Hallo Trilli,
da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Laptop versichert werden kann.
Zum einen, die teuerste Lösung:
Reisegepäckversicherung.
Eigentlich nur dann von Interesse, wenn du vorhast, in ein Zelt zu ziehen oder den Laptop auch des öfteren und überhaupt mal unbeobachtet im Auto stehen zu lassen, was auf der Straße steht.
Bei KFZ - Versicherungen gibt es manchmal dafür eine Extraklausel. Lohnt aber in den meisten Fällen nicht, da diese in der Regel nicht die volle Schadenhöhe abdecken dürfte.
Die Haftpflicht leistet, wie du schon richtig erkannt hast nicht, denn es ist ja geliehen… und somit Auschlusstatbestand.
Des weiteren würde hier nur der Zeitwert entschädigt werden, aber nicht der Wiederbeschaffungswert.
Es wäre aber noch möglich, dass du das Gerät über die Hausratversicherung deines Bekannten versichert hast.
Hat der eine Hausratversicherung, so ist das Gerät im Ausland im Rahmen der Außenversicherung bis zu 10% der Versicherungssumme versichert.
Der Regulierungsbetrag würde sich wie folgt errechnen:
Hausratversicherungssumme * 1,1 (Vorsorge)/ Versicherungswert (nur bei Unterversicherung relevant) *Schaden = Entschädigung
Hat er also eine Summe von 40 TDM und Unterversicherungsverzicht vereinbart, dann erfolgt die Entschädigung bis maximal 4400 DM.
Oder aber über deine Hausratversicherung. Gleiche Regulierungsweise.
Wichtig: Das Gerät muss dir auch hier gewaltsam entwendet, dein Zimmer aufgebrochen oder ein Behältnis *z.B. Auto im Parkhaus* aufgebrochen werden. Also ganz normaler Hausratversicherungsschutz.
Gruß
Marco