Hallo,
aufgrund der Kaufbelege kann nachgewiesen werden, dass es sich um zwei verschiedene Geräte handelt. Genau wie Firmen können auch Angestellte die Anschaffung mehrerer Geräte für die berufliche Nutzung steuerlich geltend machen.
Regelungen ab 1.1.2010:
[A]: GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis 410,00 € netto können damit sofort als Ausgabe angesetzt werden und müssen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Das Verfahren [A] ist mit nur einem Grenzbetrag einfacher als [B].
[B] Kann günstig sein, wenn für das Kalenderjahr ein oder mehrere GWG im Bereich von 150,01 bis 410,00 € netto angeschafft wurden. Die Kosten für die GWG verteilen sich dann auf 5 Jahre statt auf ein Jahr.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Computerbestandteile hinzukaufen, müssen Sie die Kosten dem Restwert des PC hinzurechnen und die Summe auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilen. Sollte Ihr Computer bereits abgeschrieben sein, sollten Sie die Kosten vollständig absetzen, wenn der Kaufpreis nicht mehr als 410 Euro netto beträgt. Ansonsten können Sie die Geräte oder die Software auch gesondert abschreiben.
Ersetzen Sie vorhandene durch neue Komponenten, können Sie die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand in voller Höhe und unabhängig vom Kaufpreis im Jahr des Kaufs sofort absetzen.
Sofern diese Auskunft nicht hilfreich oder verständlich genug war, gibt die Seite
„lohnsteuer-kompekt.de“ ausreichend Auskunft. Oder einen Steuerberater aufsuchen im Zweifelsfall.
Viel Glück!