Laptop - Reparatur oder Geld-zurück?

Hallo Leute,

ich brauche Euren Rat.

habe mir im 08/2006 einen Laptop (Acer TM2428) bei MediaMarkt gekauft, (1)dann 2 Tage später auf ein anderen umgetauscht (gab ein Problem mit Booten), (2) und jetzt Mitte 08/2007 musste der Laptop (der umgetauschte) in die Reparatur wegen DVD-Brenner (wollte nichts mehr brennen oder lesen). -> DVD-Brenner wurde umgetauscht.

(3) heute stellte ich fest daß die Laufwerk-Schacht lässt sich zwar öffnen, aber nicht wieder schließen, weil da irgendeinen Teil unten klemmt (ist irgendwie verbogen???). DVD-Schacht kann man nur schließen, wenn man diesen kleinen Teil wieder nach oben biegt. Diesen neuen DVD-Brenner habe ich nur 3mal benutzt: 2x brennen, 1x Soft installieren. heute wollte bloß etwas brennen…

Was meint ihr welche Möglichkeiten habe ich: wieder Reparatur, Umtausch oder Geld-zurück?

Weder noch
Hallo,

meines Wissens nach gibt Acer nur ein Jahr Garantie, womit gegen den Hersteller kein Anspruch mehr bestände. Es gibt zwar die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, diese gilt aber nur für Mängel die bei Übergabe schon bestanden. Somit müsste der Beweis erbracht werden, dass der nach über einem Jahr eingetretene Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war oder anlag. Das wird nicht möglich sein. Sollte Acer mehr als ein Jahr Garantie geben, käme eine kostenlose Reparatur in Frage. Ein Anspruch gegen den Verkäufer dürfte nicht bestehen.

Siehe auch FAQ zu Garantie/Gewährleistung im Brett „allgemeine Rechtsfragen“

Gruß

S.J.

habe mir im 08/2006 einen Laptop (Acer TM2428) bei MediaMarkt
gekauft, (1)dann 2 Tage später auf ein anderen umgetauscht
(gab ein Problem mit Booten), (2) und jetzt Mitte 08/2007
musste der Laptop (der umgetauschte) in die Reparatur wegen
DVD-Brenner (wollte nichts mehr brennen oder lesen). ->
DVD-Brenner wurde umgetauscht.

(3) heute stellte ich fest daß die Laufwerk-Schacht lässt sich
zwar öffnen, aber nicht wieder schließen, weil da irgendeinen
Teil unten klemmt (ist irgendwie verbogen???). DVD-Schacht
kann man nur schließen, wenn man diesen kleinen Teil wieder
nach oben biegt. Diesen neuen DVD-Brenner habe ich nur 3mal
benutzt: 2x brennen, 1x Soft installieren. heute wollte bloß
etwas brennen…

Was meint ihr welche Möglichkeiten habe ich: wieder Reparatur,
Umtausch oder Geld-zurück?

Hallo,

wie Steve bereits sagte, ist der Gewährleistungsanspruch nicht eindeutig geklärt. Andererseit hättest Du nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen das Recht auf Geld zurück.
Viel hängt von Deinem Verhandlungsgeschick ab. Normalerweise sind die Elektronik- Discounter ziehmlich kulant. Ein Laptop für ein paar hundert Euro ist ein kleiner Fisch, für den es sich nicht zu streiten lohnt. Immer freundlich aber hartnäckig bleiben!
Ich würde an Deiner Stelle ein gleichwertiges Ersatzgerät heraushandeln.

Viel Erfolg
Gruß Gerold

Was meint ihr welche Möglichkeiten habe ich: wieder Reparatur,
Umtausch oder Geld-zurück?

Da musst Du mit dem Markt reden. Wie richtig gesagt: freundlich bleiben, den Gegenüber Vorschläge machen lassen (Du hast 2 Jahre Garantie! Die MÜSSEN Dir ein akzeptables Angebot machen). Das neue DVD hat einen offensichtlichen Defekt --> muss innerhalb der Garantie wieder repariert werden. Eventuell ist es ja auch nur eine Kleinigkeit (beim Einbau geschlampt …), und die können das sofort in Ordnung bringen?

Geld zurück und anderes Gerät ist nach 1 Jahr Nutzung wohl eher ausgeschlossen, und, unter uns gesagt, nach 1 Jahr Nutzung auch nichtf air, aber wer weiß, vielleicht sind die ja gut drauf und lassen sich darauf ein. Soweit ich weiß ist die Gesetzteslage so, dass sie nach 3 vergeblichen Reparaturversuchen zurücknehmen müssen, Dir aber das eine Jahr Nutzung abziehen dürfen.

Was ich allerdings nicht ganz verstehe (und der Verkäufer wird Dich das eventuell auch fragen): wenn die Lade klemmt, wie konntest Du dann 3 Medien brennen? Warum hast Du Dich nicht sofort gerührt und den Fehler gemeldet? Kann er versuchen, Dir grobe Behandlung vorzuwerfen? Wenn Du es nicht schon bei der ersten CD bemerkt hast, ist der Fehler wohl erst später entstanden !? Du solltest seelisch auf diese Fragen vorbereitet sein und ihm dann ohne großes Trara eine sehr gute Antwort geben können. Sonst stellt er sich stur und behauptet, Du hättest es selber kaputt gemacht --> beweise mal das Gegenteil!

…Armin

Vielen Dank Leute,

hab ein bisschen Licht über die Sache bekommen.

Was ich allerdings nicht ganz verstehe (und der Verkäufer wird
Dich das eventuell auch fragen): wenn die Lade klemmt, wie
konntest Du dann 3 Medien brennen? Warum hast Du Dich nicht
sofort gerührt und den Fehler gemeldet? Kann er versuchen, Dir
grobe Behandlung vorzuwerfen? Wenn Du es nicht schon bei der
ersten CD bemerkt hast, ist der Fehler wohl erst später
entstanden !? Du solltest seelisch auf diese Fragen
vorbereitet sein und ihm dann ohne großes Trara eine sehr gute
Antwort geben können. Sonst stellt er sich stur und behauptet,
Du hättest es selber kaputt gemacht --> beweise mal das
Gegenteil!

…Armin

Es war alles in Ordnung als ich den zurückbekommen habe. Erst am Wochenende hab ich diesen Fehler festgestellt. Wie und warum es entstanden hat… frage ich mich auch??? ich hab den Laufwerk mit einem anderen (bei Toshiba-Notebook) vergliechen und diesen Teil gibt es da nicht. Außerdem war dieser Teil auch nicht irgendwo befestigt. also früher oderr später… Aus anderen Foren hab ich erfahren, dass die Hersteller-Reparaturen setzen oft überholte Ersatzteile - ich denke es war ein Fehler von Reparatur.

Trotz Danke.

Gruß,

roman

Hallo,

Da musst Du mit dem Markt reden. Wie richtig gesagt:
freundlich bleiben, den Gegenüber Vorschläge machen lassen (Du
hast 2 Jahre Garantie! Die MÜSSEN Dir ein akzeptables Angebot
machen). Das neue DVD hat einen offensichtlichen Defekt -->
muss innerhalb der Garantie wieder repariert werden.

die müssen gar nichts. Die Gewährleistung ist definitiv abgelaufen und eine zweijährige Garantie, sofern eine solche zugesichert wurde, auch. Wie kommst Du also darauf, dass die irgend etwas „müssen“?

Geld zurück und anderes Gerät ist nach 1 Jahr Nutzung wohl
eher ausgeschlossen, und, unter uns gesagt, nach 1 Jahr
Nutzung auch nichtf air, aber wer weiß, vielleicht sind die ja
gut drauf und lassen sich darauf ein. Soweit ich weiß ist die
Gesetzteslage so, dass sie nach 3 vergeblichen
Reparaturversuchen zurücknehmen müssen, Dir aber das eine Jahr
Nutzung abziehen dürfen.

So einfach und pauschal stimmt das nicht. Siehe auch mein Posting hierzu.

Gruß

S.J.

Hallo!

Also Fakten…
…erst nach 3 vergeblichen Reparaturversuchen an dem selben Mangel berechtigen zum Umtausch!
…Acer gibt nur 1 Jahr Garantie und nur davon ist sowas gedeckt. In Zusatzverträgen gibt Acer aber auch bis zu 3 Jahre, was dein Problem lösen sollte.
…Geld zurück nach einem Jahr wegen solch einem Mangel wird eine sehr delikate und äußerst unwahrscheinliche Angelegenheit. Selbst wenn sie kulant sind und dir nur den Nutzungsanteil abziehen, dann kann das auch nach einem Jahr schnell mal über 50% gehen, womit dir ein Austauschgerät auf jede Fall mehr bringt.

Verhandlungsgeschick ist hier alles. Der Händler muss lediglich das Ding annehmen und sich um die Abwicklung kümmern. Oder du wendest dich direkt an Acer. Es hat beides Vor- und Nachteile.

Gute Argumente zurechtlegen und losziehen…

Gruß M.H

Hallo,

Da musst Du mit dem Markt reden. Wie richtig gesagt:
freundlich bleiben, den Gegenüber Vorschläge machen lassen (Du
hast 2 Jahre Garantie! Die MÜSSEN Dir ein akzeptables Angebot
machen). Das neue DVD hat einen offensichtlichen Defekt -->
muss innerhalb der Garantie wieder repariert werden.

die müssen gar nichts. Die Gewährleistung ist definitiv
abgelaufen und eine zweijährige Garantie, sofern eine solche
zugesichert wurde, auch. Wie kommst Du also darauf, dass die
irgend etwas „müssen“?

§ 437 BGB sagt: 24 Monate bei Neuwaren. Der Laptop war neu nehme ich an. 8/2006 + 24 Monate = 8/2008. Wir haben 2007. Nachvollziehbar? Wenn ja: sie müssen. Außer ich hätte da was übesehen, aber was?

…Armin

Ups, da war ich tatsächlich ein Jahr zu weit.

Aber es bleibt bei der Beweislast, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe vorhanden war oder anlag. Wenn das vom Käufer bewisen wird, ggf. mittels Sachverständigengutachten, dann „muss“ der Verkäufer.
Ggf. besteht noch Herstellergarantie. Dann „muss“ aber der Hersteller und nicht der Verkäufer.

Gruß

S.J.

§ 437 BGB sagt: 24 Monate bei Neuwaren. Der Laptop war neu
nehme ich an. 8/2006 + 24 Monate = 8/2008. Wir haben 2007.
Nachvollziehbar? Wenn ja: sie müssen. Außer ich hätte da was
übesehen, aber was?

…Armin

Ups, da war ich tatsächlich ein Jahr zu weit.

Aber es bleibt bei der Beweislast, dass es sich um einen
Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe vorhanden war
oder anlag.
Wenn das vom Käufer bewisen wird, ggf. mittels
Sachverständigengutachten, dann „muss“ der Verkäufer.
Ggf. besteht noch Herstellergarantie. Dann „muss“ aber der
Hersteller und nicht der Verkäufer.

Wir wollen mal keine juristischen Haare spalten, ich bin IT-ler und kein Rechtsanwalt :smile: Ob der Markt das Gerät selber flickt, einem Dienstleister zum Flicken übergibt oder an den Hersteller schickt hat den Kunden m.E. nicht zu kratzen, sein Ansprechpartner ist in jedem Fall der Markt.

An den Hersteller wendet man sich als Endkunde eigentlich nur, wenn der eine längere Garantie gibt als der Verkäufer, und die des Verkäufers abgelaufen ist.

Nach meinem Dafürhalten *muss* der Markt dafür geradestehen, dass das Gerät bei ordnungsgemäßer Behandlung 2 Jahre durchhält, und danach ist er aus dem Schneider. Innerhalb der zwei Jahre müsste der Markt dem Kunden schon einen gravierenden Eigenfehler vorwerfen und ggf. beweisen, um sich aus der Verantwortung drücken zu können. An Hand der Spuren am Laufwerk dürfte das kein allzu großes Problem sein.

Leider kann ich mir unter der Beschreibung „irgendwas steht da vor was früher nicht da war“ wenig vorstellen. aber ich habe ja auch nicht zu entscheiden.

Jedenfalls ist der Markt in der Nachweispflicht, wenn er den Garantieanspruch (eigentlich Gewährleistungsanspruch, aber wir wollten keine Haare spalten) ablehnen will.

Wenn das Gerät tatsächlich 3 Reparaturen braucht (auch an veschiedenen Teilen), kann der Kunde ein anderes verlangen, aber nur eins mit vergleichbarem Zeitwert, z.B. ein baugleiches repariertes Gebrauchtgerät, oder er muss sich den Wert der Nutzung anrechnen lassen, also ggf. zum Neugerät etwas dazuzahlen.

Interessant wären allerdings einige Infos, die ich nicht parat habe:

* wird die Zeit, die das Gerät in Reparatur verbringt, auf die Garantiezeit draufgerechnet?
* hat der Kunde, wenns länger dauert, Anspruch auf ein bauähnliches Leihgerät, damit er arbeiten kann?

Wer weiß was?

Nein, Nein und nochmals Nein

Wir wollen mal keine juristischen Haare spalten, ich bin
IT-ler und kein Rechtsanwalt :smile: Ob der Markt das Gerät selber
flickt, einem Dienstleister zum Flicken übergibt oder an den
Hersteller schickt hat den Kunden m.E. nicht zu kratzen, sein
Ansprechpartner ist in jedem Fall der Markt.

Falsch. Der Verkäufer ist nur Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche.

Nach meinem Dafürhalten *muss* der Markt dafür geradestehen,
dass das Gerät bei ordnungsgemäßer Behandlung 2 Jahre
durchhält, und danach ist er aus dem Schneider. Innerhalb der
zwei Jahre müsste der Markt dem Kunden schon einen
gravierenden Eigenfehler vorwerfen und ggf. beweisen, um sich
aus der Verantwortung drücken zu können. An Hand der Spuren am
Laufwerk dürfte das kein allzu großes Problem sein.

Na zum Glück ist dein Dafürhalten nicht maßgeblich. Es ist eben nicht Sinn der Gewährleistung, dass ein Produkt zwei Jahre halten muss. Ein Blick ins BGB § 433/434 wird dich überzeugen.

Jedenfalls ist der Markt in der Nachweispflicht, wenn er den
Garantieanspruch (eigentlich Gewährleistungsanspruch, aber wir
wollten keine Haare spalten) ablehnen will.

Das hat nichts mit Haarspalterei zu tun. Garantie und Gewährleistung sind zwei grundverschiedene Dinge. In Deutschland gilt immer noch: Wer behauptet muss beweisen. Somit ist der Käufer in der Beweispflicht. Zwar sieht das Gesetz beim Verbrauchsgüterkauf eine Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate nach Kauf vor, die sind aber abgelaufen.

Wenn das Gerät tatsächlich 3 Reparaturen braucht (auch an
veschiedenen Teilen), kann der Kunde ein anderes verlangen,
aber nur eins mit vergleichbarem Zeitwert, z.B. ein
baugleiches repariertes Gebrauchtgerät, oder er muss sich den
Wert der Nutzung anrechnen lassen, also ggf. zum Neugerät
etwas dazuzahlen.

Das meinst Du jetzt einfach so oder kannst Du das mit Quellen belegen? Voraussetzung hierfür ist immer, dass ein Sachmangel bei Übergabe vorlag. Und dies lässt sich idR. nicht beweisen.

Interessant wären allerdings einige Infos, die ich nicht parat
habe:

* wird die Zeit, die das Gerät in Reparatur verbringt, auf die
Garantiezeit draufgerechnet?

Garantie oder Gewährleistung? Verjährung der Gewährleistung wird während der Nachbesserung gehemmt. Garantie idR. nicht -> In die Garantiebedingungen sehen.

* hat der Kunde, wenns länger dauert, Anspruch auf ein
bauähnliches Leihgerät, damit er arbeiten kann?

Nein.

Wer weiß was?

Du offensichtlich nicht so richtig. Verquirlst hier Garantie und Gewährleistung zu einem gefährlichen Halbwissen und behauptest Dinge, die einfach nicht stimmen. Als Empfehlung würde ich mal nach „Unterschied Garantie Gewährleistung“ googeln oder einen Blick in die FAQ im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ werfen (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…), wo das Ursprungsposting eigentlich viel besser hin gepasst hätte.

Gruß

S.J.

Hallo auch,

Also Fakten…
…erst nach 3 vergeblichen Reparaturversuchen an dem selben
Mangel berechtigen zum Umtausch!

Ist so nicht ganz richtig. Wurde ein Sachmangel, der bereits bei Übergabe vorhanden war (das kann man nicht oft genug betonen) zweimal erfolglos nachgebessert, besteht i.d.R. ein Rücktrittsrecht. Wörtlich sagt das BGB „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

…Acer gibt nur 1 Jahr Garantie und nur davon ist sowas
gedeckt. In Zusatzverträgen gibt Acer aber auch bis zu 3
Jahre, was dein Problem lösen sollte.

Ganz genau. Garantie ist rum, jetzt kann man bei Acer nach Kulanz fragen. Ich persönlich würde nie ein Gerät kaufen, welches nur 1 Jahr Garantie hat. Das ist aber ein anderes Thema…

…Geld zurück nach einem Jahr wegen solch einem Mangel wird
eine sehr delikate und äußerst unwahrscheinliche
Angelegenheit. Selbst wenn sie kulant sind und dir nur den
Nutzungsanteil abziehen, dann kann das auch nach einem Jahr
schnell mal über 50% gehen, womit dir ein Austauschgerät auf
jede Fall mehr bringt.

Na ja. 50% ist schon sehr happig und kaum durchzusetzen. Man orientiert sich normalerweise an den steuerlichen Abschreibungsfristen, die idR. 3 Jahre betragen. Also wären 30% schon eher realistisch. Allerdings bekommt man heute für 70% des Kaufpreises vor einem Jahr vermutlich ein mindestens gelichwertiges Neugerät :wink:

Verhandlungsgeschick ist hier alles. Der Händler muss
lediglich das Ding annehmen und sich um die Abwicklung
kümmern. Oder du wendest dich direkt an Acer. Es hat beides
Vor- und Nachteile.

Nein. Der Händler muss hier gar nichts mehr. Wenn er tätig wird, dann aus Kulanz.

Gute Argumente zurechtlegen und losziehen…

Ganz genau so isses. Und immer freundlich bleiben. Auf keinen Fall mit „das ist mein gutes Recht“ kommen, wenn es nicht zutrifft.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.

Du hast wahrscheinlich recht :smile:

Über die Frage der Beweislast zur Inanspruchnahme der Gewährleistung habe ich mir bisher bei Computern keine Gedanken gemacht. Wenn er keine 2 Jahre hält und nicht gerade ein Einschussloch aufweist dürfte es da in der Praxis auch wenig zu beweisen geben. Offenbar hat das aber bisher noch niemand bis zum BGH ausgefochten.

Egal. Ich habe trotzdem Gewährleistung und Garantie nicht immer sauber auseinander gehalten, da hast Du schon recht.

Lies trotzdem mal das Kapitel über „Netiquette“ und besprich das mit dem Psychologen Deines Vertrauens.

…Armin