von der Versicherung erhielt jemand ein Schreiben mit diesem Auszug zurück:
Es sind keine Schäden versichert, die beim Gebrauch bzw. Besitz oder Führen eines KFZ entstanden sind. Dazu gehört auch das Be- und Entladen eines KFZ und auch das Ein- und Aussteigen.
Interessant ist zu klären, was Be- und Entladen bedeutet.
Der Laptop wurde in einer Tasche ins Auto gelegt. Beim rausholen eines anderen Gegenstands (Für das Kind, welches „quengelig“ auf dem Rücksitz auf die Flasche wartete) fiel die Tasche samt Laptop aus dem Kofferraum. Es handelt sich bei dem Auto, um einen Wagen mit großer Heckklappe, die nach oben öffnet. Es war nicht absehbar und danach auch nicht mehr zu verhindern, dass die Tasche der Schwerkraft folgte.
Be- und Entladen bedeutet meiner Meinung nach ein komplettes vor- bzw. nachbereiten vor oder nach einer Fahrt. Wenn etwas kurz entnommen wird oder etwas in den Kofferraum gelegt wird, weil es im Fahrraum stört ist doch noch kein Be- oder Entladen?
Eine Beschädigung durch das Auto ist auch nicht eingetreten, so dass die KFZ-Haftpflicht dafür eintreten müsste, oder?
Soweit ich das verstehe, ist jemandem beim Öffnen der Kofferraum- Klappe der Laptop auf die Straße gefallen. Dieser Jemand hat den selbst verursachten Schaden der eigenen PKW- Haftpflicht gemeldet.
Falls das so abgelaufen ist, ist das aus meiner Sicht eher eine Frage für das Medizin- Forum…
Der Schaden wurde aber der normalen Haftpflichtversicherung gemeldet, weil kein Zusammenhang zwischen dem Auto und dem Schadens vorhanden ist. Damit ist gemeint, dass der Schaden nicht durch das Fahrzeug entstanden ist.
Der Schaden wurde aber der normalen Haftpflichtversicherung gemeldet
Dann ist es keine medizinische Frage, sondern eine Frage für die Versicherungsprofis hier im Forum, zu denen ich nicht zähle.
(Anm: Ich gehe mal davon aus, daß der Laptop nicht dem Schädiger oder anderen mit ihm im selben Haushalt wohnenden Personen gehört, welche mit derselben Police haftpflichtversichert sind. Denn dann wäre das wieder ein Fall für die Mediziner.)
Der Schâden wird von der Auto-Haftpflicht gezahlt. Die
Versicherung hat recht.
Hallo Tycoon,
ja das ist ein Fall für die Autohaftpflicht. Allerdings wird sie den Schaden nicht bezahlen, sondern ggü dem Versicherungsehmer ablehnen, da Schäden an der Ladung nicht gedeckt sind.
Letztlich wird der „Entladende“ den Laptop selber ersetzen müssen.
ja das ist ein Fall für die Autohaftpflicht. Allerdings wird
sie den Schaden nicht bezahlen, sondern ggü dem
Versicherungsehmer ablehnen, da Schäden an der Ladung nicht
gedeckt sind.
Richtig. Ich hätte nicht schreiben dürfen, dass die KH den Schaden zahlt, sondern „nur“ deckt.