Ein Freund hat am 17.3.05 einen Laptop bei Media-Markt gekauft und jetzt ist der Bildschirm ausgefallen.
Gibt es ein Recht, den Laptop zurückzugeben oder umzutauschen, oder muß man einer Reparatur zustimmen?
Viele Grüße
dodo
Ein Freund hat am 17.3.05 einen Laptop bei Media-Markt gekauft und jetzt ist der Bildschirm ausgefallen.
Gibt es ein Recht, den Laptop zurückzugeben oder umzutauschen, oder muß man einer Reparatur zustimmen?
Viele Grüße
dodo
Hallo.
Das müsste bereits reichen FAQ:1241 . Immerhin war das Gerät beim Zeitpunkt des Kaufs in funktionsfähigem Zustand.
Aber wenn der Laptop dringend gebraucht wird (geschäftlich) dürfte ein Umtausch/eine Reparatur erfolgreich(er)/besser sein.
HTH
mfg M.L.
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http://www.sueddeutsche.de/,wm3/wissen/artikel/59/50…
Ein Freund hat am 17.3.05 einen Laptop bei Media-Markt gekauft
und jetzt ist der Bildschirm ausgefallen.Gibt es ein Recht, den Laptop zurückzugeben oder umzutauschen,
oder muß man einer Reparatur zustimmen?
Wenn MediaMarkt die branchenüblichen AGB verwendet, hat MM zunächst zwei Reparaturversuche. Denkbar ist natürlich, daß eine Garantie mit einer Austauschverpflichtung vorliegt oder einen Austausch aus Kulanz vorschlägt bzw. diesem zustimmt, aber das läßt sich von hier aus nicht sagen.
Zwei Reparaturversuche sind jedenfalls branchenüblich und durch das BGB auch gedeckt.
Gruß,
Christian
Hi,
Soviel ich bei meiner letztigen Reklamation mitbekommen habe, kann der nette Sachbearbeiter innerhalb 14 Tagen das Gerät komplett zurücknehmen und sogar das Geld zurückzahlen. Bei dem Fall damals handelte es sich um einen TFT-Monitor. Die Kundin musste nur noch mal schnell heim und die Original-Verpackung holen.
Hast wohl kein Recht drauf, aber scheint bei MM üblich zu sein.
Gruß Jack
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