ich bin mir zwar nicht so sicher ob es in dieses Bord gehört, aber es schien mir am passendsten.
Ich hab bei E-Bay einen Laser der Klasse 3a gekauft.
Technische Daten:
_Leistung =
Ich habe im Internet nach Informationen über die Gefahr des Lasers gesucht und bin auf die Seite der schweizer Bundesamt für Gesundheit (http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonionisant/laser/g…)
gestoßen. Hier steht das bei einem Laser der Klasse 3a keine gefahr besteht solange keine Optischen Hilfsmittel benutzt werden.
In dem begleitheft des lasers steht allerdings, das schon bei kurzen einwirkzeiten Augenschäden entstehen können.
Kann mir jemand sagen, was denn jetzt zu erwarten ist?
Das ich nicht in den Laser schaue, ist klar, es geht mir vielmehr um die absicherungsmaßnahmen die ich Treffen muss, denn die sind ja je nach Stärke unterschiedlich groß zu erledingen.
(…) und bin auf die Seite der schweizer Bundesamt
für Gesundheit (…) gestoßen.
Hier steht das bei einem Laser der Klasse 3a keine
gefahr besteht solange keine Optischen Hilfsmittel benutzt
werden.
das gilt ausdrücklich nur für schweizer! alle anderen völkerstämme verfügen über organe, die geschädigt werden könnten (auge, hirn…)
(das mit dem geheimwissen stimmt übrigens auch nicht, denn da hättest du auch drauf kommen können. im übrigens habe ich lange mit lasern gearbeitet, die nur klasse 1 haben durften, kenne also die spezielle problematik. und: der link ist echt!)
das mit der Lasersicherheit ist in kurzen Worten so:
1. Es handelt sich hier um sichtbares Licht (650nm = rot).
Da wird zur Bewertung der Gefährlichkeit die Zeit des
Lidschlußreflexes angesetzt (das gilt natürlich bei
unsichtbarem Licht nicht).
Wenn jemand also versehentlich in den Strahl blinkt,
wird derjenige automatisch das Auge schließen. Die
Zeit dazu liegt wohl bei ca. 0,25sek.
2. In Laserklasse 2 werden jetzt alle sichtbaren Lichtquellen
einsortiert, deren Lichtleistung 1mW nicht übersteigt,
allerdings mit der Einschränkung, daß es sich um
kollimierte Strahlung (also gebündeltees Licht) handelt.
Als Bezugfläche wird eine Blende von 7mm Durchmesser
angesetzt (max. Größe der Pupille als effektive
Einstrahlfläche ins Auge).
In diese Klasse fallen nach dem Gesetz alle Laserpointer,
Laserwasserwagen, Justierhilfen usw.
Auch schon mit dieser Lichtleistung kann man das Auge
nachhaltig schädigen, wenn die Einstrahlzeit länger ist
(also Mutproben mit solchen "ungefährlichen" Laser
können "ins Auge gehen" -\> deshalb nix für Kinder!!!).
3. Was darüber hinausgeht, ist dann Laserklasse 3a (bis 5mW).
Diese ist noch nicht so doll gefährlich, aber eben
auch lange nicht mehr harmlos.
So weit ich weiß, muß bei gewerblicher Nutzung eines
solchen Lasers schon ein Laserschutzbeauftragter
bestellt werden (wird in Dtl. durch Berufsgenossenschaft
kontrolliert).
4. Die Verwendung von optischen Hilfsmitteln ist in Deinem
Fall vermutlich schon dadurch gegeben, daß Du nicht
nur einen Laser, sondern einen Laserkollimator hast.
Das ist also ein Laser, mit schon vorgesetzter Linse,
der in jedem Fall eine Fokusierung der abgestrahlten
Leistung auf eine kleine Fläche ermöglicht. Damit wird
bei mehr als 1mW Abstrahlleistung auch auf alles Fälle
die Leistungsdichte erreicht, die für Klasse 3a genannt
wird.
5. Die Gefährlichkeit der Laser ist also in erster Linie
darin begründet, daß eine hohe Leistungsdichte erreicht
wird. Durch das Auge wird die Strahlung ja auf die
Netzhaut projeziert und man muß dann davon ausgehen,
daß selbst bei nicht scharf fokussiertem Strahl das
Licht auf einen winzigen Fleck der Netzhaut projziert
wird, so daß an dieser Stelle eine Leistungsdichte
erreicht wird, die über der Zerstörschwelle liegt.
Es wird also "ein Loch" in die super empfindlichen
Sensoren auf der Netzhaut gebrannt.
6. Um die Sache zu entschärfen kann man folgendes machen.
-\> Laser so in Geräte einbauen, daß man unter keinen
Umständen den kollimierten Strahl ins Auge ablenken
kann. Evtl. sind zusätzliche Schutzeinrichtungen
nötig. -\> dann Laserklasse 1
-\> Laserleistung elektronisch oder optisch auf weniger
als 1mW senken -\> dann Laserklasse 2
-\> Impulszeit so weit reduzieren, daß Laserklasse 2
oder Laserklasse 1 erreicht wird.
(Verhältnis Pulszeit/Pause und Pulslänge gehen in
eine recht komplizierte Formel ein).
Ich gebe noch mal genau an was auf dem Schild steht:
Laser Klasse 3a nach „EN 60825-1:94“
P =
Kann mir jemand helfen das der klasse 2M oder
3R zuzuordnen?
Ist dann sicher tatsächlich Laserklasse 3a.
Gruß Uwi