Laptop als Arbeitsmittel absetzbar -> Vorgehen

hallo,

mal angenommen jmd. is im 1. Ausbildungsjahr. Verdient aber schon im Jahr über 7680,-€ im Jahr sodass das Kindergeld droht wegzufallen. Werbungskosten fallen zwar an jedoch nicht genügend um unter die Grenze zu gelangen. Derjenige macht eine kaufmännische Ausbildung und hat sich jetzt überlegt sich als Arbeitsmittel einen Laptop zu kaufen. (da man das ja anrechnen kann :wink:) Jetzt kommt die Frage auf wie man da vorgehen muss?! Braucht man bestimmte Bestätigungen von der Arbeit,etc…?

Danke im Vorraus

mit freundlichen Grüßen

PC Laptop Werbungskosten
Hallo,

kann :wink:) Jetzt kommt die Frage auf wie man da vorgehen muss?!
Braucht man bestimmte Bestätigungen von der Arbeit,etc…?

Grundsätzlich werden PCs und Laptops auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben, wobei dann auch noch die Monate gezwölftelt werden. Beispiel: Anschaffung Mai 2008 für 1.200,-€ => ergibt jährlich 400,-€, jedoch für 2008 nur 8/12 = 267,-€

Davon ist mit normaler Begründung, wie man den PC nutzt, 50% als Werbungskosten anzuerkennen, also 134,-€.
Nicht gerade viel…

Mit genauer Begründung, d.h. mit einer Art Fahrtenbuch für die Nutzung des PCs, kann ein höherer beruflicher Anteil anerkannt werden.

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg hat in der Verfügung vom 16.4.2002, S 2354 - 5 - St 222, ausgeführt, dass Laptops teurer sind und deshalb eine berufliche Veranlassung unterstellt werden kann. Es kommt auf den Einzelfall an, ob das bei einem kaufmännischen Lehrling angewendet wird.

Schöne Grüße
C.