Ups, da war ich tatsächlich ein Jahr zu weit.
Aber es bleibt bei der Beweislast, dass es sich um einen
Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe vorhanden war
oder anlag.
Wenn das vom Käufer bewisen wird, ggf. mittels
Sachverständigengutachten, dann „muss“ der Verkäufer.
Ggf. besteht noch Herstellergarantie. Dann „muss“ aber der
Hersteller und nicht der Verkäufer.
Wir wollen mal keine juristischen Haare spalten, ich bin IT-ler und kein Rechtsanwalt
Ob der Markt das Gerät selber flickt, einem Dienstleister zum Flicken übergibt oder an den Hersteller schickt hat den Kunden m.E. nicht zu kratzen, sein Ansprechpartner ist in jedem Fall der Markt.
An den Hersteller wendet man sich als Endkunde eigentlich nur, wenn der eine längere Garantie gibt als der Verkäufer, und die des Verkäufers abgelaufen ist.
Nach meinem Dafürhalten *muss* der Markt dafür geradestehen, dass das Gerät bei ordnungsgemäßer Behandlung 2 Jahre durchhält, und danach ist er aus dem Schneider. Innerhalb der zwei Jahre müsste der Markt dem Kunden schon einen gravierenden Eigenfehler vorwerfen und ggf. beweisen, um sich aus der Verantwortung drücken zu können. An Hand der Spuren am Laufwerk dürfte das kein allzu großes Problem sein.
Leider kann ich mir unter der Beschreibung „irgendwas steht da vor was früher nicht da war“ wenig vorstellen. aber ich habe ja auch nicht zu entscheiden.
Jedenfalls ist der Markt in der Nachweispflicht, wenn er den Garantieanspruch (eigentlich Gewährleistungsanspruch, aber wir wollten keine Haare spalten) ablehnen will.
Wenn das Gerät tatsächlich 3 Reparaturen braucht (auch an veschiedenen Teilen), kann der Kunde ein anderes verlangen, aber nur eins mit vergleichbarem Zeitwert, z.B. ein baugleiches repariertes Gebrauchtgerät, oder er muss sich den Wert der Nutzung anrechnen lassen, also ggf. zum Neugerät etwas dazuzahlen.
Interessant wären allerdings einige Infos, die ich nicht parat habe:
* wird die Zeit, die das Gerät in Reparatur verbringt, auf die Garantiezeit draufgerechnet?
* hat der Kunde, wenns länger dauert, Anspruch auf ein bauähnliches Leihgerät, damit er arbeiten kann?
Wer weiß was?