Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein 30W CO-Laser mit Wellenlänge 10,6 qm.
Es hat die Laserklasse 4, möchte es aber in Laserklasse 1
betreiben.
Was für Sicherheitsvorkehrungen muss ich vornehmen um es in Laserklasse 1 zu betreiben?
Ich bräuchte ein Leitfaden wie ich da praktisch vorgehen muss. Woher kriege ich praktische Anleitung?
Hat sich jemand schon mal damit beschäftigt?
Schöne grüße
Hallo sui06,
ich habe zwar schon eine Menge Excimer Laser konstruiert aber die Sicherheitsbestimmungen waren leider nie so mein Schwerpunkt 
Für einen Überblick sieh doch mal hier nach :
http://www.fes-event.de/Information/Laserschutzklass…
Ansonsten giebt es bei der Berufsgenossenschaft oder noch besser beim Gewerbe Aufsichtsamt Infos bis zum Abwinken - auch kostenlos. Einfach mal anrufen und sich zur entsprechenden Stelle durchfragen. Die machen regelmäßig Schulungen für Firmen etc - sind recht kompetent.
Gruß Hans
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Hallo sui06,
Die Sicherheitsbestimmungen sind durch verschiedene Normungen und Bestimmungen geregelt. Da ich nicht weiss aus welchem Land du gerade schreibst gehe ich hier mal von Deutschland aus.
Die internationale Lasernorm IEC 60825-1 mit den aktuellen Ergänzungen erläutert im Detail, wie
die zu erfüllenden Schutzziele bei Lasereinrichtungen
erreicht werden können.
Wenn Du willst kann ich dir morgen noch eine .pdf Datei zusenden die ich auf Arbeit habe und die die wesentlichen Grundlagen darstellt. Auf jeden Fall gehoert eine komplette Schutzeinhausung sowie eine Not-Aus Abschaltung dazu. Bei einem Co2 reicht hier als Einhausung allerdings schon ein vernuenfiges Plexiglass aus.
Wichtig ist bei allen Laser Anlagen das man Gefahren die nicht vom Laserstrahl ausgehen nicht vernachlaessigt. Vor allem sind hier elektrische als auch vielfach pneumatische Gefahrenquellen zu nennen. Diese werden ob des Lasers haeufig vernachlaessigt.
Welchen Hersteller hast Du dir denn da angelacht, wenn man fragen darf.
Hoffe das hilft erstmal,
mfg,
reiner
Hallo sui06.
C0 Laser, lifern normalerweide Lichtim infraroten Bereich.
Sollte es nicht möglich sein die Verosrgung des Laseres
in den nano Bereich herunter zu regulieren muss man mit einem Filter arbeiten.
Ich gehe aber dafon aus. dass dein Laser in diesen niederen Bereich nicht mehr die gweünschte Qualitat hat.
Koherenzlänge, Strahlbild.
Bei google kann man unter dem Suchbegriff: Laserschutzklassen hervoragende Infos bekommen.
Da wie oben schon erwähnt, dein Laser bei dieser geringen Leistung nicht mehr die für einen Laser gewünschten Eigenschaften erhält kann ich dir gerne Laser aus meinem Entwicklunsbestand anbieten.
Man kann mich per e-mail [email protected] kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen.
Steffen Kunkel
Hallo sui6!
Ich würde es darauf anlegen, Laserklasse II zu erreichen. Laserklasse I bedeutet inhärent sicher und das ist eigentlich nicht zu machen. Bei Laserklasse II braucht man auch noch keinen Laserschutzbeauftragten.
Schutz: Dort wo der Laserstrahl DIREKT auftreffen kann, MUSS ein metallischer Strahlenschutz sein. Ein Blech mit 2mm Dicke oder mehr reicht. Am besten hat das Blech eine rauhe Oberfläche, damit das Laserlicht DIFFUS reflektiert / gestreut wird.
Dort wo nur mehr reflektiertes Licht auftreffen kann ist z.B. Plexiglass zulässig (6mm Wandstärke nimmt der TÜV eigentlich immer ab).
Wartungsklappen die nur MIT Werkzeug geöffnet werden könnnen, müssen Warnaufkleber haben. Zugänge in die Lasersicherheitszelle, die OHNE Werkzeug aufgehen, müssen mittels Interlock gesichert sein. Die Zelle muß „dicht“ sein, d.h. Spalte o.ä. dürfen NICHT bleiben.
Das mal in aller Kürze - entsprechende Gesetzestexte sind ´leicht´ umfangreicher.
Gutes Gelingen & freundliche Grüße
Gernot
Ich kann leider in diesem falle nicht helfen.
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hallo Reiner,
es wäre sehr nett wenn du mir die Datei schicken könntest. [email protected]
Der hersteller ist Synrad.
Danke schonmal in voraus.
Schöne Grüße
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Hallo sui06,
eigentlich mußt Du den Laser so umbauen, das keine Strahlung mehr austreten kann.
Wegen der Abnahme kann Dir die Handwerkskammer weiterhelfen.
MfG
D.Reinhold
leitfaden:
reduziere den co anteil.also zapfe die röhre an.geht mitstahlkanüle und nem glasschneider,die öffnung darft deine 10,6 qm wellenlänge nicht ganz durchlassen und achtung nix einatmen mit nem tropfen klebstoff die tube dann wieder zukitten.dann setz dich hin und male auf stück tesla film (ja der magnetische) eine schöne 1.nun kleb es als safty label in die nähe des power on switches. fertig.
gruss peter dumm
Hi Sui,
der Laser muss so in ein Gehäuse eingebaut werden, dass keine Laserstrahlung nach draußen dringen kann. Die Türen des Aufbaus müssen durch doppelte Interlocks gesichert sein, die den Laser beim Öffnen abschalten.
Über die genauen Anforderungen gibt es DIN-Normen:
„Sicherheit von Lasereinrichtungen“ –
Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen
und Benutzer-Richtlinien – DIN EN 60825-1
Ab der Laserschutzklasse 3 muss in Deutschland gemäss §6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden. Der Laser muss auch gemeldet werden.
Informationen zu Weiterbildungen im Bereich Laserschutz z.B hier:
www.lzh-laser-akademie.de
Viel Erfolg!
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Hallo Sui,
die Reduzierung der Laserleistung zur Erreichung der Laserklasse 1 ist an sich kein Problem. Wichtig ist jedoch, dass die reduzierte Laserleistung noch dem vorgesehenen Anwendungszweck genügt - dazu hast du dich aber nicht geäußert. Zur Bestimmung der Laserklasse ist auch das zeitliche Verhalten des Lasers wichtig, cw oder gepulst. Und wenn gepulst, ist die Angabe von Pulsbreite und Pulsfolgefrequenz erforderlich. Info zur Klassifizierung und zum Laserschutz in der nächsten eMail
Gruss,
Martin
Hallo Martin,
leider soll die Laserleistung nicht abgesenkt werden, ich hatte mehr an Abkapselung gedacht und Sicherheitsvorkehrungen bei Öffnen der Tür usw…
Hab darin aber keine Erfahrung wie es technisch durchgesetzt werden soll.
Was ist beim Einsetzen eines Störfalles?
Womit kapsele ich ab , welche Stärke?
Braucht man dan immernoch ein Lasersicherheitsbeauftragten?
Also etliche Fragen.
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Hallo Sui, oder so ähnlich - da mehr in deiner Mail vom Absender nicht enthalten ist.
Aus einem Laser der Laserklasse 4 wird kein Laser der Laserklasse 1 durch entsprechend gute Schutzmaßnahmen. Laserklasse 1 bedeudet der Laser ist Augensicher wenn der Strahl versehentlich doch das Auge treffen sollte, z.B. bei der Justierung o.ä. Die Schutzmaßnahmen sind u.a. vom Lasertyp (gepulst , cw) abhängig. Was liegt vor, mit welchen Parametern? Auf jeden Fall muss bei dieser Leistung eine Sicherheitsschaltung (u.a. Strahlengangüberwachung) verwendet werden, welche den Laser abschaltet wenn Gefährdungen durch Öffnung Schutzabdeckung, Öffnung der Tür des Raumes, in welcher der Laser in Betrieb ist. Des weiteren ist auch eine Strahlfalle erforderlich, welche den Laserstrahlaustritt sicher blockiert in der Zeit, in welcher der Laser an sich schon aktiv ist (z.B. Warmlaufzeit) aber noch nicht für seinen Arbeitszweck freigeschaltet ist.
Ein Laserschutzbeauftragter muss die Sache auch noch absegnen.
Gruss, Martin
Gruss,
Martin
Hallo Martin,
leider soll die Laserleistung nicht abgesenkt werden, ich
hatte mehr an Abkapselung gedacht und Sicherheitsvorkehrungen
bei Öffnen der Tür usw…
Hab darin aber keine Erfahrung wie es technisch durchgesetzt
werden soll.
Was ist beim Einsetzen eines Störfalles?
Womit kapsele ich ab , welche Stärke?
Braucht man dan immernoch ein Lasersicherheitsbeauftragten?
Also etliche Fragen.
Das ist leider nicht möglich bei der Leistung und der Wellenlänge.
Für was möchten Sie den Laser einsetzen?
Geht leider nicht für was möchtest du den Laser einsetzen?