In den Vorjahren wurden Aufwendungen für einen Laptop immer vom FA anerkannt. In 2007 wurde ein neuer gekauft und habe diesen auch als Werbungskosten geltend gemacht. In 2008 wurde der plötzlich gestrichen.(da neue Bearbeiterin beim FA)
Möchte diesen wenigstens zu 80% in den Werbungskosten haben. Kann ich mich auf die Vorjahre berufen? Muss ich vom AG unbedingt einen Nachweis vorlegen?
Dazu muss ich erst noch wissen, zu welchem Zweck der Laptop genutzt wird.
Ist es ein privater? Oder wird damit von zu Hause aus gearbeitet?
MfG
Ina
Damit werden Kostenvoranschläge und diverser Schriftverkehr für Kunden erledigt.Das mache ich von zu Hause aus und auch bei Kunden. Wenn ich diesen zu 10% privat nutze, ist das schon viel. Ich fand das komisch, dass all die Jahre der zu 100% anerkannt wurde.
MfG
ianvolk
Hallo,
dass der Laptop in den Vorjahren als Werbungskosten anerkannt wurde ist NICHT verbindlich für die Anerkennung in nachfolgenden Jahren. Es wird jedes Jahr neu geprüft (und - wie in Ihrem Falle passiert - neu entschieden) ob die Voraussetzungen vorliegen.
Grds. können die Kosten für einen Laptop aber als Werbungskosten anerkannt werden, insoweit er tatsächlich beruftlich genutzt wird. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist ein Indiz für die berufliche Nutzung, deshalb kann dieser als „Begründung“ gut mit eingereicht werden.
MfG
Sushi M