Hallo,
von der Versicherung erhielt jemand ein Schreiben mit diesem Auszug zurück:
Es sind keine Schäden versichert, die beim Gebrauch bzw. Besitz oder Führen eines KFZ entstanden sind. Dazu gehört auch das Be- und Entladen eines KFZ und auch das Ein- und Aussteigen.
Interessant ist zu klären, was Be- und Entladen bedeutet.
Der Laptop wurde in einer Tasche ins Auto gelegt. Beim rausholen eines anderen Gegenstands (Für das Kind, welches „quengelig“ auf dem Rücksitz auf die Flasche wartete) fiel die Tasche samt Laptop aus dem Kofferraum. Es handelt sich bei dem Auto, um einen Wagen mit großer Heckklappe, die nach oben öffnet. Es war nicht absehbar und danach auch nicht mehr zu verhindern, dass die Tasche der Schwerkraft folgte.
Be- und Entladen bedeutet meiner Meinung nach ein komplettes vor- bzw. nachbereiten vor oder nach einer Fahrt. Wenn etwas kurz entnommen wird oder etwas in den Kofferraum gelegt wird, weil es im Fahrraum stört ist doch noch kein Be- oder Entladen?
Eine Beschädigung durch das Auto ist auch nicht eingetreten, so dass die KFZ-Haftpflicht dafür eintreten müsste, oder?
Gruß Opec