem. deiner Aussage das Land
nicht zwangsläufig verlassen.
Nach Rolfs Aussage „Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate
in Spanien sein.“ müsste er es in jedem Fall verlassen.
Dein „oder“, das dem Langzeiturlauber ggf. einen unnötigen
Heimflug ersparen würde, hat Rolf nicht erwähnt.

Meine Güte, wir sind hier nicht im Gericht und nicht im
Rechtsbrett.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde dort mal fragen.

Ich bekenne mich schuldig dass ich nicht erwähnt
habe, dass nach drei Monaten Aufenthalt eine kurze Aus- und
wieder Einreise die Frist von vorn beginnen lassen.

Wenn das stimmt, war deine Aussage ja korrekt und eine Ergänzung wäre nicht erforderlich. Ich wollte nur wissen, ob man das Land überhaupt verlassen muss oder nicht. Ob kurz oder lang oder wohin ist für mich zweitrangig.

Jetzt zufrieden?

Nein, so lange sich die Experten hier nicht einig sind, ob man ausreisen muss oder nicht, nicht.

Pontius

Das wurde doch jetzt im Thread überdeutlich. Entweder Du reist aus und wieder ein oder Du meldest Dich bei den örtlichen Behörden. Beide Versionen sind möglich wobei nicht klar ist, welche Unterlagen für die behördliche Meldung nötig ist.

Wenn Du bei mir einen entsprechend langen Urlaub buchen würdest, würde ich das selbstverständlich für Dich in Erfahrung bringen.

bye
Rolf

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Das wurde doch jetzt im Thread überdeutlich. Entweder Du reist
aus und wieder ein oder Du meldest Dich bei den örtlichen
Behörden. Beide Versionen sind möglich wobei nicht klar ist,
welche Unterlagen für die behördliche Meldung nötig ist.

Entweder hattest du bisher was anderes geschrieben oder ich bin zu dämlich, deinen Text zu verstehen.
Übrigens habe ich vorhin mal bei TUI angerufen. Die erste Mitarbeiterin sagte mir, ich könnte als deutscher Urlauber mit gültigem Reisepaß länger als 3 Monate in Spanien bleiben ohne weitere Formalitäten.
Die zweite Mitarbeiterin sagte mir, ich müsste nach 3 Monaten ausreisen oder mir vorher ein Visum besorgen.:frowning:

Ein schönes Wochenende wünscht
Pontius

TUI ist ein Reiseveranstalter und die haben mit der Beratung der Kunden leider nicht viel am Hut, wie man sieht.

bye
Rolf

p.s. Nachdem Du schon die ganze Zeit so am Korinthenkacken bist: Nicht ALLE Veranstalter haben mit der Kundenberatung nix am Hut. Aber die Mitarbeiter der großen Konzerne wie TUI oder Neckermann sind wirklich nicht zur Beratung da sondern zum reinklopfen von Buchungen.

Selbstverstädnlich gibt es gute und gut ausgebildete Mitarbeiter von Reiseveranstaltern die auch mit Fachwissen glänzen…

bye
Rolf

p.s. Nachdem Du schon die ganze Zeit so am Korinthenkacken
bist:

Aber Rolf, wo bleibt die Netiquette?
Dir mögen zusätzliche Umstände und Reisekosten eines Kunden egal sein, für mich ist es aber wichtig, zu wissen, ob ich ausreisen muss oder nicht.

Hallo Kieki, Vielen dank für dein Interesse, habe heute einen neuen Artikel erstellt, darin steht genau beschrieben, wie wir uns alles vorstellen Titel:Ferienwohnung mieten auf Cran Canaria oder Teneriffa
Gruß Alpenjodler

Hallo Alpenjodler,

Ferienwohnung mieten auf Cran
Canaria oder Teneriffa

hier findest Du schöne Unterkünfte auf Teneriffa:

http://www.super-teneriffa.de/

und hier lohnt es sich auch mal zu gucken, da findest Du u.a. auch Mietobjekte auf Gran Canaria UND Teneriffa:

http://canarias.arkus.net/index.htm

Kennt ihr die beiden Inseln?

Wenn nicht, informiere Dich bloß vorher über die genaue Lage Eures Domizils > über Infrastruktur, medizinische Versorgung vor Ort u.s.w.
Nur so kann einigermaßen gewährleistet sein, das sich die Unterkunft Euren individuellen Vorlieben/Interessen anpassen läßt.

Falls noch Fragen, melde Dich gern, ich kenne beide Inseln.

Gruß
Kieki