Hallo liebe Experten!
Mal angenommen, jemand hat einen Bruder, der mit Geld ungefähr umgehen kann, wie ein Elefant mit nem Fahrrad…
und dieser Bruder hätte sich einen laptop in einem Handyladen auf Pump gekauft, kann sich den aber nicht leisten, weil er gar kein Gehalt hat. so richtig gar keins. Also mal angenommen, dieser Bruder wohnt in einem betreuten Obdachlosenheim und bekommt ca. 20 euro Taschengeld im Monat. Ist der Verkäufer nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob sich der Kunde so ein Gerät überhaupt leisten kann?
und was müsste der jüngere Bruder tun, um dem älteren Bruder helfen zu können, damit dieser (also der ältere) die richtige psychologische Betreuung bekommt, da er nicht alleine leben kann.
ich hoffe mal ihr könnt da ein wenig weiterhelfen…
und bedanke mich schon mal im Voraus bei euch
ok, klar, wenn man was kauft sollte man sich das leisten können…
was ich vergessen hatte, war das sich der fiktive Bruder das Gerät auf Pump gekauft hat, also finanziert.
ok, klar, wenn man was kauft sollte man sich das leisten
können…
was ich vergessen hatte, war das sich der fiktive Bruder das
Gerät auf Pump gekauft hat, also finanziert.
hier passt die gleiche antwort wie vom kollegen vorher: er ist mündig, er muß es wissen.
dem laptop-verkäufer ist es egal ob sein kunde sich verschuldet.
dem kreditinstitut (wo er seine finanzierung bekommen hat) ist es auch eigentlich egal, die machen nur eine risikoabschätzung, ob sie ihr geld mal wiedersehen werden.
ok, klar, wenn man was kauft sollte man sich das leisten
können…
was ich vergessen hatte, war das sich der fiktive Bruder das
Gerät auf Pump gekauft hat, also finanziert.
Mhh, eigentlich machen solche Banken oder Firmen ja einen Bonitätscheck und es verwundert dann schon, dass dieser wohl positiv ausgefallen ist.
Joa, nur das die Meisten nur danach schauen ob ein Schufaeintrag vorliegt, ein negativer. Wenn die Person keine Schulden hat bekommt er die Ware, auf Raten. Bzw. wie hier sicherlich als Vertrag ( da Handyladen angegeben.
Aber im dem Fall gilt:
Person volljährig, mündig, Vertrag eingegangen beidseitig, selber schuld.
Schauen ob es noch ein Rücktrittrecht gibt falls Vertrag.
also Danke schon mal für eure hilfreichen antworten!
wenn es diesen fiktiven bruder gäbe, wäre er durch einen mitarbeiter dieses obdachlosenheims betreut. dies ist jedoch nicht mit einer „richtigen“ betreuten wohnsituation zu vergeleichen, da diese erst jetzt erkannt haben, dass ein problem vorliegt und nach einer alternativen wohnsituation suchen. der jüngere bruder kann da leider nicht soviel mithelfen, wie er gern würde, da er 300km entfernt wohnt.
der fiktive ältere bruder scheint psychisch etwas zurückzuliegen.
als er im kindesalter war, trennten sich die eltern und er wurde 2mal verschleppt (mama kinder eingepackt, vater kinder zurückgeholt), also nimmt der jüngere bruder an, das der ältere bruder sich im kopf die werte der welt, als noch alles in ordnung war, erhalten hat. was unter anderem dazu führt, das er kein stratz mit geld umgehen kann… [z.B.:sich von geldgeschenken für schuhe (denn die fiktiven schuhe hatten kaum noch eine sohle) stattdessen lego-bausteine gekauft haben würde, wenn es ihn denn gäbe…oder dass er mit 20 jahren tkkg-hörspiele im kaufhaus gestohlen hat.]
einen schufa eintrag hat der fiktive bruder wohl nicht, weil er die letzten 10 jahre im ausland gelebt hat.