Laptop abschreiben - wie?

Ein rein beruflich genutzter Laptop wird angeschafft und über drei Jahre abgeschrieben und in den entsprechenden privaten Steuererklärungen eingetragen - so weit, so gut.

Was aber, wenn bereits im dritten Jahr ein neuer Laptop angeschafft wurde, wie schreibt man den dann ab?
Also: Laptop 1, Kaufdatum Jahr 1, Summe X über Jahr 1, 2 und 3.
Laptop 2, Kaufdatum Jahr 3 - abschreiben nur in Jahr 4 und 5 möglich? Die Anteile aus Jahr 3 fallen weg? Doppelt abschreiben in Jahr 3 (Laptop 1 + 2) geht ja wohl nicht :wink:

Hallo,

aufgrund der Kaufbelege kann nachgewiesen werden, dass es sich um zwei verschiedene Geräte handelt. Genau wie Firmen können auch Angestellte die Anschaffung mehrerer Geräte für die berufliche Nutzung steuerlich geltend machen.
Regelungen ab 1.1.2010:
[A]: GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter) bis 410,00 € netto können damit sofort als Ausgabe angesetzt werden und müssen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Das Verfahren [A] ist mit nur einem Grenzbetrag einfacher als [B]. 
[B] Kann günstig sein, wenn für das Kalenderjahr  ein oder mehrere GWG im Bereich von 150,01 bis 410,00 € netto angeschafft wurden. Die Kosten für die GWG verteilen sich dann auf 5 Jahre statt auf ein Jahr.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Computerbestandteile hinzukaufen, müssen Sie die Kosten dem Restwert des PC hinzurechnen und die Summe auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilen. Sollte Ihr Computer bereits abgeschrieben sein, sollten Sie die Kosten vollständig absetzen, wenn der Kaufpreis nicht mehr als  410 Euro netto beträgt. Ansonsten können Sie die Geräte oder die Software auch gesondert abschreiben.  

Ersetzen Sie vorhandene durch neue Komponenten, können Sie die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand in voller Höhe und unabhängig vom Kaufpreis im Jahr des Kaufs sofort absetzen. 

Sofern diese Auskunft nicht hilfreich oder verständlich genug war, gibt die Seite
lohnsteuer-kompekt.de“ ausreichend Auskunft. Oder einen Steuerberater aufsuchen im Zweifelsfall.

Viel Glück!

[Anrede]

Hier hängt es einfach mal davon ab ob dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden kann ob beide Laptops auch tatsächlich beruflich weiterhin genutzt werden. Wenn nicht (was ich eher schätze) wird einfach Laptop 1 im Jahr 3 nicht mehr mit angegeben, da er eben nicht mehr beruflich genutzt wurde.
Bzw. ist es inzwischen sogar so dass solche Geräte auch monatsweise aufgeteilt werden. Das heißt, es geht nicht mehr um „Jahr 1 bis Jahr 3“ sondern um „36 Monate“. Wann die anfangen oder aufhören ist egal. Wird Laptop (ich gehe immer von über 410 € aus) im Jahr 1, April gekauft beginnt die Afa im Jahr 1 für 9 Monate und geht bis zum Jahr 4 für die restlichen 3 Monate. Kauft man nun im Jahr 3, August, einen neuen Laptop kann eben Laptop 1 nur bis zum Juli Jahr 3 abgesetzt werden - außer es wird eben glaubhaft gemacht dass er weiterhin dienstlich genutzt wird.

[Verabschiedung]

Danke. Laptop 1 war teurer als Laptop 2, hat aber im Jahr 3 den Geist aufgegeben. Es wurde also nur noch einer genutzt.
Laptop 1 könnte in Jahr 3 noch 11 Monate (von 36) abgeschrieben werden, das wäre steuerlich auch sinnvoll, da er teurer war als Laptop 2.
Setzt man dann für Laptop 2 einen Monat an (obwohl er bereits im Sommer angeschafft wurde, da das Ende von Laptop 1 absehbar war)?

Servus,

die wichtigste Information hast Du jetzt zuletzt geliefert: Ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das irreparabel defekt ist, wird als Abgang auf Null abgeschrieben: Der gesamte Restbuchwert landet mit Abgang des Wirtschaftsgutes im Aufwand.

Formal ist es hier ganz wichtig, dass man die Entsorgung mit einem geeigneten Beleg nachweisen kann.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder