Laptopdiebstahl

Guten Tag,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Folgender nicht reale Fall spielt sich ab:
Gregor bekommt Freitag Abend einen Anruf von Tim. Beide haben sich 2 Wochen vorher in einer Kneipe kennengelernt. Gregor läd Tim darauf auf ein Bier bei sich im Zimmer ein. Tim erscheint wenig später mit zwei weiteren Freunden. Zu viert verbringen sie Zeit in Gregors Zimmer. Es gibt Unstimmigkeiten und Gregor bitte Tim und seine Freunde zu gehen. So geschieht es. Ein paar Minuten später sieht Gregor, dass sein Laptop weg ist.

Die Polizei kommt wenig später und nimmt den Diebstahl und die Anzeige auf.

Gregor hat bis auf den Vornamen und die Anrufzeit (nicht die Nummer) keine weiteren Information.

Was kann Gregor noch tun?
Gibt es eine Möglichkeit die Vorratsdatenspeicherung zur Täteridentifikation zu nutzen?

Danke für Eure Hinweise!
Grüße,
Thomas

Gibt es eine Möglichkeit die Vorratsdatenspeicherung zur
Täteridentifikation zu nutzen?

Ob Daten aus der Vorratsdatenspeicherung für solche Zwecke herangezogen werden dürfen, ist mir nicht bekannt. Rein technisch betrachtet ist es aber eher unwahrscheinlich, dass dies möglich ist.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten gespeichert, und diese sind an einen Anschluß gebunden, nicht an ein Endgerät. Der Täter müsste daher erstens den PC unmodifiziert im Internet nutzen und der PC müsste zweitens den Verbindungsaufbau übernehmen.

Das wäre dann gegeben, wenn der PC üblicherweise hinter einem Modem hängt, per pppoe dern Verbindungsaufbau durchführt und der Dieb in einem identischen Szenario anschließt.

Ideal wäre es, wenn das Notebook per UMTS ins Internet ginge, dann liesse sich eine Lokalisierung über die Sim-Karte vornehmen und für dich als Eigentümer der Karte dürfte es, wenn der Provider mitmacht, kein grosses Problem sein, gegen angemessene Aufwandsentschädigung an die Lokalisierungsdaten zu gelangen.

Wenn du einen Vertrag zur Nutzung von Hotspots abgeschlossen hast und der PC so eingerichtet ist, dass deren Nutzung nicht die Eingabe eines Kennwortes o. ä. erfordert, könnte der Dieb geneigt sein, sich in einem solchen Hotspot einzuwählen. Damit aber wäre eben auch nur der Hotspot lokalisierbar, auf der Suche nach dem Notebook würde dir das nur dann helfen, wenn dir diese Daten in Echtzeit zur Verfügung gestellt würden. Ich halte es für vorstellbar, dass dein Vertragspartner dir diese Daten (gegen Aufwandsentschädigung) zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, für zukünftige vergleichbare Szenarien vorzubeugen und mit Hilfe eines spezialiserten Dienstleister das Notebook in ein Lokalisierungssystem einzubinden. Dann könntest du bei diesem Dienstleister in Echtzeit erfahren, wo sich das Notebook befindet und die Polizei davon in Kenntnis setzen. Wie wirksam ein solcher Schutz ist und wieweit er ‚freiwillige‘ Kooperation des Diebes voraussetzt, ist schwer abzuschätzen. Die Aussagen und Versprechungen mancher Anbieter solcher Dienstleistungen deuten eher auf Quacksalberei denn auf Seriösität hin.

Gruß

Hallo Herrmann,

danke für Deine Antwort.

Ob Daten aus der Vorratsdatenspeicherung für solche Zwecke
herangezogen werden dürfen, ist mir nicht bekannt. Rein
technisch betrachtet ist es aber eher unwahrscheinlich, dass
dies möglich ist.

Ich bin da anderer Meinung. Technisch sollte das sogar sehr einfach möglich sein. Im Prinzip steckt hinter der Vorratsdatenspeicherung eine beliebig große Datenbank (individuell nach Telekommunikationsanbieter), die jegliche Telekommunikationsdaten bereitstellt.

Laut Wikipedia werden auch Telefoniedaten gespeichert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten
gespeichert, und diese sind an einen Anschluß gebunden, nicht
an ein Endgerät. Der Täter müsste daher erstens den PC
unmodifiziert im Internet nutzen und der PC müsste zweitens
den Verbindungsaufbau übernehmen.

Siehe Fall, es geht nicht um Internetdaten.

Meine Frage zu dem nicht realen Fall wäre zum einen, was für Möglichkeiten das Opfer hat und zum anderen, ob die Vorratsdatenspeicherung für solche Fälle genutzt werden kann?

Grüße,
Thomas

Ich bin da anderer Meinung.

Das sei dir unbenommen, nur ist deine Meinung sachlich nicht begründet und inhaltlich falsch. Du hast die technischen Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung nicht verstanden.

Meine Frage zu dem nicht realen Fall wäre zum einen, was für
Möglichkeiten das Opfer hat und zum anderen, ob die
Vorratsdatenspeicherung für solche Fälle genutzt werden kann?

Diese Möglichkeiten habe ich dir genannt und die Vorratsdatenspeicherung kann dir über die genannten Möglichkeiten hinaus keine Hilfe bieten.

Du magst darauf hinauswollen, dass Daten direkt beim vermeintlichen Täter abgegriffen und dazu genutzt werden, eine Nutzung deines Notebooks durch den Täter festzustellen. Das ist aber nicht möglich da, wie bereits gesagt, die erhobenen Daten sich ausschließlich auf die Verbindung beziehen und nicht auf das Endgerät.

Gruß

Hi

Ich bin da anderer Meinung.

Das sei dir unbenommen, nur ist deine Meinung sachlich nicht
begründet und inhaltlich falsch.

im Ursprungstext steht „Gregor bekommt Freitag Abend einen Anruf von Tim.“
Ich nehme mal an, es geht also nicht um die „Internetdaten“ sondern um die Verbindungsdaten dieses Anrufs.

Gruß

Christian

Ich nehme mal an, es geht also nicht um die „Internetdaten“
sondern um die Verbindungsdaten dieses Anrufs.

Jo, da hab ich geschlafen.

Gruß

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Pardon

Das sei dir unbenommen, nur ist deine Meinung sachlich nicht
begründet und inhaltlich falsch. Du hast die technischen
Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung nicht verstanden.

Offenbar war ich selbst es, der hier unbegründeten und inhaltlich falschen Unsinn geschrieben hat.

Gruß

Wir haben aneinander vorbeigeredet.

Aber zurück zur Story.

Wie kann Gregor bzw. wer kann Gebrauch von Vorratsdatenspeicherung machen? Welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein?

Grüße,
Thomas

Wie kann Gregor bzw. wer kann Gebrauch von
Vorratsdatenspeicherung machen? Welche Rahmenbedingungen
müssen gegeben sein?

Leider hilft die Vorratsdatenspeicherung hier dennoch nicht, da bei dieser nur der Aufbau einer Verbindung gespeichert wird. Angenommen, Tim würde gefasst werden, und er würde den Anruf bei Gregor leugnen, ließe dieser sich anhand der gespeicherten Daten ohne weiteres nachweisen.

Nicht eigens gespeichert wird aber die Entgegennahme der Verbindung durch Gregor. Es gibt also einen Datensatz ‚Tim hat angerufen‘, aber keinen Datensatz ‚Gregor wurde angerufen‘. Zwar enthält der Datensatz ‚Tim hat angerufen‘ auch das Ziel des Anrufs, wer also Zugriff auf die beinhaltende Datenbank hat, kann den von Gregor gesuchten Anruf identifizieren.

Dummerweise ist nicht bekannt, in welcher Datenbank dieser Satz zu suchen ist; sprich: von welchem Netz, über welchen Provider Tim angerufen hat. Der Aufwand, Tim anhand der aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Datensätze zu identifizieren, dürfte daher durch einen Laptopdiebstahl nicht hinreichend gerechtfertigt sein.

Gruß

Hi,

Gibt es eine Möglichkeit die Vorratsdatenspeicherung zur
Täteridentifikation zu nutzen?

derzeit wohl nicht.
http://www.123recht.net/article.asp?a=29063&ccheck=1

Gruß

Christian