Laptop bei USt-Voranmeldung vergessen

Hallo Wissende,

angenommen, man hätte sich im April oder Mai einen Laptop gekauft und diesen bei den Umsatzsteuervoranmeldung vergessen. Ist das schlimm, oder kann man ihn einfach bei der Umsatzsteuererklärung im nächsten Jahr angeben und so die USt zurückbekommen? Und kann man auch die anderen Betriebsausgaben einfach erst bei der „richtigen“ Umsatzsteuererklärung angeben? Oder spricht da etwas dagegen?

Und Laptops werden noch über 3 Jahre abgeschrieben, oder? Ist das unabhängig vom Preis, oder werden sie auch zu einem geringwertigen Wirtschaftsgut wenn sie unter EUR 410,- kosten?

Schöne Grüße

Petra

angenommen, man hätte sich im April oder Mai einen Laptop
gekauft und diesen bei den Umsatzsteuervoranmeldung vergessen.
Ist das schlimm, oder kann man ihn einfach bei der
Umsatzsteuererklärung im nächsten Jahr angeben und so die USt
zurückbekommen? Und kann man auch die anderen Betriebsausgaben
einfach erst bei der „richtigen“ Umsatzsteuererklärung
angeben? Oder spricht da etwas dagegen?

Hallo Petra,

man kann eine diesbezüglich berichtigte UStVA abgeben oder man erklärt es einfach im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

danke für die schnelle Antwort.

man kann eine diesbezüglich berichtigte UStVA abgeben

Das würde ja bedeuten, sich mehr als unbedingt notwendig mit diesem Steuerkram zu beschäftigen.

… oder man
erklärt es einfach im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Klingt gut :smile:

Und ob so ein Laptop ein GWG ist, wenn er unter EUR 410,- kostet, weiß ja hoffentlich auch meine Steuersoftware. Es sind eh nur wenige Geräte so günstig, so dass diese Frage noch theoretischer ist als die erste.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

bitte beachten, dass ein GWG Anschaffungs-, Herstellungskosten oder Einlagewert in Höhe von 410,00 EUR Netto (!!!) nicht übersteigen darf.