Laptop- die richtige Abwicklung beim Kauf von privat

Hallo zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an:

ein Laptop soll über ebay Kleinazeigen gekauft erden. Der Laptop soll vor Ort besichtigt werden und dem Verkäufer das Geld bar ausgezahlt werden.
Ich denke, dass es Sinn machen könnte eine Art Rechnung zu schreiben,und bei der die ebay Beschreibung dazugelegt werden sollte.
Vielleicht könnte dann auch der Käufer diesen Beleg aufsetzen und den Verkäufer bitten, dies zu quittieren.
Nun meine Fragen:
Müsste in diese Quttung auch die Anschrift des Käufers oder reicht die des Verkäufers?

Es geht dabei speziell um die Frage der Gewährleistung. Auch interessiert mich die Frage, ob mn sich durch eine „vor-Ort-Besichtigung“ irgendwlche Rechte verspielt un der Verkäufer sich bei später auftretenden Mängeln auf diese berufen könnte?

Müsste man da auf noch auf weitere Dinge achten?

Vielen Dank für Eure Antworten :smile:

Hallo,

also ich würde sowohl den Namen des Käufers als auch den des Verkäufers einsetzen.
Wenn man spätere Reklamationen umgehen möchte, kann man den Zusatz
‚gekauft wie gesehen‘ in den Kaufvertrag einbauen.

Gruß
Schneckchen

Wenn man spätere Reklamationen umgehen möchte, kann man den
Zusatz
‚gekauft wie gesehen‘ in den Kaufvertrag einbauen.

das ist unsinn. siehe http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2012/02/29/rech…