Hallo Wissende,
angenommen, man hätte sich im April oder Mai einen Laptop gekauft und diesen bei den Umsatzsteuervoranmeldung vergessen. Ist das schlimm, oder kann man ihn einfach bei der Umsatzsteuererklärung im nächsten Jahr angeben und so die USt zurückbekommen? Und kann man auch die anderen Betriebsausgaben einfach erst bei der „richtigen“ Umsatzsteuererklärung angeben? Oder spricht da etwas dagegen?
Und Laptops werden noch über 3 Jahre abgeschrieben, oder? Ist das unabhängig vom Preis, oder werden sie auch zu einem geringwertigen Wirtschaftsgut wenn sie unter EUR 410,- kosten?
Schöne Grüße
Petra