Laserkopierer - Rechtlicher Rahmen für Aufstellun

Hallo,

weiss nicht ob es hier reinpasst:

Gibt es für Laserkopierer (s/w) eine Verodernung, wo diese genutzt werden dürfen, also in welchen Räumlichkeiten diese aufzustellen sind bzw. wie diese zu lüften sind. Oder gibt es dazu keine Vorschrift?

Es geht nicht um einen Kleinkopierer, sondern um Geräte an denen pro Stunde ca. 500 Kopien angefrtigt werden.

Hi!

Da ich gerade keine Zeit habe, ich in die Materie einzulesen, hilft vielleicht ein Link weiter
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA…

LG
Guido

Hallo, habe vor einiger Zeit aus Interesse -da ich seit kurzem selbst einen habe- danach gesucht.
Also: er soll nicht Gesundheitsschädlich sein. Doch lese selbst.
Woher ich den Text genau habe: ???
Dem Frager sende ich das komplette PDF-doku zu. Wer Interesse hat melden. War von irgendeiner „offiziellen“ Seite, die sich sehr ausführlich mit beschriebenen Messaufbau damit beschäftigt hat:

4 Aufstellung und Betrieb

Laserdrucker und Kopiergeräte dürfen selbstverständlich in Arbeitsräumen am Arbeitsplatz betrieben werden. Insbesondere kleine Laserdrucker sind für den direkten Betrieb am Platz konzipiert. Aus physiologischen Gründen ­ das Lüftergebläse wird oft als störend empfunden ­ empfehlen wir den Drucker so aufzustellen, dass der Abluftstrom nicht direkt zum Arbeitsplatz weist.

??? meine Anmerkung

Wird ein Drucker als Abteilungsdrucker von mehreren Personen benutzt, sollte er in einem separaten Raum betrieben werden. Dies ist weniger störend und aus ergonomischen Gründen eine wünschenswerte Unterbrechung der sitzenden Tätigkeit.

??? Zusatzpausen?? Meine Anmerkung

Besondere Belüftungsmaßnahmen sind nicht nötig; die übliche freie Lüftung für Büroräume reicht aus. Nur sehr große Laserdrucker (??? Meine Anm.)benötigen eine besondere Abluftführung nach den Vorgaben des Herstellers. Alle Mitarbeiter müssen in die Bedienung des Druckers eingewiesen werden. Hierzu gehört neben dem richtigen Papiernachlegen auch die einfache Störungsbeseitigung.


Meine Anmerkung: An anderer Stelle wird dem Betrieb empfohlen zusätzlich Mitarbeiter zu qualifizieren die die Tonerkassetten wechseln dürfen : Handhabung / Schutz / u.ä…
Wenn das alles so ungefährlich ist: Weshalb müssen dafür gesonderte Mitarbeiter für Zuständig sein?
Die Wahrheit liegt also irgendwo dazwischen.

Moderne Laserdrucker erlauben ein staubfreies (??? !!!) Nachfüllen des Toners bzw. Tausch der Tonerkartusche, wobei sich zwei verschiedene Systeme am Markt durchgesetzt haben. So wird bei einigen Geräten der Tonerbehälter von der Druckeinheit getrennt und gegen einen neuen Tonerbehälter ausgetauscht (Abbildung 3).

Gruß Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dem Frager sende ich das komplette PDF-doku zu.

Warum so geheimnisvoll? http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1224…

??? Zusatzpausen?? Meine Anmerkung

Das ist ungefähr genau so verständlich wie deine vorherige Anmerkung. Meinst du, ob Arbeitnehmer ein Recht auf zusätzliche Pausen, wegen Betreiben eines Laserdruckers, beanspruchen können sollten oder was wolltest du mit deiner Anmerkung ausdrücken?

MfG