Laserpointer herstellen und verkaufen (Theorie)

Hallo ihr Wissenden,

angenommen es gäbe noch keine Laserpointer und ich hätte jetzt die Idee diese zu erfinden *gg*

Wie müsste ich das anfangen?
Mein Gedankengang wär ein paar von den Teilen zu bauen, ein Gewerbe anzumelden und die Teile bei Ebay zu verschleudern. Die Herstellungskosten sollten nicht so enorm sein und es wäre erstmal nur just for fun, reich werden würde ich damit nicht wollen (und wohl auch nicht können :wink:.

Jetzt habe ich weiter unten in diesem Brett (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…) etwas von Altgerätegesetz etc. gelesen. Würde das für meine Laserpointer auch gelten? (Wenn ich das nämlich richtig verstehe kann man davon auch befreit werden?)

Konkret gefragt:
Was müsste ich alles beachten, welche Schritte müsste ich unternehmen, um Laserpointer bauen und verkaufen zu dürfen?
Mich interessiert wirklich alles was wichtig wäre incl. der ungefähren Kosten.
Was sollte ich zusätzlich noch unternehmen, um mein Laserpointerimperium aufzubauen (zB Eintrag in die Gelben Seiten, Patent anmelden u.ä.)? Auch hier wären die Kosten interessant, wobei Werbung natürlich außen vor ist, da die von ner kostenlosen Anzeige im Wochenblatt bis hin zu internationaler Fernsehenwerbung reichen kann :wink:

Vielleicht kann es ja mal jemand stichpunktartig zusammenfassen. Ich weiß, dass es unendlich viel Lesestoff dazu gibt, aber da Laserpointer ja nunmal schon erfunden wurden und meine Idee somit nur theoretisch ist möchte ich nicht unbedingt die nächsten 3 Wochen durchgehend lesen :wink:

Ich würd mich über Antworten freuen.

Viele Grüße,
Sue

Hi Sue,

Jetzt habe ich weiter unten in diesem Brett
(http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…)
etwas von Altgerätegesetz etc. gelesen. Würde das für meine
Laserpointer auch gelten?

Ja, jeder, der an private Endverbraucher unter seinem Namen elektronische Geräte verkauft, fällt darunter. Wobei auch gewerbliche Abnehmer unter „privat“ fallen können:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_a…

Diese schwammige Formulierung hat so ihre Tücken.

(Wenn ich das nämlich richtig
verstehe kann man davon auch befreit werden?)

Auch das ist möglich.
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_a…

Aber wie willst du das bei deinem Laserpointer gewährleisten? Du selber mußt glaubhaft machen, daß dein Gerät nur im gewerblichen Bereich eingesetzt werden kann:
b2b-Geräte sind praktisch ausschließlich gewerblich nutzbare oder genutzte Geräte, z. B. wegen ihres Verwendungszwecks, besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz wie Betriebsgenehmigungen, besondere Umgebung oder qualifiziertes Fachpersonal, ihrer Größe, ihres Preises oder anderer Eigenschaften, die ihre Nutzung im privaten Bereich unmöglich oder zumindest unwahrscheinlich machen.

Diese Hürde mußt du nehmen, was ich bei einem Laserpointer bezweifel. Die kundenspezifische Steuerung für einen Industrieroboter dagegen wäre IMHO ein b2b Gerät und kaum im privaten Bereich (im Sinne des Gesetzes) einsetzbar.

mfg Ulrich

Hallo Ullrich,

Diese schwammige Formulierung hat so ihre Tücken.

ja, das hab ich gemerkt, ich hab ehrlich gesagt nicht mal die Häfte davon verstanden (ich bin diesbezüglich wirklich vollkommen ahnungslos).

(Wenn ich das nämlich richtig
verstehe kann man davon auch befreit werden?)

Auch das ist möglich.
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_a…
Aber wie willst du das bei deinem Laserpointer gewährleisten?

Ich bezog mich hierrauf: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/p…
Die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
zuständige Behörde oder die von dieser nach
§ 17 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
beliehene Gemeinsame Stelle kann die Gebühr nach den
Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses
ermäßigen oder von der Erhebung einer Gebühr absehen,
wenn die Anwendung der Regelgebühr für die
Registrierung unter Berücksichtigung der Menge der in
Verkehr gebrachten Geräte, des wirtschaftlichen Wertes
der Registrierung für das Unternehmen, der voraussichtlichen
Entsorgungskosten und der abfallwirtschaftlichen
Relevanz unverhältnismäßig wäre.

Also gilt das nur für b2b?

Diese Hürde mußt du nehmen, was ich bei einem Laserpointer
bezweifel. Die kundenspezifische Steuerung für einen
Industrieroboter dagegen wäre IMHO ein b2b Gerät und kaum im
privaten Bereich (im Sinne des Gesetzes) einsetzbar.

Mal konkret, wieviel Cent / Euro fallen pro Laserpointer in etwa an? Wenn ich das richtig sehe fällt sowas in Gruppe 5 (http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_a…), wo finde ich nun konkrete Zahlen?
Wenn ich so ein Ding für einen Euro im Laden kaufe kann ich mir kaum vorstellen, dass nach Abzug der Material- und Herstellungskosten, der Steuern und der jeweiligen Gewinne (Hersteller, Großhandel, Endverkäufer) noch großartig Geld für solche Abgaben bleibt?

verwirrte Grüße,
Sue

Hi Sue,

Diese schwammige Formulierung hat so ihre Tücken.

ja, das hab ich gemerkt, ich hab ehrlich gesagt nicht mal die
Häfte davon verstanden (ich bin diesbezüglich wirklich
vollkommen ahnungslos).

Du bist nicht alleine mit dem Problem:wink:

Also gilt das nur für b2b?

IIRC nein. Aber die Hürden für die Befreiung sollen sehr sehr hoch liegen.

Mal konkret, wieviel Cent / Euro fallen pro Laserpointer in
etwa an?

Guckst du hier: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/p…

Rechne mit irgendwo um 800 EURO pro Geräteklasse. Wenn du also nur ein Stück verkaufst, dann darfst du diese Kosten auf das Gerät umlegen.
Die Gebühr wird für eine Abfallmenge in Tonnen berechnet, die Stückzahl ist denen schnurzpiepegal.
siehe auch: http://www.elektroniknet.de/index.php?id=1053

Wenn ich so ein Ding für einen Euro im Laden kaufe kann ich
mir kaum vorstellen, dass nach Abzug der Material- und
Herstellungskosten, der Steuern und der jeweiligen Gewinne
(Hersteller, Großhandel, Endverkäufer) noch großartig Geld für
solche Abgaben bleibt?

Wer Wiederverkäufer ist, den betrifft das nicht. Du aber wirst wohl als Hersteller eingestuft. Und ja, es gibt kleinere Anbieter, die sich deswegen bereits aus dem Markt verabschiedet haben.

mfg Ulrich

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Hallo Sue

neben dem Elektroschrott gibt es aber auch noch andere Dinge die
zu berücksichtigen sind.

Du mußt CE nachweisen (Konfomitäterklärung). Natürlich kann man sich bei
CE selbst zertifizieren aber bei einem Laserprodukt hätte ich da meine
Hemmungen. Irgend jemand muß dir bescheinigen, das dein Produkt
Laserklasse XY ist und somit ungefährlich.
Desweiteren mußt du oder dein Lieferant, gewisse Nachweise über
Inhaltsstoffe erbringen (z.B. bleifreie Bauteile und Lot).

Du brauchst eine Bedienungsanleitung und möglicherweise Verpackung

Die Verpackung und die Bedienungsanleitung will auch entsorgt werden.
Die einfachste Möglichkeit ist es dem DualenSystem bezutreten und
die entsprechenden Abgaben zu zahlen (Grüner Punkt).

Da in einem Laserpointer eine Batterie ist (nehm ich mal so an),
benötigt man einen gesonderten Nachweis der Inhaltstoffe für die
separate Entsorgung (wie das genau geht weiß ich auch nicht, wir
haben keine Batterien).

Und nicht vergessen, wenn du all dies hast darfst du gerade mal in
Deutschland verkaufen!

Gruß
Stefan

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