Der Käufer eines Laptop mit 4 Jahre Garantie hat nach 1,5 Jahren einen Fehler im TFT-Display. Ist das dann nicht ein Garantiefall? Also hat der Käufer nicht das Recht auf kostenlose Raparatur des TFT-Displays?
Es gibt ja eine Sonderregelungen für z.B. Akku. Ist das beim Display genauso? Gibt es ggf. noch mehr Teile deren Reparatur der Käufer trotz Garantiezeit bezahlen muss?
Der Käufer eines Laptop mit 4 Jahre Garantie hat nach 1,5
Jahren einen Fehler im TFT-Display.
Das hängt allein von den Garantiebedingungen des Herstellers oder Verkäufers ab.
Alternativ könntes er sich auf die Gewährleistung berufen, allerdings müsste er (weil älter als 6 Monate) beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf vorhanden (wenn auch nicht sichtbar) war.
Der Käufer eines Laptop mit 4 Jahre Garantie hat nach 1,5
Jahren einen Fehler im TFT-Display. Ist das dann nicht ein
Garantiefall? Also hat der Käufer nicht das Recht auf
kostenlose Raparatur des TFT-Displays?
Du hast doch die Garantiebedingungen irgendwo bei dir rumliegen. Schau doch mal rein Da steht alles drin.
Es gibt ja eine Sonderregelungen für z.B. Akku.
Nämlich?
Ist das beim Display genauso?
Ich nehme an, du spielst auf Beweisregeln bei Gewährleistung an oder was genau?
Gibt es ggf. noch mehr Teile deren Reparatur
der Käufer trotz Garantiezeit bezahlen muss?
Es kommt einzig und allein auf die Garantiebestimmungen an. Für Gewährleistung musst du nachweisen, dasss der Mangel von Anfang an bestand.
welche Art von Fehler ist es denn? Es ist nämlich bei TFT´s (Notebook oder Monitor) so, dass einzige Pixelfehler (je nach Hersteller 6 bis 25) als tolerant angesehen werden müssen und nicht unter die Gewährleistung fallen.
Der Käufer erhielt eine Rechnung mit Aufzählung der Laptop Komponenten und eine weitere Zeile mit dem Worten „4 Jahre Garantie“. Das war’s. Ist der Käufer nun für seine Naivität zu bestrafen? Er zahlte ziemlich viel für diese zusätzliche Zeile.
welche Art von Fehler ist es denn? Es ist nämlich bei TFT´s
(Notebook oder Monitor) so, dass einzige Pixelfehler (je nach
Hersteller 6 bis 25) als tolerant angesehen werden müssen und
nicht unter die Gewährleistung fallen.
(Ist ja alles im Konjunktiv) Das Display könnte z.B. eine kontrastreiche Linie (1Pixellinei weiß, darunter eine schwarz) über die gesamte Breite des Bildschirm anzeigen. Der Käufer sähe diese Linie immer und deutlich.
Der Käufer erhielt eine Rechnung mit Aufzählung der Laptop
Komponenten und eine weitere Zeile mit dem Worten „4 Jahre
Garantie“. Das war’s. Ist der Käufer nun für seine Naivität zu
bestrafen?