Langzeiturlaub auf den Kanaren

Wir möchten 4-6 Monate einen Langzeiturlab auf den Kanarischen Inseln verbringen,Wer hat Erfahrung damit, wie man so etwas bucht, damit man keinem Betrüger in die Hände fällt. Onlinbe oder anders? Wir möchten ein Haus oder eine Ferienwohnung mieten.

Hallo,

dem Spanier ist, wie bei uns, eine nette Umgangsform sehr wichtig. Das sollte man beachten!

Etwas mehr Infos wären wichtig: wo genau? Wie?

Häuser kann man auch von privat auf den Kanaren mieten.

Als Einstieg: http://www.kanaren-virtuell.de/
http://www.insel-la-gomera.de/net1.htm#Gomera

Gruß
Haelge

Wo? Wie?
Hallo,

Wir möchten 4-6 Monate einen Langzeiturlab auf den Kanarischen
Inseln verbringen

hier mal vorab paar Infos:

http://www.n24.de/news/newsitem_6164283.html

wie man so etwas bucht,

dazu wäre es hilfreich zu wissen, wie Haelge schon schrieb, wo und wie ihr Euren Langzeiturlaub verbringen möchtet, d.h. welche Insel der Kanaren habt ihr Euch ausgesucht, wie soll die Art der Unterkunft sein? Hotel mit all inclusive, HalbPension, Frühstück?
Oder lieber ein Appartement od. Häuschen mit Selbstverpflegung?

Erzähl mal etwas mehr wo und wie genau ihr Euch das überwintern vorstellt, dann kann man sicher gezielte Tipps geben.

Gruß
Kieki

Hi,

wichtig: Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien sein. Deswegen bietet die TUI bei Langzeitaufenthalten einen kostenlosen Hin- und Rückflug in die Heimat an.

bye
Rolf

Hallo, wichtig: Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien
sein.

gibt es für diese Aussage auch noch eine andere seriöse Quelle?
So weit mir bekannt ist, wäre ein EU-Bürger dann aber nur verpflichtet, sich vor Ort registrieren zu lassen und müsste nicht das Land verlassen.
Aber wer macht das schon von den Langzeiturlaubern und wer kontrolliert das?

Deswegen bietet die TUI bei Langzeitaufenthalten einen
kostenlosen Hin- und Rückflug in die Heimat an.

Ich glaube nicht, dass es deswegen ist, sondern z.B. wegen der heimischen Weihnachtsfeier im Familienkreis.
Und ich nehme an, dass das Angebot nicht für diejenigen gilt, die die Unterkunft woanders buchen.:wink:
Ist das vielleicht nur eine unlautere Werbemasche, weil dieses Angebot (stark?) limitiert ist, d.h. nicht jeder TUI->=60Tage-Langzeiturlauber hat einen Anspruch darauf?
Gilt das Angebot eigentlich auch für den kommenden Winter oder war das eine einmalige Aktion?

Gruß
Pontius

1 Like

Hi,

gibt es für diese Aussage auch noch eine andere seriöse
Quelle?

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/…

Artikel 1

Staatsangehörige der Vertragsparteien können ohne Rücksicht darauf, in welchem Staat sie ihren ständigen Aufenthalt haben, mit einer der in der Anlage zu diesem übereinkommen aufgeführten Urkunden über alle Grenzen in das Hoheitsgebiet der anderen Parteien einreisen und von dort ausreisen; die Anlage ist Bestandteil dieses übereinkommens.
Die in Absatz 1 vorgesehenen Erleichterungen gelten nur für einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten.

So weit mir bekannt ist, wäre ein EU-Bürger dann aber nur
verpflichtet, sich vor Ort registrieren zu lassen und müsste
nicht das Land verlassen.
Aber wer macht das schon von den Langzeiturlaubern und wer
kontrolliert das?

Keine Ahnung. Ist mir auch wurscht. Das liegt im Verantwortungsbereich des Reisenden.

Deswegen bietet die TUI bei Langzeitaufenthalten einen
kostenlosen Hin- und Rückflug in die Heimat an.

Ich glaube nicht, dass es deswegen ist, sondern z.B. wegen der
heimischen Weihnachtsfeier im Familienkreis.

Wohl kaum denn über Weihnachten wird man diese Flüge kaum bekommen.

Und ich nehme an, dass das Angebot nicht für diejenigen gilt,
die die Unterkunft woanders buchen.:wink:

Klar. Warum sollte es auch?

Ist das vielleicht nur eine unlautere Werbemasche, weil dieses
Angebot (stark?) limitiert ist, d.h. nicht jeder
TUI->=60Tage-Langzeiturlauber hat einen Anspruch darauf?
Gilt das Angebot eigentlich auch für den kommenden Winter oder
war das eine einmalige Aktion?

Wie kommst Du drauf dass das unlauter sein soll? In den Proschüren der TUI steht sehr eindeutig wie das geregelt ist - und es funktioniert auch.

Für den kommenden Winter kann ich nix sagen da es noch keine Kataloge gibt.

bye
Rolf

Hi,

gibt es für diese Aussage auch noch eine andere seriöse
Quelle?

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/…

danke, für den Hinweis.

Artikel 1

Staatsangehörige der Vertragsparteien können ohne Rücksicht
darauf, in welchem Staat sie ihren ständigen Aufenthalt haben,
mit einer der in der Anlage zu diesem übereinkommen
aufgeführten Urkunden über alle Grenzen in das Hoheitsgebiet
der anderen Parteien einreisen und von dort ausreisen; die
Anlage ist Bestandteil dieses übereinkommens.
Die in Absatz 1 vorgesehenen Erleichterungen gelten nur für
einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten.

Ja, aber im 3. Satz des gleichen Artikels heißt es:

„Für einen längeren Aufenthalt oder für die Einreise in das Hoheitsgebiet einer anderen Partei zu dem Zweck, dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann die Vorlage eines gültigen Reisepasses und eines Sichtvermerks verlangt werden.“

Für mich bedeutet das, dass Langzeiturlauber nicht nach spätestens 3 Monaten das Land verlassen müssten, sondern dass es genügen würde, sich vor Ort registrieren zu lassen.

So weit mir bekannt ist, wäre ein EU-Bürger dann aber nur
verpflichtet, sich vor Ort registrieren zu lassen und müsste
nicht das Land verlassen.
Aber wer macht das schon von den Langzeiturlaubern und wer
kontrolliert das?

Keine Ahnung. Ist mir auch wurscht. Das liegt im
Verantwortungsbereich des Reisenden.

Ja, das stimmt, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält.
Aber das Reisebüro müsste ihn doch auch korrekt informieren.
Sagst du wirklich deinen deutschen Kunden, die länger als 3 Monate in Spanien (oder einem anderen EU-Land) urlauben möchten, dass sie das Land nach spätestens dieser Zeit verlassen müssen?

Deswegen bietet die TUI bei Langzeitaufenthalten einen
kostenlosen Hin- und Rückflug in die Heimat an.

Ich glaube nicht, dass es deswegen ist, sondern z.B. wegen der
heimischen Weihnachtsfeier im Familienkreis.

Wohl kaum denn über Weihnachten wird man diese Flüge kaum
bekommen.

Also TUI schrieb im September 2010 u.a. dies dazu:

„Im sonnigen Süden überwintern und trotzdem das Weihnachtsfest im heimischen Familienkreis feiern – mit den kostenlosen Heimflügen für Langzeiturlauber ist das für TUI Urlauber kein Widerspruch mehr.“

Gruß
Pontius

Hi Rolf,

Ich denke, dir ist einen kleinen (aber m.E. wichtigen) Fehler unterlaufen, nämlich:

wichtig: Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien
sein.

ALS TOURIST wäre korrekt. Als EU-Bürger darfst du uneingeschränkt dort bleiben wo es dir gefällt. Hauptsache innerhalb der EU.

Danach kannst du, für kurz oder lang, das Land verlassen und meinetwegen 5 Std später wieder einreisen und nochmals 3 Monate im EU-Land verbringen.

Oder aber, du kannst den „Urlauber-Status“ absichtlich umgehen und dich innerhalb drei Monate mit der Adresse deines Unterkunftes bei den Behörden anmelden. Wenn du EU-Bürger bist, es ist absolut kein Problem.

Deswegen bietet die TUI bei Langzeitaufenthalten einen
kostenlosen Hin- und Rückflug in die Heimat an.

Hihihihi
Das glaube ich. Und es ist vermutlich so, um das was ich im 1. Paragraph der letzten Frage beschrieben habe, Genüge zu tun.

Ich habe nie Deutschland verlassen müssen, um hier weiter zu leben. Als ich ankam, habe ich mich innerhalb 3 Monate bei der Verwaltung gemeldet und da bin ich jetzt seit seit vielen Jahren.

Schöne Grüße,
Helena *die Leute kannte, die auf diese Weise Jahrelang in Chicago gelebt haben* ;o))

Hi Pontius,

sei versichert dass ich meine Kunden vernünftig über die Regularien der Aufenthaltsdauer und der Heimflugmöglichkeiten der TUI informiere.

Ein Beratungsgespräch kann ich im Internet allerdings nicht bieten, zumal sich der Fragesteller auch nicht mehr dazu äußert.

Wichtig war mir, dem Fragesteller mitzuteilen dass es die Dreimonatsregel gibt und dass er sich darüber informieren soll.

bye
Rolf

Sagst du wirklich deinen deutschen Kunden, die länger als 3
Monate in Spanien (oder einem anderen EU-Land) urlauben
möchten, dass sie das Land nach spätestens dieser Zeit
verlassen müssen?

Was unterstellst du denn hier?

GWS

Hallo,

Ich denke, dir ist einen kleinen (aber m.E. wichtigen) Fehler
unterlaufen, nämlich:

wichtig: Als EU Bürger darfst Du maximal 3 Monate in Spanien
sein.

ALS TOURIST wäre korrekt. Als EU-Bürger darfst du
uneingeschränkt dort bleiben wo es dir gefällt. Hauptsache
innerhalb der EU.

Danach kannst du, für kurz oder lang, das Land verlassen und
meinetwegen 5 Std später wieder einreisen und nochmals 3
Monate im EU-Land verbringen.

Oder aber, du kannst den „Urlauber-Status“ absichtlich umgehen
und dich innerhalb drei Monate mit der Adresse deines
Unterkunftes bei den Behörden anmelden. Wenn du EU-Bürger
bist, es ist absolut kein Problem.

Rolf hat vollkommen recht und dies auch durch Zitieren einer Verordnung belegt. Ausserdem widersprechen sich seine und deine Ausführungen nicht: ein EU-Bürger darf sich maximal drei Monate lang unangemeldet in Spanien aufhalten. Dann muss er sich bei den Behörden anmelden oder das Land verlassen, egal ob er Urlauber, Rentner oder Arbeitnehmer ist.

Der Urlauber, der sich nach drei Monaten anmeldet, riskiert unter Umständen, dass ihm der Aufenthalt verwehrt wird. Das gilt aber genau so für den Rentner, Privatier oder Langzeitarbtslosen, der sich dauerhaft niederlassen will.

Gruß
Axurit

Hallo,

Sagst du wirklich deinen deutschen Kunden, die länger als 3
Monate in Spanien (oder einem anderen EU-Land) urlauben
möchten, dass sie das Land nach spätestens dieser Zeit
verlassen müssen?

Was unterstellst du denn hier?

ich habe hier nichts unterstellt, sondern nur eine m.E. berechtigte und naheliegende Frage gestellt.
Ich höre und lese nämlich zum ersten mal, dass deutsche Urlauber nur für maximal 3 Monate in ein EU-Land einreisen dürfen.

Gruß
Pontius

Hallo

„Für einen längeren Aufenthalt oder für die Einreise in das
Hoheitsgebiet einer anderen Partei zu dem Zweck, dort eine
Erwerbstätigkeit auszuüben, kann die Vorlage eines gültigen
Reisepasses und eines Sichtvermerks verlangt werden.“

Für mich bedeutet das, dass Langzeiturlauber nicht nach
spätestens 3 Monaten das Land verlassen müssten, sondern dass
es genügen würde, sich vor Ort registrieren zu lassen.

„Vor Ort registrieren“ hört sich so einfach an… Fakt ist aber, das man entweder eine Arbeitstätigkeit oder eine wirtschaftliche Unabhängigkeit nachweisen muss (Arbeitsvertrag, Rentenbescheid oder Bankauskunft, Krankenversicherung usw.)

Gruß, DW.

ich habe hier nichts unterstellt, sondern nur eine m.E.
berechtigte und naheliegende Frage gestellt.
Ich höre und lese nämlich zum ersten mal, dass deutsche
Urlauber nur für maximal 3 Monate in ein EU-Land einreisen
dürfen.

Das ist so pauschal nicht richtig. Das von Rolf verlinkte Übereinkommen des Europarats verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dass sie Bürgern anderer Mitgliedstaaten einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne besondere Formalitäten (Visum, Aufenthaltserlaubnis) erlauben, sofern keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Ob die Mitgliedstaaten bei längerem Aufenthalt eine Anmeldung verlangen und/oder den Aufenthalt von Bedingungen abhängig machen, ist deren Angelegenheit. Spanien hat jedenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378698/Date…

Gruß
Axurit

Hallo

„Vor Ort registrieren“ hört sich so einfach an…

Ist es auch!

Fakt ist
aber, das man entweder eine Arbeitstätigkeit oder eine
wirtschaftliche Unabhängigkeit nachweisen muss

Entschuldigung aber das ist Quatsch!
Von mir ist NIEMALS solch einen Nachweis verlangt worden. Ich wiederhole: Noch niemals!

Und jetzt seit ca. 3 oder 4 Jahren (weiß ich nicht mehr genau) brauche ich nicht einmal mein (längst verlaufenes) Aufenthalt- bzw. Arbeitserlaubnis zu verlängern.

Gruß,
Helena

Hi,

Das ist so pauschal nicht richtig.

Doch!

Das von Rolf verlinkte
Übereinkommen des Europarats verpflichtet die Mitgliedstaaten
dazu, dass sie Bürgern anderer Mitgliedstaaten einen
Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne besondere Formalitäten
(Visum, Aufenthaltserlaubnis) erlauben, sofern keine
Erwerbstätigkeit geplant ist.

Das war schon so, laaaaaaaaaange bevor Spanien in die EU eintratt. Und sogar in Francos Zeiten schon.

Bis zu 3 Monaten in einem fremden Land und ohne Erwerbtätigkeit, darf sich ein Mensch in so ziemlich allen Ländern dieser Welt „Urlauber“ nennen. Danach ist es, auch in (fast) allen Ländern so, dass man entweder meldet sich mal bei den Behörden an oder muss man das Land verlassen.

Da innerhalb der EU die (sage ich mal ganz salopp) Menschen sich aufhalten dürfen wo sie wollen, brauchen die Angehöriger anderer EU-Ländern nur einen Zettel zu besorgen, auf den darauf steht, dass sie sich eben gemeldet haben und nunmal nicht mehr Urlauber sind (im waste Sinne des Wortes). Danach können sie in diesem Land so lange bleiben wie es denen beliebt.

Gruß,
Helena

Hallo,

Rolf hat vollkommen recht und dies auch durch Zitieren einer
Verordnung belegt.

Das Gegenteil davon habe ich nie behauptet.
Ich zitiere mich selbst: „Ich denke, dir ist einen kleinen (aber m.E. wichtigen) Fehler unterlaufen“.
Auf ein Fehler hinzuweisen heisst noch lange nicht, dass alles falsch ist!

Ausserdem widersprechen sich seine und deine Ausführungen nicht:

Das ist mir klar.

ein EU-Bürger darf sich maximal drei
Monate lang unangemeldet in Spanien aufhalten.

Eben! Weil er den Status eines Urlaubers hat. Verliert er diesen (in dem er sich anmeldet), kann er dann innerhalb der EU solange bleiben wie er will.

Dann muss er
sich bei den Behörden anmelden oder das Land verlassen,

Habe ich selbst die ganze Zeit auch gesagt.

egal
ob er Urlauber, Rentner oder Arbeitnehmer ist.

Eben nicht! Als Urlauber braucht er sich NICHT zu melden.
(Hast auch du selbst gesagt)

Der Urlauber, der sich nach drei Monaten anmeldet,

Nach drei Monate ist der Mensch kein Urlauber mehr. So zumindest „behördlich“, also für die Behörde.

riskiert

unter Umständen, dass ihm der Aufenthalt verwehrt wird.
Wie gesagt, wer das riskiert ist selber Schuld.
In 90 (in Worte: Neunzig) Tage muss man schon in der Lage sein, die Zeit zu finden, um diesen kurzen und simpelsten Behördengang zu gehen und dieses Zettel zu holen.

Das
gilt aber genau so für den Rentner, Privatier oder
Langzeitarbtslosen, der sich dauerhaft niederlassen will.

Ausgerechnet mir brauchst du das nicht sagen! ;o))

Gruß
Helena

Fakt ist aber, das man entweder eine Arbeitstätigkeit oder eine wirtschaftliche Unabhängigkeit nachweisen muss

Entschuldigung aber das ist Quatsch!

Ist es nicht. Die uneingeschränkte Freizügigkeit in der EU gilt nur, wenn der Aufenthalt dem Zweck der Erwerbstätigkeit dient. Rentner, Studenten und andere nicht erwerbstätige Bürger müssen über ausreichende Existenzmittel verfügen. Das gilt auch in Deutschland für Bürger anderer EU-Staaten.

Von mir ist NIEMALS solch einen Nachweis verlangt worden. Ich
wiederhole: Noch niemals!

Das liegt wahrscheinlich daran, dass du eingereist bist, als diese Regelung noch nicht gegolten hat, und dass der Nachweis der ausreichenden Existenzmittel entfällt, wenn man seit mehr als fünf Jahren in D lebt.

Im übrigen geht es hier um einen Deutschen in Spanien und nicht um Spanier in Deutschland. Die Europarats und EU-Richtlinien lassen genügen Spielraum, und was in Deutschland für Spanier gilt muss nicht zwangsläufig umgekehrt auch in Spanien für Deutsche gelten.

Gruß
Axurit

Hi,

Ist es nicht. Die uneingeschränkte Freizügigkeit in der EU
gilt nur, wenn der Aufenthalt dem Zweck der Erwerbstätigkeit
dient.

Das stimmt nicht. Zumindest nicht so.
Wo steht das? Kannst du das nachweisen?

Rentner, Studenten und andere nicht erwerbstätige
Bürger müssen über ausreichende Existenzmittel verfügen. Das
gilt auch in Deutschland für Bürger anderer EU-Staaten.

Mir fällt auf Anhieb zwei Landleute ein, die hier leben und zwar seit ca. 2-3 Jahren. Der einer ist Student. Der zweite kam hier für sein Doktorarbeit. Keiner hat diesen Beweis vorlegen müssen.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass du eingereist bist, als
diese Regelung noch nicht gegolten hat, und dass der Nachweis
der ausreichenden Existenzmittel entfällt, wenn man seit mehr
als fünf Jahren in D lebt.

Das wäre ungerecht. Wieso muss einen Ausländer über finanzielle Rücklagen verfügen um hier zu bleiben und einer der erst kommt nicht?
Bitte Belege!

Im übrigen geht es hier um einen Deutschen in Spanien und
nicht um Spanier in Deutschland.

ich kenne auch in Spanien genügend Menschen, die sich dort niedergelassen haben und aus einem EU-Land sind. Ich werde sie dann schon fragen.

was in
Deutschland für Spanier gilt muss nicht zwangsläufig umgekehrt
auch in Spanien für Deutsche gelten.

Das gebe ich dir recht.

Gruß
Helena

Ach Helena…

Ist es nicht. Die uneingeschränkte Freizügigkeit in der EU
gilt nur, wenn der Aufenthalt dem Zweck der Erwerbstätigkeit
dient.

Das stimmt nicht. Zumindest nicht so.
Wo steht das? Kannst du das nachweisen?

Zum Beispiel hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeitsgesetz

Nach den Original-Gesetzestexten und Fuundstellen auf offiziellen Seiten der Bundesregierung zu suchen, darauf habe ich jetzt gerade keine Lust.

Rentner, Studenten und andere nicht erwerbstätige
Bürger müssen über ausreichende Existenzmittel verfügen. Das
gilt auch in Deutschland für Bürger anderer EU-Staaten.

Mir fällt auf Anhieb zwei Landleute ein, die hier leben und
zwar seit ca. 2-3 Jahren. Der einer ist Student. Der zweite
kam hier für sein Doktorarbeit. Keiner hat diesen Beweis
vorlegen müssen.

Wie das in Deutschland im Detail geregelt ist, weiß ich nicht. Aber in anderen EU-Staaten wird der Nachweis der ausreichenden Existenzmittel nicht explizit verlangt, sondern man geht davon aus, dass diese Mittel vorhanden sind, solange der Betreffende keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass man in den ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Ich halte das für eine pragmatische Regelung. Das erspart dem Staat das Herumschnüffeln in der Privatsphäre.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass du eingereist bist, als
diese Regelung noch nicht gegolten hat, und dass der Nachweis
der ausreichenden Existenzmittel entfällt, wenn man seit mehr
als fünf Jahren in D lebt.

Das wäre ungerecht. Wieso muss einen Ausländer über
finanzielle Rücklagen verfügen um hier zu bleiben und einer
der erst kommt nicht?

Umgekehrt! Wer neu zuwandert muss die ersten fünf Jahre über ausreichend Existenzmittel verfügen, um nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Wer seit mehr als fünf Jahren hier ist, braucht diesen Nachweis nicht zu erbringen und bekommt ggf. staatliche Hilfe, wenn er in Not gerät.