Laptop defekt - Rücktritt?

Hallo,

folgender Fall:

A bestellt sich vor 1 1/2 Jahren einen Laptop über Versandhandel auf Raten.

Dieser Laptop ist ständig defekt - Prozessor läuft sich heiß, oberer Teil an dem der Monitor ist hat plötzlich einen Riss, dann wieder Prozessor, dann Festplatte und und und …
Er wird 4 mal zur Reparatur direkt an den Hersteller geschickt.

A will nun nach 1 1/2 jahren diesen Laptop nicht mehr haben, da man mit diesem nicht richtig Arbeiten kann - ständig ist etwas anderes (immer wieder mal das gleiche Problem mit dem Prozessor) und durch die lange Bearbeitungszeit steht A immer wieder in dieser Zeit kein Gerät zur Verfügung.

A ruft nun die Hotline des Versandhandels an und fragt wie es nun mit einem Rücktritt vom Vertrag aussieht. Dort heißt es dann „Schicken Sie den Laptop einfach an uns“.
dies geschieht auch!

Nach langer Bearbeitungszeit bekommt A ein Schreiben vom Versandhandel dass ihm einige hundert Euro gut geschrieben werden.

Nach ein paar Tagen vermerkt A einen Zahlungseingang auf seinem Konto - und zwar in Höhe von 7 Euro.

Nach Rückfrage beim Versandhandel teilen die A mit, dass das restliche Geld seinem Ratenkonto gutgeschrieben wurde!

Nun hat A erstens keinen Laptop mehr und zweitens auch noch viele hunderte Euros verloren.

Ist dies rechtens?

Solltet Ihr noch Fragen zu meiner Fragestellung haben (hab mir zwar mühe gegeben - aber kann sein das was fehlt) - fragt ruhig! :wink:

Vielen DAnk schon mal für eure regen Antworten!

Viele Grüße
Karo

Hi Karoline,

Nach Rückfrage beim Versandhandel teilen die A mit, dass das
restliche Geld seinem Ratenkonto gutgeschrieben wurde!

Das müßte die Aufrechnung von Forderungen sein, denn A hat ja noch nicht den damaligen Kaufpreis beglichen, sondern in Raten gezahlt bezw. der Ratenkredit läuft noch. Das Versandhaus hat noch eine Forderung gegen A, die mit dem an A zurückzugebenden Betrag verrechnet wird.
Genaueres steht in dem Kaufvertrag, der von A mit dem Versandhandel abgeschlossen wurde.

Nun hat A erstens keinen Laptop mehr und zweitens auch noch
viele hunderte Euros verloren.

Der Laptop wurde ein der Zwischenzeit benutzt, wodurch sich ein Wertverlust ergibt. Der wurde vom Kaufpreis abgezogen, den Rest erhält A. Da A aber noch Schulden beim Händler hat, werden diese davon beglichen.

Ob die Höhe des Verlustes ok ist, kann ich dir nicht sagen.

mfg Ulrich (IANAL)