Ist das Vorhandesein einer schlafapnoe ein ausreichender Grund, jemand den Führerschein zu entziehen? Muss der Führerscheininhaber beweisen, dass er keine hat (bzw. das dadurch keine Beeinträchtigung vorleigt) oder muss die Füherescheinstelle die Beinträchtigung bzw. das Vorhandensein nachweisen?
hi,
der fe inhaber muss seine tauglichkeit für die teilnahme mit einen kfz im öffentlichen straßenverkehr nachweisen. dazu gibt es ärztliche gutachten. die kosten trägt der nach weisende.
hauptmann
Hi,
sobald die Fahrerlaubnisbehörde einen Hinweis bekommt das möglicherweise ein Grund vorhanden ist welcher die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, kann sie eine MPU verlangen.
Bei Schlafapnoe besteht, wenn kein Gerät verwendet wird, die Gefahr des Sekundenschlaf. Eindeutig ein Grund.
Q-Gruß
Moinsen
Eine - wie ich finde- recht gute Zusamenfassung der Thematik und (etwas weiter unten) die rechtlichen Hintergründe findest Du hier:
http://www.idoc-test.de/main.php?page=fuehrerschein
Eine sehr rechtliche Betrachtungsweise findest Du hier z. B.:
http://www.caspers-mock.de/publikationen/fuehrersche…
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich, als der Verdacht der Schlafapnoe bestand, von meinem behandelnden Arzt eine Belehrung bekam, dass meine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein könnte und er mir von der „aktiven“ Teilnahme am Strassenverkehr abrät… dieses musste ich ihm unterschreiben…
Nach Einstellung auf eine nächtliche Beatmung mit einem cPaP-Gerät und der dadurch veringerten Tagesmüdigkeit hat er mir die Fahrtüchtigkeit wieder „anerkannt“ und entsprechend bei sich dokumentiert…
Auf Grund noch anderer Erkrankungen wurde mir inzwischen durch die Ärzte meiner Reha-Maßnahme schriftlich die Eignung zum Führen eines KfZ abgesprochen…
…die Führerscheinstelle wurde nicht informiert…also besitze ich meinen Führerschein noch…„darf“ ihn jedoch nicht nutzen…
…würde ich es trotzdem tun und in einen Unfall verwickelt werden, könnten die Versicherungen sich quer stellen und net zahlen…
Gruß
MG
Hallo
wie erfährt die Behörde von der Behinderung? Es gibt doch eine ärztliche Schweigepflicht.
Gruß Günter
Hallo
wie erfährt die Behörde von der Behinderung? Es gibt doch eine
ärztliche Schweigepflicht.
Na, DAS ist doch endlich mal ein prima Hinweis. Ungefähr das Niveau von: „Da ist zwar Tempo-30, aber da kannste ruhig 100 fahren, steht eh’ nie ein Blitz, merkt doch keiner.“
Hast Du Dir schonmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Dir ein zum Führen einer Fahrzeugs Ungeeigneter auf Deiner Spur entgegenkommt, weil er grad mal 'ne Sekunde eingenickt war? Kannst Du Dir eventuell vorstellen, dass das ‚Lappen weg‘ nicht reine Bosheit sein könnte, sondern durchaus einen Hintergrund wegen Gefahrenvermeidung haben könnte?
Meiomei…
Gruß
loderunner
Ruhig, Brauner 
Hi,
er hat nur eine einfache, sachliche Frage gestellt, deren Beantwortung mich auch interessieren würde.
Gruß S
Hast Du Dir schonmal Gedanken darüber gemacht, was passiert,
wenn Dir ein zum Führen einer Fahrzeugs Ungeeigneter auf
Deiner Spur entgegenkommt, weil er grad mal 'ne Sekunde
eingenickt war? Kannst Du Dir eventuell vorstellen, dass das
‚Lappen weg‘ … durchaus
einen Hintergrund wegen Gefahrenvermeidung haben könnte?
da haste Recht… kriegst nen Stern… So ein zusammenstoß ist unangenehm.
Was aber nicht ganz passt, ist die Antwort auf deinen Vorredner. De hat ja nur gefragt, wie die Verkehrsbehörde an die Info rankommt. Diese Frage ist berechtigt und wird extra beantwortet.
Im konkrten Fall: Durch die Blödheit der eigenen Ehefrau. Sie hattte das attest des Betroffenen an die Behörde geschickt, mit der Begründung: „Mein Mann ist zu müde, um Fristen einzuhalten“ Da ging es bloß um nen Strafzettel für Falschparken…
Sorry!
Hallo,
er hat nur eine einfache, sachliche Frage gestellt, deren
Beantwortung mich auch interessieren würde.
tut mir leid, offensichtlich habe ich die Frage anders verstanden, als sie gemeint war.
Ich ziehe meinen (recht heftig geratenen) Text deshalb vollumfänglich zurück und möchte mich hiermit entschuldigen.
Gruß
loderunner
Hallo Loadrunner,
Dein Einwand geht etwas an meiner Antwort vorbei. Ich begrüße es nicht daß jemand, wenn fahruntauglich, ob durch Krankheit, Alkohol oder Drogen, ein Fahrzeug bewegt. Meine Frage bezog sich rein auf den Datenschutz, denn wenn Behörden jetzt schon automatisch Krankenbefunde bekommen, dann gute nacht Deutschland.
Gruß Günter
Hallo,
Dein Einwand geht etwas an meiner Antwort vorbei.
habe ich inzwischen (siehe Post weiter unten) inzwischen auch gemerkt. Aber auch an dieser Stelle nochmal: entschuldige bitte!
Gruß
loderunner