Laserklasse in Vorlesung

hallo!

Ist es zulässig, dass in einer Vorlesung in zB einer Universität in einem Experiment ein Laser der Klasse 3B verwendet wird, ohne dass irgendjemand Schutzbrillen trägt und ohne dass überhaupt auf die Gefahr durch den Laser hingewiesen wird?
Der Laserstrahl leuchtet während des Experiments mehrere Meter durch den Raum.

Wenn es nicht zulässig sein sollte: Wo finde ich eine entsprechende Quelle mit Gesetzteskraft?

Gruß
Paul

Hallo,

die Berufsgenossenschaften wissen über Arbeitsschutz Bescheid.

Hallo

Der Laserstrahl leuchtet während des Experiments mehrere Meter
durch den Raum.

Ach was? Na, das möchte ich ihm auch geraten haben. Ist nämlich sein Job.

smalbop

Hallo,

am Institut sollte eigentlich ein Laserschutzbeauftragter sein, diesen könnte man direkt ansprechen. Auch gibt es an Lehrstühlen immer einen Sicherheitsbeauftragten, falls kein Laserschutzbeauftragter benannt wurde.

Viele Grüße

Hallo Paul !

Wende Dich an den „Laserschutzbeauftragten“ der Uni,den muss es dort geben,wenn dort Geräte sogar ab der niedrigeren Stufe 3R verwendet werden.
Oder den Experimentator. Ich halte es für ausgeschlossen,dass beim Experiment Laserstrahlen in den Zuschauerbereich strahlen,es kann ungefährliches Streulicht gewesen sein.

Hier der wiki-beitrag dazu,da stehen unten 3 Links zur Berufsgenossenschaft und den Bestimmungen,die hier gelten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Laserschutzbeauftragter

MfG
duck313

Maßgeblich sind hier die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverh%C3%BCtungsvo…

Die entsprechenden des DGUV finden sich hier:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-b2.pdf

aber was ist, wenn jemand vorspringt und sich ein stück rausbeisst um ein laserschwert zu basteln?

scnr

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Hallo,

Ist es zulässig, dass in einer Vorlesung in zB einer
Universität in einem Experiment ein Laser der Klasse 3B
verwendet wird, ohne dass irgendjemand Schutzbrillen trägt und
ohne dass überhaupt auf die Gefahr durch den Laser hingewiesen
wird?

War denn Arbeitsschutz bei Arbeiten mit Lasern Inhalt der Vorlesung?

Der Laserstrahl leuchtet während des Experiments mehrere Meter
durch den Raum.

Unabhängig von der Rechtslage wird jeder vernünftige
Techniker/Ing. bei Risiken in Verbindung mit Technik eine
Risikobetrachtung machen.

Steht also die Frage:
War jemand in irgend einer Weise gefährdet?

- Bestand die Möglichkeit, dass jemand versehentlich in den 
 Gefahrenbereich tritt? 
- Bestand die Gefahr, dass ein kollimierte Laserstrahl 
 versehentlich in Richtung Zuschauer abgelenkt wird?

Falls diese Fragen mit „NEIN“ zu beantworten sind, frage
ich mich, warum man einem Dozenten, der eine Vorlesung
etwas anschaulich macht, daraus einen Strick drehen will?
Damit kann man den Studenten einen Bärendienst erweisen.
Gruß Uwi

Steht also die Frage:
War jemand in irgend einer Weise gefährdet?

  • Bestand die Möglichkeit, dass jemand versehentlich in den
    Gefahrenbereich tritt?
  • Bestand die Gefahr, dass ein kollimierte Laserstrahl
    versehentlich in Richtung Zuschauer abgelenkt wird?

Der Laser wurde während des Experiments bewegt, an den Wänden und auch auf den Tischen befanden sich mehrere gut reflektierende Gegenstände wie Metall und Glas. Natürlich wurde der Laserstrahl nicht direkt auf Menschen gerichtet, doch kann der Laserstrahl beim Bewegen des Lasers auf einen gut reflektierendes Gegenstand stoßen, der dann den Laserstrahl in Richtung zB Zuschauer refkletiert.
Auch wäre es nicht zum ersten Mal vorgekommen, dass jemand bei einem Experiment erklärend rückwärts läuft/sich umdreht und dabei Apparaturen versehentlich umwirft.

Falls diese Fragen mit „NEIN“ zu beantworten sind, frage
ich mich, warum man einem Dozenten, der eine Vorlesung
etwas anschaulich macht, daraus einen Strick drehen will?

Ich möchte niemandem einen Stick drehen. Deswegen bin ich auch nicht gleich zum Ordnungsamt gerannt, sondern habe mit den Experimentatoren gesprochen, ob denn die Verwendung eines solchen Lasers zulässig sei. Die Experimentatoren schienen sich bewusst zu sein, dass dies nicht der Fall ist, wichen aber der wiederholten Nachfrage aus.

Die Experimente sind natürlich sehr interessant und ich unterstelle niemandem, dass er nicht das Wohl der Studenten im Auge hätte. Doch sind Laser nunmal (ich schätze den benutzen auf etwa 200 mW) gefährlich und können eine irreparable Beschädigung des Sehvermögens nach sich ziehen. Und dafür reicht auch schon die Reflektion von stumpfen Materialien aus.

In einem Artikel von Mainster [8] wird ein theoretisches Model vorgestellt, mit dem es möglich ist, die Temperaturerhöhung auf der Retina nach einer Bestrahlungsdauer von 0,1 s zu bestimmen. Im schlimmsten Fall wird der Strahl eines Laserpointers auf der Retina auf einen Fleck von 10 µm verkleinert. Bei einem 5 mW Laser bedeutet dies eine Temperaturerhöhung von 15 bis 20 °C je nach Wellenlänge. Bei diesen Temperaturerhöhungen muß von einer thermischen Schädigung der Netzhaut ausgegangen werden.
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/LaserMedizin/hering/laserpointer/laserpointer.html

    
    
    Ich habe hier nach der rechtlichen Grundlage gefragt, um bei einem Gespräch mit einem zuständigen in der Universität neben den physikalischen Betrachtungen auch etwas rechtliches in der Hand zu haben.
    
    Ich betone nocheinmal, dass es mir nicht darum geht, irgendjemandem einen Strick zu drehen, sondern einfach nur um mein Augenlicht.
    Es ist zB schon vorgekommen, dass ein Dozent mit einem (zwar handelsüblichen) Laserpointer an der Tafel etwas zeigen wollte, sich aber wunderte, dass der Laserpointer nicht zu funktionieren schien.
    Er drückte mehrmals auf den An-Knopf, bis er durch Zurufe irgendwann verstand, dass der Laserpointer sehr wohl funktionierte, er ihn jedoch falsch rum hielt und damit irgendwo ins Publikum leuchtete.
    
    Fehler können passieren, doch bei Lasern der Klasse 3B können daraus schnell nicht-wieder-gut-zumachende Fehler werden.
    
    
    Gruß
    Paul
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Moin,

frage
ich mich, warum man einem Dozenten, der eine Vorlesung
etwas anschaulich macht, daraus einen Strick drehen will?
Damit kann man den Studenten einen Bärendienst erweisen.

wohl ähnliche Menschen, die sich über die Praxisferne von Vorlesungen beschweren und bei Experimentalvorlesungen (didaktischen, keine Schauvorlesungen) sich darüber beschweren, daß dort tatsächlich mit Chemikalien gearbeitet wird!

Gandalf

Hallo

Die Experimente sind natürlich sehr interessant und ich unterstelle niemandem, dass er nicht das Wohl der Studenten im Auge hätte.

Warum können die nicht einfach Schutzbrillen verteilen? Dann kann man diese interessanten Experimente doch trotzdem durchführen? Gibt es keine Laser-Schutzbrillen an der Uni? Sind sie zu teuer?

Viele Grüße

Hallo,

Der Laser wurde während des Experiments bewegt, an den Wänden
und auch auf den Tischen befanden sich mehrere gut
reflektierende Gegenstände wie Metall und Glas. Natürlich
wurde der Laserstrahl nicht direkt auf Menschen gerichtet,
doch kann der Laserstrahl beim Bewegen des Lasers auf einen
gut reflektierendes Gegenstand stoßen, der dann den
Laserstrahl in Richtung zB Zuschauer refkletiert.

Tja, das ist womöglich tatsächlich nicht ganz harmlos.

Sollte es sich tatsächlich um ca. 200mW handeln, dann
müßte so unkontrolliertes Hantieren schon ganz klar
als mögliche Gefährdung eingestuft werden und das wäre
tatsächlich eindeutig unzulässig.

Auch wäre es nicht zum ersten Mal vorgekommen, dass jemand bei
einem Experiment erklärend rückwärts läuft/sich umdreht und
dabei Apparaturen versehentlich umwirft.

Auch das darf nicht vorkommen.
Nur ein fixer Aufbau, der sichtbar abgesperrt ist,
und nicht im Bereich von Publikumsverkehr liegt,
wäre für mein Verständnis vertretbar.

Die Experimentatoren schienen
sich bewusst zu sein, dass dies nicht der Fall ist, wichen
aber der wiederholten Nachfrage aus.

Das ist eben so eine Sache. Mit bürokratischen Hürden kann
man jede Praxisnähe komplett kaputt machen.
Gerade bei Lasersicherheit gibt es auch völlig überzogene
Vorschriften, die nur noch an Kindergarten erinnern.

Doch sind Laser nunmal (ich schätze den benutzen
auf etwa 200 mW) gefährlich

Ja, das ist so.
Bist du aber sicher, dass es um 200mW waren undnicht doch evtl. nur 5-10mW? (Wäre auch schon Klasse3B).
Bei der Abschätzung der Laserleistung kann man sich absolut
nicht auf das Auge verlassen.

Die nächste Frage ist die Größe der Projektion.
War der Strahl eng kollimiert oder eher Großflächig.
200mW auf eine Fläche mit 10cm Durchmesser
(bei angenommener homogener Intensität) wäre gerade noch
zulässig.

Bei einem 5 mW Laser bedeutet dies eine
Temperaturerhöhung von 15 bis 20 °C je nach Wellenlänge.

Ja, das ist so korrekt. Für die Augengefährlichkeit wird
eine Blende mit 7mm Durchmesser festgelegt. Was da durchgeht,
darf 1mW nicht überschreiten (sichtbare Strahlung Klasse 2).
5mW ist tatsächlich unverträglich, zumal man bei sichtbarer
Strahlung auf den Lidschlussreflex setzt, der aber nicht bei
allen Menschen unter allen Umständen zuverlässig funktioniert.

Ich habe hier nach der rechtlichen Grundlage gefragt, um bei
einem Gespräch mit einem zuständigen in der Universität neben
den physikalischen Betrachtungen auch etwas rechtliches in der
Hand zu haben.

Da ist es ganz klar:
Gefährdungen müssen ausgeschlossen werden.

Er drückte mehrmals auf den An-Knopf, bis er durch Zurufe
irgendwann verstand, dass der Laserpointer sehr wohl
funktionierte, er ihn jedoch falsch rum hielt und damit
irgendwo ins Publikum leuchtete.

Deswegen ist Laserklasse 2 auch klar begrenzt.
Gruß Uwi

Hallo,

Warum können die nicht einfach Schutzbrillen verteilen? Dann
kann man diese interessanten Experimente doch trotzdem
durchführen? Gibt es keine Laser-Schutzbrillen an der Uni?

Sichern nicht in großen Mengen für ganze Hundertschaften
von Studenten.

Sind sie zu teuer?

Genau das ist es! Über 100€ pro Brille wäre noch preiswert.
Gruß Uwi