Hallo,
Rolf hat vollkommen recht und dies auch durch Zitieren einer
Verordnung belegt. Ausserdem widersprechen sich seine und
deine Ausführungen nicht: ein EU-Bürger darf sich maximal drei
Monate lang unangemeldet in Spanien aufhalten. Dann muss er
sich bei den Behörden anmelden oder das Land verlassen, egal
ob er Urlauber, Rentner oder Arbeitnehmer ist.
Rolfs und deine Aussage können nicht gleichzeitig beide vollkommen richtig sein. Wenn der Urlauber sich nämlich nach 3 Monaten anmelden würde, müsste er gem. deiner Aussage das Land nicht zwangsläufig verlassen.
Nach Rolfs Aussage „Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien sein.“ müsste er es in jedem Fall verlassen.
Dein „oder“, das dem Langzeiturlauber ggf. einen unnötigen Heimflug ersparen würde, hat Rolf nicht erwähnt.
Gruß
Pontius