Laptop - 14 Tage Widerrufsrecht/Werminderung?!

Hallo. Angenommen jemand bestellt sich ein Notebook, lässt dieses Hochfahren, muss bei Starten des Betriebssystems (Windows XP) nach seinen Daten gefragt und darum eine Backup CD zu erstellen. Nun macht er dies und in der Startleiste wird von nun an sein Name angezeigt.

Hab ich damit eine Veränderung der Software hervorgerufen bzw. eine Lizenz aktiviert und somit eine Wertminderung hervorgerufen?

Ich wollte wirklich nur das allernötigste machen und bin gleich beim Hochfahren nach meinen Daten inkl. Namen gefragt worden und hab diese eingegeben um „loslegen“ zu können…

Viele Grüße

Hi.

Die Gesetzeslage ist, soweit mir bekannt, folgende: Wenn du irgendwelche Dinge unternommen hast, die verhindern, dass das Produkt wieder als Neuware verkauft werden kann, kann dir das der Händler die entstandene Wertminderung wohl in Rechnung stellen. Bis zu 40% des Verkaufspreises AFAIK.

Hab ich damit eine Veränderung der Software hervorgerufen bzw.
eine Lizenz aktiviert und somit eine Wertminderung
hervorgerufen?

Kann schon sein - wenn du das Betriebssystem unter deinem Namen aktiviert hast (also es jetzt über das Internet bei Microsoft mit deinem Namen angemeldet ist), kann dieselbe Lizenz vermutlich nicht nochmal an jemand anderen verkauft werden. Vorstellen könnte ich mir den Anspruch des Händlers unter diesen Umständen dann schon.

Theoretisch könnte er vermutlich selbst, wenn keine Produktaktivierung oder -registrierung erfolgt ist, für die durch dich vorgenommenen Änderungen am Betriebssystem eine Minderung geltend machen, wenn du ihm die Arbeit überlässt, das Gerät wieder in den Ausgangszustand zurück zu versetzen (Arbeitszeit x Stundenlohn ^^). Falls der Ausgangszustand nicht mehr herzustellen ist und er das Gerät deshalb nicht mehr zum Neupreis an einen anderen Kunden verkaufen kann (sondern es preisreduziert als Vorführgerät etc. veräußern muss), haftest du für die entstandene Differenz.

LG Jesse

PS: Ich glaube, die Frage wäre besser im Rechtsbrett aufgehoben. Hier geht es dann doch mehr um Hardware per sé als um daraus abgeleitete Rechtsansprüche. In dem Sinne stelle ich meine Ausführungen mal unter Vorbehalt.